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Auslandsamt
Informationen zur Bewerbung für eine Facharztausbildung oder eine Stelle als Ärztin oder Arzt am Universitätsklinikum in Magdeburg
Sobald das Medizinstudium mit dem Staatsexamen abgeschlossen ist, ist die universitäre medizinische Ausbildung in Deutschland beendet. Die weitere Spezialisierung wird in Deutschland Facharztausbildung genannt und erfolgt direkt in den Kliniken. Eine Facharztausbildung kann nur mit sehr guten Deutschkenntnissen absolviert werden.
Wenn Sie bei uns eine Facharztausbildung machen möchten oder als Ärztin oder Arzt am Universitätsklinikum arbeiten möchten, benötigen Sie:
- Eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes, die Sie beim Landesverwaltungsamt beantragen müssen.
- Eine Arbeitsgenehmigung von der Agentur für Arbeit.
- In der Ausländerbehörde müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes wird nur unter besonderen rechtlichen Bedingungen erteilt. Allgemein gilt, dass Sie bessere Aussichten haben, diese Erlaubnis zu erhalten, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen oder mit einem oder einer Deutschen verheiratet sind.
Für EU-Staatsangehörige ist das Verfahren weniger aufwendig. In jedem Fall handelt es sich um ein langwieriges Verfahren, welches mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Es stehen nur sehr wenige bezahlte Stellen für diese Ausbildung zur Verfügung. Die Wahrscheinlichkeit ist daher sehr gering, dass wir Ihnen eine bezahlte Ausbildungsstelle anbieten können. Exzellente Studienleistungen und nachgewiesenes wissenschaftliches Interesse, sowie sehr gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzungen für eine Bewerbung.
1. Bewerbung im Klinikum:
Wenn Sie sich für eine Facharztausbildung in einer unserer Kliniken bewerben möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Klinikleitung des entsprechenden Fachbereiches.
Informationen zu unseren Kliniken finden Sie hier:
www.med.uni-magdeburg.de/kliniken.shtmlDie Forschungsinhalte unserer Fakultät sind in dieser Datenbank beschrieben:
Ausschreibungen von freien Stellen an der Medizinischen Fakultät finden Sie auf dieser Internetseite:
http://www.med.uni-magdeburg.de/url.php?/page/14062
http://www.med.uni-magdeburg.de/Stellenausschreibungen.html
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Angaben über Ihren Namen, Ihre vollständige Adresse, E-Mail-Adresse und Fax-Nummer
- Motivationsschreiben (Warum wählen Sie diese Fachrichtung, welche Erfahrungen haben Sie bereits?)
- Lebenslauf mit allen wichtigen Daten zu Ihrer fachlichen Ausbildung
- Beglaubigte Kopien Ihres Universitätsabschlusses und der Fächer- und Notenübersichten
- Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, wenn diese Unterlagen nicht auf Englisch sind.
- Empfehlungsschreiben auf English oder auf Deutsch
- Nachweis von Deutschkenntnissen
- Kopie Ihres Passes
Sollten Sie eine positive Antwort, also eine Einstellungszusage von der Klinikumsleitung bekommen, müssen Sie sich an das Landesverwaltungsamt wenden, um eine Berufsausübungserlaubnis zu beantragen.
2. Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs:
1. Sie senden einen formlosen Antrag auf Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs mit folgenden Unterlagen an das Landesverwaltungsamt:
- formloser Antrag mit dem Hinweis, wie die Ausbildung finanziert wird
- Lebenslauf
- Einstellungszusage aus der Klinik
- beglaubigte Kopien Ihres Universitätsabschlusses und der Fächer- und Notenübersichten
- beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, wenn diese Unterlagen nicht auf Englisch sind.
- beglaubigte Kopie eines Nachweises über Deutschkenntnisse. Sie sollten mindestens eine bestandene Prüfung auf dem Niveau der Zentralen Mittelstufenprüfung nachweisen können.
An diese Adresse müssen Sie die oben genannten Unterlagen schicken:
Landesverwaltungsamt
Referat 607/Landesprüfungsamt
Ernst-Kamieth-Str. 2
D-06112 Halle/Saale
Germany
Tel.: +49- (0)345-514-0
Fax: +49- (0)345-514-1720
Internet: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=16871
Ansprechpartnerinnen im Landesverwaltungsamt:
Frau Bruchmann: +49- (0)345-514-1709
Frau Heilemann: +49- (0)345-514-1710
Hinweis: Sie müssen mit dem Personal des Landesverwaltungsamtes auf Deutsch kommunizieren. Wenn Sie hierzu nicht in der Lage sind, hat Ihr Antrag auf eine Berufserlaubnis keine Aussicht auf Erfolg.
2. Sie werden vom Landesverwaltungsamt eine Liste mit weiteren Unterlagen erhalten, die für die Prüfung Ihres Antrages nötig sind. Wenn Sie alle Dokumente eingereicht haben, wird Ihnen das Landesverwaltungsamt nach Prüfung der Unterlagen Ihren Antrag positiv oder negativ bescheiden.
Vom Landesverwaltungsamt gibt es dieses Merkblatt für die Beantragung einer Berufserlaubnis für Antragsteller, die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind und dieses Merkblatt für die Beantragung der Berufserlaubnis, die Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind.,
3. Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Sollte Ihnen eine bezahlte Stelle im Universitätsklinikum für die Facharztausbildung angeboten werden können, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit stellen. Damit Sie diese Arbeitserlaubnis erhalten, muss eine Einstellungszusage mit weiteren Unterlagen von der Personabteilung des Universitätsklinikums an die Agentur für Arbeit gesendet werden.
Dies ist die Adresse der Agentur für Arbeit (ehemaliges Arbeitsamt):
Agentur für Arbeit
Hohepfortestraße 37
39104 Magdeburg
Telefon: 0391-257-0
Fax: 0391-257-1730
E-Mail:
Weitere Informationen zur Ausübung des ärztlichen Berufes erhalten Sie bei der Bundesärztekammer:
-
Bundesärztekammer:
http://www.bundesaerztekammer.de/ -
Bundesärztekammer - Internationales:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.109 -
Bundesärztekammer - Informationen für Staatsangehörige der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.109.111.3348 -
Bundesärztekammer - Informationen für Staatsangehörige von einem Land außerhalb der EU:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.109.111.3349
News
Ärztliche Fortbildungsveranstaltung
Am 6. Juni findet von 13 bis 18 Uhr eine ärztliche Fortbildung für Arbeits- und Betriebsmediziner zum Thema “Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aus der Sicht unterschiedlicher Fachdisziplinen” statt.
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