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  Klinikum der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Informationsdienst Wissenschaft - idw

  PMI Nr: 4 / Datum: 11.01.2005

  100 Habilitationen an der Medizinischen Fakultät
  Erfolgreiche Bilanz in der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung  
 
Seit dem Inkrafttreten des Hochschulerneuerungsgesetzes in Sachsen-Anhalt im Jahr 1991 wurden an der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg einhundert Habilitationen erfolgreich abgeschlossen. Die „Jubilarin“ ist Dr. Sabine Westphal vom Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie. Vor den Mitgliedern des Fakultätsrates der Medizinischen Fakultät hielt die Ärztin am 11. Januar 2005 den Vortrag im Rahmen ihres Habilitationsverfahrens. Der Fakultätsrat fasste den Beschluss, diese mündliche Habilitationsleistung positiv zu bewerten.  
 
Die Tradition, die akademische Lehrbefähigung in einem Habilitationsverfahren nachzuweisen und durch Verleihung der Privatdozentur zu dokumentieren, lebte in Sachsen-Anhalt mit dem Hochschulerneuerungsgesetz von 1991 wieder auf. Die Habilitation prüft und bestätigt die Befähigung einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers zur Übernahme einer Universitätsprofessur und der damit verbundenen Verpflichtungen in Forschung und Lehre. Die Kandidatin oder der Kandidat erwerben die Lehrbefähigung und die Privatdozentur für ein bestimmtes Fach, dessen Bezeichnung im Verfahren festgelegt wird. Nach wenigen Jahren wurde das Verfahren der Habilitation an den Fakultäten des Landes zur festen Routine. Die Ansprüche an wissenschaftliche Vorleistungen und Qualität der vorzulegenden Habilitationsschrift entsprechen bundesweitem Standard und werden im Verfahren unter Einbeziehung auswärtiger Experten überprüft.  
 
In der DDR wurden zuvor – aus einem anderen Verständnis der gesellschaftlichen Rolle der Hochschulen heraus - die inhaltlich entsprechende wissenschaftliche Qualifikation als Promotion B zum Dr. sc. med. und die Lehrbefähigung als „facultas docendi“ in getrennten Verfahren erworben.  
 
Es spricht für das wissenschaftliche Niveau der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität, dass in der Sitzung des Fakultätsrates vom 11. Januar 2005 das 100. Habilitationsverfahren abgeschlossen werden konnte. Die Habilitation ist für einen Nachwuchswissenschaftler ein steiniger Weg. Nach mehrjähriger intensiver wissenschaftlicher Arbeit, Publikationen in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften, Ablegung einer Lehrprobe, Begutachtung der Habilitationsschrift „Modulation der postprandialen Lipämie“ durch Professoren der Fakultät und auswärtige Experten, öffentlicher Verteidigung der Arbeit und einem wissenschaftlichen Vortrag vor dem Fakultätsrat wurde Dr. med. Sabine Westphal, Oberärztin am Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie, das Recht verliehen, sich „Dr. med. habil.“ zu nennen. Die Urkunde über die Privatdozentur wird ihr nach der öffentlichen Antrittsvorlesung verliehen. Erst dann darf sie diesen mühevoll erworbenen Titel führen, der sie zur Bewerbung um eine Universitätsprofessur in ihrem Fach berechtigt.  
 
Auch die erste Habilitation an der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität, - bis 1993 Medizinische Akademie Magdeburg (MAM)- , wurde am 25. September 1991 einer Frau ausgesprochen, Dr. Renate Höfs aus der Klinik für Radiologie. In den folgenden Jahren dominierten, wie in der Medizin (noch) üblich, Männer das Habilitationsgeschehen. immerhin hat die Fakultät bis heute 12 Wissenschaftlerinnen die akademische Lehrbefähigung ausgesprochen.  
 
Spitzenreiter unter den Kliniken und Instituten, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese akademische Qualifikation erreicht haben, ist derzeit die Klinik für Allgemeine Chirurgie mit 14 Habilitationen, gefolgt von der Orthopädischen Universitätsklinik mit 9 und der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie, mit 8. Die Dominanz der Klinken im Habilitationsgeschehen dokumentiert auch, dass diese Qualifikation für die Erlangung von Chefarztpositionen in klinischen Fächern große Bedeutung hat und daher sehr begehrt ist.  
 
Zwar strebt die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes derzeit an, die Habilitation als Qualifikation für eine Professur zu ersetzen (stattdessen „Juniorprofessur“ ohne vorherige Habilitation), es darf aber nicht übersehen werden, dass in der Medizin die Privatdozentur bei weiterer Qualifikation in Forschung und Lehre zur Verleihung des Titels „außerplanmäßiger Professor“ führt, mit dem Ärzte außerhalb des Universitätsbetriebes ihre wissenschaftliche Qualifikation nachweisen und nach außen dokumentieren können. Dieses für die Besetzung von Führungspositionen nicht-universitärer Kliniken in den Wahlkreisen bedeutsame Merkmal sollte auch für Abgeordnete des Bundestages wichtig sein und für die Beibehaltung der Habilitation als Möglichkeit des Nachweises wissenschaftlicher Qualifikation sprechen. Eine Vielzahl habilitierter Chefärztinnen und Chefärzte haben das Magdeburger Universitätsklinikum im letzten Jahrzehnt verlassen und bleiben durch ihre Lehrbefähigung und –verpflichtung der hiesigen Fakultät weiterhin verbunden.  
 
Zur Person: Dr. med. Sabine Westphal, Jahrgang 1959, ist Oberärztin des Institutes für Klinische Chemie und Pathobiochemie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Sie leitet das Hormonlabor sowie das Forschungslabor und ist als stellvertretende Leiterin der Lipidambulanz des Institutes tätig. Nach dem Abitur studierte die gebürtige Dessauerin von 1978 bis 1984 Humanmedizin an der Medizinischen Akademie Magdeburg (MAM). Die ärztliche Approbation erhielt sie 1984. Dann folgte die Facharztausbildung Labormedizin, die sie 1990 erfolgreich abschloss.  
 
Ansprechpartner für Redaktionen:  
Prof. Dr. Claus-W. Wallesch, Vorsitzender der Habilitationskommission der Medizinischen Fakultät, Direktor der Klinik für Neurologie,Tel. 0391/67 15001  
 


 

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