Besucherstopp an der UMMD ab 22. November 2021

19.11.2021 -  

Auf Grund der stark steigenden COVID-19-Infektionszahlen in und um Magdeburg sieht sich die Universitätsmedizin gezwungen, weitere Vorsichts- und Schutzmaßnahmen für Patient:innen und Mitarbeiter:innen zu ergreifen.

Ab Montag, den 22. November 2021, dürfen Patient:innen keine Besucher:innen mehr empfangen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich das Verbot ausschließlich auf Besucher:innen beschränkt. Wer die Universitätsmedizin wegen einer Untersuchung oder eines Arztgespräches aufsuchen möchte, solle dies auch weiterhin vornehmen. Der Besucherstopp hat keine Auswirkungen auf unser medizinisches Leistungsangebot.

3G-Regelung für ambulante Patient:innen

Zusätzlich gilt ab dem 22. November 2021 für alle ambulanten Patient:innen ab 6 Jahren die 3G-Regelung. Demnach erhalten sie nur Zutritt auf das Gelände, wenn Sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind. Ambulante Patient:innen werden gebeten, vor dem Betreten des Klinikgeländes an den Standorten Fermersleber Weg (KFZ-Haupteinfahrt), Zentrale Notaufnahme (Leipziger Straße), sowie Haltestelle Universitätsklinikum einen 3G-Nachweis vorzulegen.

Darüber hinaus muss eine Bestätigung auf die ambulante Konsultation (z.B. Überweisungsschein oder Terminbestätigung der Ambulanz) vorlegt werden. In Ausnahmefällen ist eine Testung über das UMMD Coronatestzentrum vor Ort möglich.

Wir möchten Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass pro Patient*in, insofern die Notwendigkeit besteht, nur eine Begleitperson gestattet ist. Für Begleitpersonen gilt ebenfalls die 3G-Regelung.

Besucher:innen mit Ausnahmeregelung

Nur in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. Dazu gehören Kinder unter 18 Jahren sowie Angehörige von Schwerstkranken in Rücksprache mit den behandelnden Ärzt:innen.

In der Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Geburtshilfe und Reproduktionsmedizin ist die Begleitung von Schwangeren durch eine Bezugsperson (in der Regel der Kindsvater) im Kreißsaal zulässig. Diese Ausnahmen sind unter Einhaltung strengster Hygieneregeln möglich.

Für Besucher:innen mit Ausnahmeregelung gelten folgende Voraussetzungen:

  • FFP2-Maskenpflicht in allen Gebäuden
  • Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses, unabhängig vom Impfstatus

Bevor sich die Situation weiter verschärft, möchten wir rechtzeitig gegensteuern, indem wir den Zugang von Besucher:innen in die Universitätsmedizin Magdeburg minimieren und das Infektionsrisiko für Patient:innen und Mitarbeiter:innen im Haus so gering wie möglich halten.

Zudem müssen weiterhin die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) eingehalten und FFP2-Masken auf dem Klinikgelände in allen Gebäuden durchgehend getragen werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Letzte Änderung: 05.01.2022 - Ansprechpartner: Webmaster