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| Schwerbehindertenvertretung |
Gemäß § 94 Abs. 1 SGB IX ist in Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen ... und steht ihnen beratend und helfend zur Seite (§ 95 Abs. 1 SGB IX).
Seit 01.02.2007 ist die neue Schwerbehindertenvertretung im Amt.
| Tätigkeit | Bereich | Telefon | ||
| Ilona
John
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Mitarbeiterin in der Liegenschaftsverwaltung | Geschäftsbereich
IV - Technik und Bau
G4.12 Liegenschaftsverwaltung Haus 18, Zimmer 117 |
0391 / 67 13763 | Schwerbehindertenvertrauensperson |
| Dirk
Maring
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Sachbearbeiter | Geschäftsbereich
II - Personal
S12 Personalbemessung/-entwicklung Haus 18, Zimmer 318 |
0391 / 67 14471 | stellv. Schwerbehindertenvertrauensperson |
Am 10.07.2008 haben Dienststellenleitung, Schwerbehindertenvertretung und Personalrat eine gemeinsame
Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Beschäftigter am Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
unterschrieben. Den Text dieser Vereinbarung finden Sie hier: Integrationsvereinbarung.PDF
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