Praktische Aufenthalte für ausländische Studierende ab 01.04.2022

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Wiederaufnahme von ausländischen Studierenden ab Sommersemester 2022

Ab dem 01.04.2022 werden, je nach verfügbaren Kapazitäten, praktische Aufenthalte wie Famulaturen und Praktika für Studierende aus dem Ausland wieder gestattet sein. 
Voraussetzung für einen Aufenthalt ist ein vollständiger COVID-19 Impfstoff mit einem in der EU anerkannten Impfstoff

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Letzte Änderung: 27.05.2022 - Ansprechpartner: Webmaster