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Hochschulzugang für besonders befähigte Berufstätige
Für besonders befähigte Berufstätige ohne Abitur gibt es die Möglichkeit, an einer Feststellungsprüfung teilzunehmen. Zu dieser kann zugelassen werden, wer
- einen Realschulabschluss oder vergleichbaren Abschluss besitzt und
- eine Berufsausbildung in einem für das angestrebte Studium einschlägigen Fachgebiet mindestens mit der Note "gut" abgeschlossen und
- nach Abschluss der Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in diesem Fachgebiet ausgeübt hat, die nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Die Prüfungsfragen der Feststellungsprüfung orientieren sich am Zentralabitur des Landes Sachsen-Anhalt.
>>> Ordnung über die Feststellungsprüfung
Die Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte bis zum 31. März jeden Jahres an folgende Adresse:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Medizinische Fakultät
Studiendekanat
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
Tel.: +49-(0)391-67-15764
Fax: +49-(0)391-67-15393
E-Mail:
Internetwww.med.uni-magdeburg.de
News
Ärztliche Fortbildungsveranstaltung
Am 6. Juni findet von 13 bis 18 Uhr eine ärztliche Fortbildung für Arbeits- und Betriebsmediziner zum Thema “Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aus der Sicht unterschiedlicher Fachdisziplinen” statt.
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