Anerkannte Deutschsprachnachweise

Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für das Studium ist schon bei der Bewerbung einzureichen.
Dieser kann durch beglaubigte Kopien eines der folgenden Prüfungszeugnisse erbracht werden:

  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), mindestens 19 Punkte und Niveau 4 in allen Teilbereichen
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), Stufe 3


Sofern die genannten erforderlichen Deutschnachweise nicht vorliegen, gilt bei Absolvent*innen eines deutschen Studienkollegs auch der Nachweis einer Mindestnote im Fach Deutsch von 1,5 bzw. einer Mindestanzahl von 13 Notenpunkten.

Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zu studienvorbereitenden Deutschkursen als Sprachnachweis für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz im Fach Humanmedizin nicht anerkannt wird.

Letzte Änderung: 20.05.2022 - Ansprechpartner: Webmaster