Verlassen der Station und Beurlaubung

Wenn Sie die Station kurzfristig verlassen möchten und dazu das Einverständnis Ihres behandelnden Arztes eingeholt haben, so informieren Sie bitte die Stations- oder diensthabende Schwester. Bitte tragen Sie beim Ausgang vollständige Tageskleidung und verlassen Sie - auch aus versicherungsrechtlichen Gründen - während der Zeit Ihrer stationären Behandlung nicht das Klinikumsgelände.

Während der stationären Behandlung können Sie nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des verantwortlichen Arztes beurlaubt werden. Sollten Sie ohne Zustimmung eigenverantwortlich das Krankenhaus verlassen wollen, so ist das nur über eine Entlassung und spätere Wiederaufnahme mit erneuter Kostenübernahmeerklärung durch Ihre Krankenkasse möglich.

 

Letzte Änderung: 10.08.2020 - Ansprechpartner: Webmaster