Gewährung von Arbeitsbefreiung aus Anlass der aktuellen Hochwassersituation
Wie der Geschäftsbereichsleiter Personal Herr Hauke in einer Mail am 04.06.2013 mitteilte, besteht aufgrund der aktuellen Hochwassersituation für Angstellte der A.ö.R. und der Fakultät die Möglichkeit, bei Notwendigkeit eine Freistellung zu beantragen.
In der Mail wird auf einen Schnellbrief aus dem Jahr 2006 Bezug genommen, der inhaltlich wegen der inzwischen eingetretenen Änderungen in Rechtsform und Tarifvertrag nicht mehr 100% korrekt ist. Massgeblich ist jedoch der Wortlaut des Textes des Schnellbriefes. Den Schnellbrief und eine Aktualisierung finden Sie hier als PDF Datei, die Aktualisierung hier als PDF Datei.
In der Zusammenfassung: Müssen Sie Hab und Gut schützen, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten (oder/und mit uns) über die Möglichkeiten einer Freistellung.