Free Mover - Praktika

Allgemeines

Neben der Absolvierung eines PJ-Tertials an einer unserer Partneruniversitäten, haben Sie die Möglichkeit, auch ein oder zwei Tertiale an anderen Universitäten im Ausland zu verbringen. 

Voraussetzung dafür ist, dass Ihre gewünschte Einrichtung auf der sogenannten PJ-Liste Düsseldorf aufgeführt ist. 
In allen auf der Liste aufgeführten (Lehr-)Krankenhäusern können Sie sowohl Ihr Tertial in der Chirurgie als auch im Fachbereich Innere Medizin absolvieren.
Ein Wahlfach können Sie nur an der ausländischen Einrichtung absolvieren, wenn dieses explizit in der jeweiligen Spalte auf der PJ-Liste Düsseldorf aufgeführt ist. 

Bitte achten Sie in Ihrer Anfrage unbedingt darauf, dass die Klinik ein "internship" bzw. "clinical elective" (oder "stage d'observateur" in französischsprachigen Ländern, "internado rotatorio" im spanischsprachigen Raum) anbietet, da nur diese praktischen Aufenthalte einem deutschen PJ-Tertial gleichgestellt werden können.  

Bitte beachten Sie zudem, dass gerade in englischsprachigen Ländern oft hohe Praktikumsgebühren verlangt werden.
Bei Interesse an einem praktischen Aufenthalt erfragen Sie die genaue Höhe der fälligen Gebühren am besten gleich, wenn Sie erstmals Kontakt mit der Universität aufnehmen.

Zur Anerkennung des zu absolvierenden Tertials im Ausland müssen Sie im Anschluss beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe in Sachsen-Anhalt drei Nachweise einreichen:

1) PJ-Bescheinigung (siehe Vorlage im Formularpool)

2) Äquivalenzbescheinigung bzw. Immatrikulationsbescheinigung (siehe Vorlage im Formularpool)

3) ggf. Sprachkenntnisnachweis der Landessprache 

 

Splitting-Regelung

Laut Richtlinie zur Absolvierung des Praktischen Jahres (PJ) gilt Folgendes:

Bei Vorliegen besonderer Umstände (ausländische Universität bietet ausschließlich 8 wöchige Ausbildungen an – i.d.R. englischsprachiges Ausland) kann von der grundsätzlich zusammenhängenden Ausbildung von 16 Wochen abgewichen und ein Tertial in jeweils 2 mal 8 Wochen aufgeteilt werden.
Hierfür ist ein Antrag auf Tertialsplitting beim Studiendekanat notwendig. 
Beachten Sie zudem, dass in einem Splittingtertial keine Fehltage anfallen dürfen.

Bietet die ausländische Universität volle 16-wöchige Tertiale an, entfällt die Möglichkeit des Splittings. 

Letzte Änderung: 30.03.2023 - Ansprechpartner: Webmaster