Drucken15.03.2012
Startseite Zentrale Einrichtungen Akademisches Auslandsamt ERASMUS/LLP Austauschprogramme
ERASMUS Austauschprogramme unserer Fakultät
Studienjahr |
Land |
Informationen zum Erasmus-Programm |
| 3. Studienjahr: | Niederlande | |
| 3. Studienjahr: | Österreich | Medizinische Universität Innsbruck |
| 3./4. Studienjahr: | Spanien | Universidad de Murcia |
| 3./4. Studienjahr: | Polen | Medizinische Universität Danzig |
| 4./5. Studienjahr: | Frankreich | Université Claude Bernard Lyon 1 |
| 4./5. Studienjahr | Türkei | Marmara University Istanbul |
| 4./5. Studienjahr | Italien | Università di Ferrara |
| 6. Studienjahr: | Frankreich | Université Claude Bernard Lyon 1 |
| 6. Studienjahr: | Türkei | Hacettepe Üniversitesi, Ankara |
| 6. Studienjahr: | Türkei | Marmara University Istanbul |
| 6. Studienjahr | Italien | Universià di Ferrara |
| 6. Studienjahr: | Österreich | Medizinische Universität Innsbruck |
| 6. Studienjahr: | Litauen | Kauno Medicinos Universitetas |
monatliches Teilstipendium von zur Zeit ca. 120 Euro.
monatliches Stipendium von ca. 320 Euro, evtl. Zuschuss für Sprachkurs
Keines dieser Stipendien wird die vollen Kosten des Auslandsaufenthaltes decken können.
Innerhalb eines Stipendienprogramms ist nur einmal eine Förderung möglich. Sie können also nur einmal ein ERASMUS/Leonardo-Stipendium erhalten und nur einmal ein DAAD-ISAP-Stipendium.
Alle Förderzusagen des Auslandsamtes stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Verlängerung der Partnerschaftsverträge und der finanziellen Förderung durch die EU. Mit den DAAD oder ERASMUS-Stipendien können nur deutsche Staatsangehörige oder ihnen Gleichgestellte (BAFöG-Berechtigte) gefördert werden.
Die Studierenden sind für die Organisation ihres Auslandsaufenthaltes selbst verantwortlich, auch wenn sie über ein Stipendium gefördert werden. Zu den Verpflichtungen der Studierenden gehören:
Fristgerecht und vollständig alle Unterlagen (auch die für die Partneruniversität) einzureichen, bzw. an die Partneruniversität zu schicken
Rechtzeitig sich um die Visaformalitäten zu kümmern, sofern notwendig
Für ausreichenden Impfschutz zu sorgen, sofern für das Zielland notwendig
Für ausreichenden Versicherungsschutz (Auslandskranken-, Unfall- und private/berufliche Haftpflichtversicherung) zu sorgen
Mit den Lehrbeauftragten bzw. dem Prüfungsamt abzusprechen, unter welchen Bedingungen die Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden können. Eine Lernvereinbarung dient der schriftlichen Fixierung der Absprache.
Sich den Anforderungen und Bedingungen der Gastuniversität anzupassen
Inhalte der besuchten Studienveranstaltungen genau zu dokumentieren und von Verantwortlichen unterzeichnen zu lassen, damit Ihnen die Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden können
Sich zu Beginn beim Auslandsamt der Partneruniversität zu melden und sich die Dauer des Aufenthaltes bescheinigen zu lassen
Regelmäßiger Besuch der Lehrveranstaltungen
Den Studienaufenthalt an der Partneruniversität nicht zu unterbrechen oder abzubrechen; auch eine vorzeitige Abreise ist nicht gestattet
Spätestens zwei Wochen (bei ERASMUS-Programmen) nach der Beendigung des Aufenthaltes an der Partneruniversität müssen Sie beim Auslandsamt folgende Unterlagen abgeben:
Nachweis der besuchten Lehrveranstaltungen
Nachweis über Dauer des Studienaufenthaltes im Ausland (Aufenthaltsbestätigung bzw. Letter of Confirmation). Das Formblatt dazu finden Sie hier.
Erfahrungsbericht in digitaler Form (kann der Redaktion vom Uniklinikum aktuell zur Veröffentlichung gegeben werden und wird im Internet ohne Angaben von persönlichen Daten eingestellt) Eine Vorlage finden Sie unter Erfahrungsberichte.
ausgefüllter Fragebogen für ERASMUS-Programm
Erasmus-Studentenbericht
Transcript of Records (ECTS-Datenabschrift) für ERASMUS-Programm
Wer die Verpflichtungen des Stipendiums nicht erfüllt, muss die erhaltenen Stipendiengelder zurückzahlen.
Bewerbungsformular "Persönlichkeit und Motivation"
tabellarischer Lebenslauf auf deutsch
Bewerbungsformular "Daten" des Auslandsamtes
Notenübersicht auf Deutsch mit Stempel vom Studiendekanat (erhältlich bei Frau Bauerschäfer)
Bitte geben Sie die Unterlagen in der vorgegebenen Reihenfolge beim Akademischen Auslandsamt ab. Bitte verwenden Sie einfache Klemmmappen. (Diese erhalten Sie kostenlos auch im Auslandsamt.) Fertigen Sie keine Deckblätter an und benutzen Sie keine Plastikhüllen. Die Unterlagen sollten leicht zu kopieren sein.
Nicht vollständig oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren!
für Erasmus-Länder:
Es kann entweder der Nachweis eines Leistungs- oder Grundkurs im Abiturzeugnis oder ein Sprachzeugnis vom Sprachenzentrum an der Uni eingereicht werden.
Spezielle Hinweise zu PJ-Bewerbungen für Lyon:
Eine Annahmebestätigung von einem Krankenhaus in Lyon, dass Sie dort ein PJ-Tertial absolvieren können, muss der Bewerbung beigefügt werden.
Zunächst müssen Sie sich in der vorgegebenen Frist für die oben aufgeführten Programme beim Akademischen Auslandsamt bewerben. Bitte beachten Sie, dass es ein Zeichen Ihrer Qualifikation für das Austauschprogramm ist, vollständige und ordentliche Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die Prüfung der Vollständigkeit liegt also in Ihrer Verantwortung.
Nach Bewerbungsschluss werden Sie zu einem Auswahlgespräch von der Kommission für Internationale Beziehungen per E-Mail eingeladen. Einige Tage nach dem Gespräch werden Sie per E-Mail eine Antwort erhalten, ob Sie für das Austauschprogramm ausgewählt worden sind. Sollten Sie ausgewählt werden, findet danach ein Informationsgespräch für die ausgewählten Studierenden statt, in dem Sie erfahren, wie Sie sich an der Partneruniversität bewerben müssen.
Nachdem die Studierenden für die Teilnahme am Austauschprogramm ausgewählt wurden, müssen sie noch einmal eine offizielle Bewerbung an der Partneruniversität einreichen. Je nach Land und nach Universität kann dies mehr oder weniger aufwendig sein. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für diese Formalitäten ein. Insbesondere die Partneruniversitäten in den Amerikas verlangen recht umfangreiche Bewerbungsunterlagen. Planen Sie in Ihrem finanziellen Budget die Visa- und Sicherheitsgebühren, gesundheitlichen Untersuchungen und Impfkosten, sowie höhere Portokosten auf jeden Fall mit ein. Die rechtzeitige und korrekte Erledigung dieser Formalitäten liegt in Ihrer Verantwortung.
Wenn Sie sich ohne Absprache mit dem Auslandsamt an einer Partneruniversität bewerben, die Studiengebühren erhebt, können Ihnen diese Gebühren nicht durch Vermittlung des Auslandsamtes erlassen werden. Alle studiengebührenbefreiten Plätze werden über die Kommission für Internationale Beziehungen nach Auswahlgesprächen vergeben.