Entlassung

Es ist nur zu verständlich, dass Sie sich auf den Tag freuen, an dem Sie nach abgeschlossener Krankenhausbehandlung in Ihre gewohnte Umgebung zurückkehren können.

Bitte bedenken Sie aber, dass nur Ihr Arzt den richtigen Zeitpunkt für Ihre Entlassung beurteilen kann. Sollten Sie entgegen ärztlichem Rat auf einer vorzeitigen Entlassung bestehen, so respektieren wir Ihre eigenverantwortlich getroffene Entscheidung, die Sie aber in diesem Falle mit Ihrer Unterschrift bestätigen müssen. Die erforderlichen Entlassungsformalitäten werden überwiegend durch die Stationsschwester für Sie erledigt. Ihnen wird bei der Entlassung ein Behandlungsbericht übergeben. Bitte legen Sie diesen in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich Ihrem einweisenden Arzt vor.

Für die Bezahlung der Eigenanteile entsprechend § 39 Abs. 4 SGB V beachten Sie bitte das Merkblatt Zuzahlung, welches Sie bei der stationären Aufnahme erhalten haben. Sie bekommen keine Rechnung!

Letzte Änderung: 13.12.2021 - Ansprechpartner: Webmaster