Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
 
Personalrat

 

Schwerbehindertenvertretung

Gemäß § 94 Abs. 1 SGB IX ist in Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen ... und steht ihnen beratend und helfend zur Seite (§ 95 Abs. 1 SGB IX).

Seit 01.02.2007 ist die neue Schwerbehindertenvertretung im Amt. 

Tätigkeit Bereich Telefon
Ilona John

Mitarbeiterin in der Liegenschaftsverwaltung Geschäftsbereich IV - Technik und Bau

G4.12 Liegenschaftsverwaltung

Haus 18, Zimmer 117

0391 / 67 13763 Schwerbehindertenvertrauensperson
Dirk Maring

 

Sachbearbeiter Geschäftsbereich II - Personal

S12 Personalbemessung/-entwicklung

Haus 18, Zimmer 318

0391 / 67 14471 stellv. Schwerbehindertenvertrauensperson

Am 10.07.2008 haben Dienststellenleitung, Schwerbehindertenvertretung und Personalrat eine gemeinsame 

Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Beschäftigter am Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. 

unterschrieben. Den Text dieser Vereinbarung finden Sie hier: Integrationsvereinbarung.PDF


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