Drucken23.06.2011
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Das Universitätsklinikum Magdeburg (UKMD) ist seit dem 1. Januar 2006 eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (A.ö.R.). Der Aufsichtsrat ist gemäß §9 Abs. 1 Hochschulmedizingesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HMG LSA) ein Organ des Universitätsklinikums und arbeitet auf der Grundlage von §10 HMG LSA.
Der Aufsichtsrat hat gemäß §11 HMG LSA die folgenden Aufgaben:
Der Aufsichtsrat entscheidet auf Vorschlag des Klinikumsvorstandes über dessen Struktur- und Entwicklungsplanung und kontrolliert und berät den Klinikumsvorstand. Der Aufsichtsrat trägt insbesondere dafür Sorge, dass das Universitätsklinikum die ihm gemäß §8 Abs. 1 HMG LSA obliegenden Aufgaben erfüllt. Er hat umfassende Informations-, Einsichts- und Prüfungsrechte hinsichtlich der Unterlagen und Vorgänge des Universitätsklinikums.
Prof. Dr. Michael P. Manns
externer Vertreter mit ausgewiesenen Erfahrungen in der medizinischen Forschung und Lehre
MHH, Leiter der Abteilung Gastroenterologie, Hepatologie und Endokrinologie,
Prof. Dr. Detlev Michael Albrecht
externer Vertreter mit abgeschlossenem Medizinstudium und Erfahrungen in der Leitungsebene einesUniversitätsklinikums
Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Dresden
Markus Schulze
Vertreter des Personals auf Vorschlag des Personalrates des
Universitätsklinikums Magdeburg A. ö. R.
Prof. Dr. Klaus Erich Pollmann
Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Michael Speetzen
Referent der Kaufmännischen Direktorin/
Geschäftsstelle des Aufsichtsrates
Anschrift:
Haus 18, Zi. 320
Tel. 0391/67 15901
Fax 0391/67 15932
E-Mail: