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Auslandsamt
Hinweise für die PROMOS-Stipendienbewerbung
Bewerbungsfristen:
| Vorhabenbeginn | Bewerbungsfrist |
| Im SS 2013 (nominierte WELTWEIT-Studierende, Freemover, Abschlussarbeiten) | 31.Januar 2013 |
| Im WS 2013/14 (nominierte WELTWEIT-Studierende) | 31. Januar 2013 |
| Im WS 2013/14 (Freemover, Abschlussarbeiten) | 15. Juni 2013 |
Bewerbungsvoraussetzungen:
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengängen der OVGU, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. (In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de)
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist im Akademischen Auslandsamt, Haus 2, Frau Sasaki-Sellmer, einzureichen.
Folgende Kriterien müssen durch PROMOS-Bewerber erfüllt sein:
| 1. |
Ihnen liegt für den geplanten Auslandsaufenthalt keine finanzielle Förderung einer öffentlichen oder privaten deutschen Stiftung vor (Doppelförderungsverbot). |
| 2. | Sie haben während Ihres Studiums noch keine PROMOS-Förderung bezogen. |
| 3. | Die vorläufige Gesamtnote aller Bewerber im WELTWEIT-Programm liegt in diesem Jahr bei 2,40. Daraus folgt ein oberer Grenzwert von 2,40 für die vorläufige Gesamtnote von Bewerbern für die PROMOS-Förderung im Jahr 2011. PROMOS-Bewerbungen mit einem höheren Wert der vorläufigen Gesamtnote werden entgegengenommen, jedoch, immer abhängig von der Verfügbarkeit der Fördermittel, nachgeordnet berücksichtigt. |
Hinweise und Höhe des Stipendiums:
Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach vom DAAD vorgegebenen länderspezifischen DAAD-Teilstipendienraten und Reisekostenpauschalen (Fördersätze).
Teilstipendien können für einen Zeitraum von einem bis i. d. R. max. 3 Monaten vergeben werden.
Reisekostenpauschalen sind einmalige Leistungen; sie werden im Regelfall nicht mit einem Teilstipendium kombiniert.
Für die Festlegung der o. g. Stipendienoptionen werden auch weitere Informationen, wie ggf. zahlbare Studiengebühren, Lebenshaltungs- und andere besondere Kosten im Gastland, berücksichtigt.
Studiengebühren, die an der Gasteinrichtung zahlbar sind, werden im PROMOS-Programm der OVGU nicht übernommen.
Über die tatsächliche Höhe des Stipendiums entscheidet im Fall einer Stipendienzusage eine aus Fachkoordinatoren der Fakultäten und Vertretern des Akademischen Auslandsamts gebildete Auswahlkommission auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Persönliche Auswahlgespräche können in Einzelfällen stattfinden.
Studierende, die Auslands-BAföG beziehen, können über PROMOS keine Reisekostenpauschale erhalten, jedoch monatliche Teilstipendien. Jegliche PROMOS-Förderung ist für Auslands-BAföG-Bezieher bis zu einer Höhe von 300 EUR anrechnungsfrei; darüber hinausgehende Förderungen werden auf eventuell bezogene Auslands-BAföG-Leistungen angerechnet.
Da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist, ist eine PROMOS-Bewerbung dann nicht mehr möglich, sobald Ihnen eine Stipendienzusage für den Auslandsaufenthalt aus anderen öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer deutschen Stiftung vorliegt.
Beispielrechnung 1, für vorrangige Förderzwecke (Kategorie 1):
Studierende verbringt 4 Monate (PJ) an der Universidad de Guadalajara, Mexiko (Partner-Hochschule im WELTWEIT-Programm). Sofern die o. g. Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind, umfasst die PROMOS-Förderung:
- entweder Teilstipendium (monatlich 325,- Euro) für 1 bis 3, ggf. für > 3 Monate; oder
- Reisekostenpauschale von einmalig 1100,- Euro; oder
- Maximalförderung (Teilstipendium plus RK-Pauschale.)
Beispielrechnung 2, für nachrangige Förderzwecke (Kategorien 2, 3):
Studierender verbringt 4 Monate an einer amerikanischen Hochschule, um Doktorarbeit abzufassen. Sofern die o. g. Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind, umfasst die PROMOS-Förderung:
- entweder Teilstipendium (monatlich 350,- Euro) für max. 3 Monate; oder
- Reisekostenpauschale von einmalig 1000,- Euro (USA Ost) oder 1325,- Euro (USA West).
News
Einladung zur Mitarbeiterversammlung
Klinikumsvorstand, Fakultätsvorstand und die Personalräte laden zur nächsten Mitarbeiterversammlung in der Universitätsmedizin am 23. Mai 2013 ab 13.30 Uhr in den Zentralen Hörsaal (Haus 22) ein. Thema: Vorbereitung der Demonstration am 29. Mai 2013!
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