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Psychologische Tests sind Messverfahren für psychologische Eigenschaften
wie: Aufmerksamkeit, Depressivität, Gedächtnis oder räumliche Mobilität. Sie
erfassen diese Konstrukte genauer als andere Verfahren und werden vor allem in
der Diagnose eingesetzt. Mit psychologischen Tests lässt sich am genauesten
feststellen, für welchen Patienten sich eine Fördermaßnahme oder Therapie
eignet, und wie gut sie bei ihm gewirkt hat.
Normalerweise gehen Psychologen wie im folgenden Beispiel vor:
Der 75jährige Patient Theobald Taumel hat kurz zuvor einen Schlaganfall erlitten und sein Sehvermögen fast vollständig eingebüßt. Nach der medizinischen Behandlung soll er eine Rehabilitation durchlaufen.
Der behandelnde Psychologe wird ihn zunächst einer Erstbefragung unterziehen. Gewinnt er in dieser Anamnese den Eindruck, dass Herr Taumel Aufmerksamkeits- und Gedächtnisschwächen sowie Schwierigkeiten im räumlichen Orientieren hat, würde er mit geeigneten Tests den Verdachtsmomenten aus der Anamnese folgen und untersuchen, ob und in welchem Maße entsprechende Defizite vorliegen. Anhand dieser und anderer Testergebnisse würde er die Gesamtdiagnose für Herrn Taumel stellen und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen mit ihm formulieren.
Stellt sich in entsprechenden Tests heraus, dass Herr Taumel neben den genannten Defiziten noch eine Depression hat, könnte der Psychologe zur Einsicht gelangen, dass zunächst die Depression behandelt werden muss. Starke Depressionen können die Betroffenen so hilflos machen, dass sie viel von ihrer Aufmerksamkeit oder Mobilität im Raum verlieren. Berichtet Herr Taumel aber, dass er besonders darunter leidet, bei jedem Weg auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, könnte der Psychologe mit ihm vereinbaren, dass er bereits in der Klinik Unterricht zur Förderung der räumlichen Mobilität erhält, während gleichzeitig die Depression behandelt wird.
Gute psychologische Tests besitzen vier Eigenschaften in hohem Maße: Standardisierung, Normierung, Ökonomie und Eignung. Folgendes ist mit diesen Haupteigenschaften gemeint:
Der fiktive Beispielpatient ist fast blind und relativ alt. Um bei ihm die Aufmerksamkeit, die Gedächtnisfähigkeit und die räumliche Mobilität im Zusammenhang mit möglicher Depressivität genau zu erfassen, und aus den Ergebnissen der Diagnose eine voraussetzungsgemäße Therapie bzw. eine Förderung der räumlichen Mobilität vorschlagen zu können, benötigt der Psychologe blindengerechte Tests, also Messverfahren, die: standardisiert sind, den Vergleich der Ergebnisse von Herrn Taumel mit denen älterer blinder und vollsinniger Patienten gestatten, sich kostengünstig durchführen lassen und sich vor allem für blinde alte Menschen wie Herrn Taumel eignen.
Diese Fragen soll der vorliegende Aufsatz untersuchen.
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Übliche psychologische Tests setzen bei Probanden und Patienten ein weitgehend intaktes Sehvermögen voraus. Daher stößt ihre Anwendung bei Blinden an Grenzen. Die Analyse dieser Grenzen und die Diskussion der Möglichkeiten, blindengerechte Tests zu schaffen, bilden die Gegenstände dieser Arbeit.
Das folgende Kapitel II skizziert die Grundlagen. Es stellt in §3 die wichtigsten Charakteristika der Population (Gesamtmenge) blinder Menschen in der Bundesrepublik Deutschland dar und erläutert in §4 ausführlich die notwendigen Leistungsmerkmale blindengerechter Tests.
Kapitel III beschäftigt sich mit dem NAI (Nürnberger-Alters-Inventar) von Oswald & Fleischmann (1995). Diese Testzusammenstellung wird in der Geriatrie (Altenheilkunde) sehr oft verwendet. Anhand der im NAI zusammengestellten Verfahren werden in den folgenden vier Kapiteln Probleme und mögliche Lösungen diskutiert, die sich stellen, wenn man versucht, blinde Menschen mit Standardverfahren zu testen bzw. vorhandene Verfahren blindengerecht umzugestalten. §5 stellt die Anwendungsmöglichkeiten des NAI bei vollsinnigen Personen dar. §6 beschreibt die einzelnen Verfahren so, dass sich Betroffene vorstellen können sollen, welche Fähigkeiten sie erfassen, oder welche Aspekte des Altwerdens sie untersuchen.
Im folgenden Kapitel IV werden jene Verfahren des NAI untersucht, die Blinde und Vollsinnige anscheinend in gleichartiger Weise bearbeiten, bzw. die man mit beiden Personengruppen in gleichartiger Weise durchführen kann. §7 geht auf jene Verfahren ein, bei denen das ohne Einschränkungen zutrifft. §8 befasst sich mit dem Problem der Erhebung des Fremdbildes von blinden Probanden. Es entsteht, weil infolge des geringen oder fehlenden Sehvermögens Blinde Verhaltensweisen zeigen können, die bei Vollsinnigen auf Intelligenzminderungen schließen lassen.
Kapitel V diskutiert Maßnahmen der Umgestaltung von Tests, also der Überarbeitung von vorhandenen zu blindengerechten Verfahren. §9 definiert die Prinzipien der Testumgestaltung. §10 und §11 gehen auf die Prinzipien ein und erläutern die Probleme, die bei der Anwendung auf geeignete Verfahren des NAI auftreten.
Kapitel VI stellt das Thema der behinderungsspezifischen Testkonstruktion für blinde Patienten am Beispiel der Konstruktion eines Tests zur Erfassung der räumlichen Mobilität dar. Einen solchen Test gibt es derzeit nicht, und so führt dieses Kapitel in die blindenpsychologische Forschung ein. In seinen sechs Paragraphen präsentiert es Vorüberlegungen zu einem Test des Zurechtfindens im Raum bei Blinden. Dadurch soll es sowohl Forschern als auch Betroffenen die Möglichkeit geben, bei der Entwicklung eines solchen Verfahrens mitzudiskutieren.
Kapitel VII behandelt die Frage, inwieweit sich blindengerechtes Testen beim hohen Arbeitsaufwand und der kleinen Zielpopulation rechtfertigt. Eine Voruntersuchung skizziert in §18, welche Methoden Experten nutzen, um blinde Menschen psychologisch zu untersuchen. Blindengerechte Tests müssen sich besser als die bisher angewandten Verfahren eignen. §19 zeigt auf der Grundlage dieser Untersuchung die Perspektiven blindengerechten Testens.
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Die hier interessierende Population bildet die Menge jener Personen in der Bundesrepublik Deutschland, die als blind gelten.
Der DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband) geht von 155000 Vollblinden aus. (Anmerkung 1) Er rechnet die Zahl der Empfänger von Landesblindengeld, die in einigen Bundesländern 1995 bekannt war, für die gesamte Bundesrepublik hoch.
Das Bundesamt für Statistik geht 2003 von 81000 blinden Personen aus und bedient sich der von den Landesämtern jährlich gemeldeten Zahlen der Personen mit dem Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis. Bei einer Bevölkerung von 82,5mio. (Bundesamt für Statistik, 2005) liegt der Anteil der als blind geltenden Einwohner in der Bundesrepublik Deutschland je nach Quelle bei minimal 0,98 und maximal 1,50 Promille. (Anmerkung 2)
Beide Quellen sind sich bezüglich der Altersverteilung unter den als blind geltenden Personen einig: Mehr als 60% sind älter als 65, und über 50% sogar mehr als 75 Jahre alt. Zur Binnendifferenzierung bieten sich folgende Merkmale an:
Manche betroffene Person kann mit geeigneten Hilfsmitteln sowie erheblichem Aufwand an Konzentration prinzipiell Tests in der normal gedruckten Version bearbeiten. Für welche Aufgaben und in welchem Grad eine Person mit dem Merkzeichen "Bl" ihren Sehrest verwenden kann, hängt neben dessen Größe von ihrer Fähigkeit ab, die visuelle Information auszuwerten und unter Zuhilfenahme anderer Informationen zu interpretieren.
Die meisten Betroffenen erblinden in hohem Lebensalter (60 Jahre und darüber). Nur ca. 5% sind seit ihrer Geburt blind (Bundesamt für Statistik, 2003).
Unter den Alterserblindeten sind gehäuft Personen mit Hirnschäden nach Schlaganfall und dementielle Erkrankungen (Krankheiten, in deren Verlauf das Gedächtnis fortschreitend nachlässt) zu erwarten. Diese Schädigungen mindern zusammen mit der Erblindung die Lebensqualität und die Leistungsfähigkeit der Betroffenen. Analoge Einschränkungen sind durch typische Erkrankungen im Alter zu erwarten. Ein Beispiel bietet die Altersschwerhörigkeit: sie schränkt bei Blinden die Fähigkeit ein, Hindernisse hörend zu orten und so an ihnen vorbeizunavigieren (Harder, Kasten & Sabel, 1999). Ein anderes Beispiel liegt vor, wenn jemand infolge von Makuladegeneration erblindet und infolge eines später ausbrechenden Diabetes Mellitus zusätzlich eine Neuropathie ausbildet.
Unfallbedingte Hirnschäden sind dagegen bei Blinden weniger zu erwarten als bei Vollsinnigen. Nach Branbring & Schneider (1986) nehmen Blinde weniger oft selbständig am Straßenverkehr teil als Sehende und verunfallen seltener.
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Psychologische Tests dienen bei Blinden und Vollsinnigen vor allem diagnostischen Zwecken. Bei alten Patienten ist oft zu klären, ob Hirnschädigungen vorliegen, und wie stark diese die Leistungsfähigkeit beschränken. Diese Klärung wird durch die Blindheit erschwert. Daraus ergeben sich Anforderungen für das Testen bei Blinden, die bei anderen Personen weniger stark ins Gewicht fallen. Die zusätzlichen Anforderungen seien anhand des fiktiven Patienten Theobald Taumel verdeutlicht:
Herr Taumel wird in einer Rehabilitationsklinik für ältere Menschen einem Neuropsychologen vorgestellt. Er ist 75 Jahre alt und fast erblindet. Sechs Wochen vor der Aufnahme hat er einen Schlaganfall erlitten und wurde in seinem heimatlichen Krankenhaus behandelt.
Herr Taumel berichtet, dass er nicht recht weiß, ob er noch allein "zurechtkommen" wird. Die Familie möchte erfahren, welche Chancen auf ein Leben außerhalb eines Altenheimes er hat.
Herr Taumel macht in der Anamnese den Eindruck, dass er: Aufmerksamkeitsstörungen aufweist, in unbekannten Räumen schnell desorientiert ist, einen reduzierten Antrieb hat, dysphorisch und labil wirkt, häufig als traurig erscheint, man aber einen guten emotionalen Rapport zu ihm bekommt (die Gefühle, die er zeigt, wirken echt).
Nach den Informationen aus der Anamnese sind bei Herrn Taumel das Gedächtnis, die Konzentration und die räumliche Mobilität zu testen. Außerdem muss untersucht werden, ob eine Depressive Reaktion (z.B. in der Auseinandersetzung mit der Blindheit oder dem Schlaganfall) oder eine Depression Defizite in den kognitiven Leistungen erklärt oder verstärkt.
Ein Überblicksverfahren wie das NAI von Oswald & Fleischmann (1995) könnte erste Informationen geben, soweit es sich mit blinden Personen durchführen lässt (siehe §8). Ein Test der räumlichen Mobilität dagegen ist völlig neu zu konstruieren (siehe Kapitel VI).
Ein Pflichtenheft beschreibt in der Informatik die Zusammenstellung der notwendigen Leistungsmerkmale des zu entwickelnden Computerprogramms. Hier bezeichnet dieser Ausdruck die Zusammenstellung der notwendigen Leistungsmerkmale blindengerechter Tests.
Solange die Bearbeitungsstrategien der Probanden einander ähneln, kann Vergleichbarkeit postuliert werden. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Aufgaben zwar dieselben sind, aber sich die Bearbeitungsstrategien aufgrund der Möglichkeiten der Probanden extrem voneinander unterscheiden. Wenn Blinde im Bildertest taktile Darstellungen erfassen, während Sehende die Originalbilder sehen, sind nicht nur die Testsituationen unterschiedlich, sondern auch die sich daraus ergebenden Bearbeitungsstrategien. Darauf geht §10 ausführlich ein.
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Wegen des hohen Seniorenanteils bei Blinden kommt dem NAI große Bedeutung zu. Da es bei Vollsinnigen häufig einsatz findet, lag es nahe, anhand dieser Testbatterie darzustellen, wie weit sich ihre Untertests mit blinden Personen durchführen lassen und systematisch zu skizzieren, auf welche Schwierigkeiten eine blindengerechte Umgestaltung stößt.
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Das NAI besteht aus 18 eigenständigen Tests, die unter der Vorgabe
zusammengestellt wurden, eine grobe Diagnose pathologischer Veränderungen
im höheren Lebensalter zu ermöglichen (Oswald & Fleischmann, 1995,
S. 10-12). Die Autoren geben an gleicher Stelle folgende Einsatzgebiete
an:
die Erfassung altersbedingter Änderungen, die Abgrenzung krankhafter
Entwicklungen, die Beurteilung von Förder- und Therapiemaßnahmen, die Prognose,
vor allem für Patienten mit HLS, und die Grundlagenforschung.
Die im NAI zusammengefassten Verfahren berücksichtigen folgende
Themen:
11 Tests für kognitive Leistungen des Patienten;
zwei Verfahren zur Erhebung des Fremdbildes vom Patienten
sowie; fünf Verfahren zur Erhebung des Selbstbildes des
Patienten zu erlebten Veränderungen im Alter.
Auffälligkeiten gestatten begründete Verdachtsdiagnosen, die mit geeigneten Verfahren näher zu prüfen sind. Zeigt Herr Taumel in der Nürnberger Alters-Selbsteinschätzungsskala (NAS) einen auffällig hohen Wert, spricht dies für eine Depression oder depressive Reaktion; dem ist mit einem Depressionsfragebogen wie dem Beck Depressionsinventar (Hautzinger et al., 1994) nachzugehen.
§6 beschreibt die Verfahren des NAI. Pro Test wird genannt: was er messen soll (Konstrukt), welches Material er verwendet (Material), worin die Testaufgaben bestehen (Aufgabe), mit welchem Testwert man auf die Ausprägung des Konstruktes bei den Patienten und Probanden schließt (Testwert), und wie viel Zeit der Proband für den Test maximal hat, falls es eine Zeitbegrenzung gibt (max. Testzeit). Beispiele sollen die Darstellung konkretisieren. Die Materialbeschreibung berücksichtigt physikalische Merkmale wie Schriftgröße oder -farbe. Dies sind Merkmale, welche die Möglichkeiten für Menschen mit hochgradigen Sehschädigungen beeinflussen, die Aufgaben zu lösen.
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Für den NAI werden insgesamt 2 1/2 Stunden veranschlagt (einschließlich Anweisungen und Übungsbeispiele). Der Proband bearbeitet die meisten Tests selbständig mit einem Bleistift. Er trägt seine Ergebnisse in die vorgesehenen Formulare ein. Der Testleiter misst die Zeit mit einer Stoppuhr, beobachtet den Probanden bei der Arbeit, notiert Besonderheiten und sorgt für die ordnungsgemäße Testdurchführung.
Die ersten beiden Zeilen bilden die Erläuterungszeile. Jede Einzelreihe enthält 9 Kästen nebeneinander. In der oberen stehen die Ziffern 1-9 von links nach rechts aufsteigend. Die untere enthält die 9 Symbole; unter jeder Ziffer steht ein anderes Symbol.
Es folgen 3 Testzeilen (Doppelzeilen mit 25 Kästen pro reihe). In der oberen Reihe jeder Testzeile stehen Ziffern, die untere ist leer.
Die kognitiven Tests benötigen insgesamt eine Durchführungszeit von 53 Minuten.
Die folgenden Fragebögen füllt der Arzt oder der Testleiter aufgrund seiner Beobachtungen des Patienten oder Probanden aus (Schrift: 12pt). Jeder Fragebogen besitzt Eine einheitliche Skala. Der Arzt oder Testleiter gibt hier an, wie das Testverhalten des Patienten oder Probanden auf ihn gewirkt hat, und wie gut der Patient bzw. Proband Alltagsaufgaben bewältigt.
Die folgenden fünf Fragebögen füllt der Patient oder Proband aus (Schrift: 16 pt). Sie erheben, wie der Patient oder Proband Veränderungen im Alter erlebt. Jeder Fragebogen besitzt eine einheitliche Skala.
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Bei Blinden und Sehbehinderten sind die Grenzen des NAI erreicht (Oswald & Fleischmann, 1995, S. 12). Folgende Verfahren lassen sich dennoch in der Regel mit blinden Patienten ebenso wie mit Sehenden durchführen:
Bei diesen Verfahren liest der Testleiter stets die Items vor und zeichnet die Testergebnisse auf. Auch die Anwendung der im Testhandbuch festgelegten Regeln stellt bei blinden Patienten selten ein Problem dar. Blindheit allein beeinflusst wohl kaum die Leistungen im Nachsprechen von Sätzen oder Zahlen bzw. die des Behaltens von Wörtern.
Manche Erblindeten schneiden in diesen Verfahren besonders gut ab, weil sie ihr Gedächtnis trainiert haben. Ein gut trainiertes Arbeitsgedächtnis hilft beim täglichen Einkauf, etwa beim Preisvergleich, dem Berechnen der Endsumme oder dem Abgleich der Waren im Einkaufswagen mit der Wahrenliste im Kopf. Für viele erblindete alte Menschen stellt wahrscheinlich Gedächtnistraining eine leichter durchführbare Anpassung an die Behinderung dar als das Erlernen der Blindenschrift und die Nutzung von Blindenhilfsmitteln wie Blindenschriftbogenmaschine und Taschenrechner mit Sprachausgabe. Die guten Leistungen in den oben genannten Verfahren gehen auf die Resultate des Trainings zurück und nicht auf die Blindheit.
Wenn die lautsprachliche Informationsübermittlung nicht mehr möglich ist, sind auch die genannten Tests nicht unter Standardbedingungen durchzuführen. Das trifft z.B. auf gleichzeitig erblindete und ertaubte Patienten zu.
Das Verfahren "Latentes Lernen" (LL) können Blinde prinzipiell wie Vollsinnige bearbeiten. Solange aber Blinde manche Verfahren des NAI nicht bearbeiten können, ist die absolute Zahl der korrekt beschriebenen bzw. benannten Verfahren anders zu interpretieren als bei Vollsinnigen. Es ist eben ein Unterschied, ob ein blinder Patient sich alle fünf Verfahren gemerkt hat, die mit ihm durchgeführt wurden und durchzuführen waren, oder ob er sich aus 11 Verfahren fünf gemerkt hat.
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Die Verfahren: Nürnberger Alters-Rating (NAR) und
Nürnberger Alters-Beobachtungsskala (NAB) bilden das
Fremdbild vom Patienten ab und reflektieren die Beobachtungen des
Testleiters bzw. die Auswertung fremderhobener Daten über den Patienten. Diese
Informationen lassen sich von Blinden ebenso gewinnen wie von vollsinnigen.
Bei der Interpretation der Resultate ist jedoch Vorsicht geboten.
Hochgradige Sehbehinderungen, also die voraussetzungen für das Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis, können ein tastendes und umständlich wirkendes Suchverhalten auf den Testvorlagen mindestens ebenso gut bewirken wie eine leichte Hirnschädigung oder ein beginnender Morbus Parkinson. Wer so schlecht sieht, dass er beim Zahlen-Verbindungs-Test (ZVT-G) nur eine Zahl im Blick hat, braucht andere Bearbeitungsstrategien als ein Vollsinniger. Er wird sich den Ort der letzten Zahl merken, die nächste suchen, wieder die letzte in den Blick nehmen, um die Verbindungslinie zu ziehen. Alles das kostet Zeit und Aufmerksamkeit. Da der hochgradig sehgeschädigte Patient den Bleistift stückweise führen muss, um ihn im Blick zu haben, kommt es zu Unterbrechungen. Liegt zusätzlich ein beginnender Morbus Parkinson vor, wird selbst der erfahrene Arzt aus den Strichunterbrechungen nicht auf die Existenz dieser zusätzlichen Einschränkung schließen können; sie lassen sich ja durch die veränderte Führung des Stiftes als Folge der Sehbehinderung interpretieren.
Für die übrigen Verfahren des NAI sind Maßnahmen der Umgestaltung notwendig, um den Einsatz mit blinden Patienten zu gewährleisten. Auf die Möglichkeiten der Umgestaltung geht das folgende Kapitel ein.
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Als Umgestaltungen werden systematische Veränderungen eines Ausgangstests bezeichnet. Zwei Maßnahmen der Umgestaltung werden hier unterschieden: Adaptation und Neuentwicklung.
Ergebnisse von Adaptationen sind verfahren, die den Ausgangstests möglichst gleichen. Eine Adaptation liegt vor, wenn lediglich die Darbietungsform des Ausgangsverfahrens geändert wird.
Neuentwicklung beabsichtigt die Gleichartigkeit zwischen dem zu entwickelnden und dem Ausgangstest betreffs der erfassten Konstrukte. Alle Aspekte des Testens stehen hier zur Disposition.
Der Übergang zwischen Adaptationen und Neuentwicklungen ist fließend. Von einer Neuentwicklung wird gesprochen, wenn dargestellt wird, dass das umgestaltete Verfahren bei der Itemkonstruktion Unterschiede zum Ausgangsverfahren aufweist.
Tests werden als psychologische Experimente unter diagnostischen Fragestellungen betrachtet. (Anmerkung 6) Das Testhandbuch schreibt die Bedingungen des psychologischen Experimentes vor. Maßnahmen der Umgestaltung bilden in dieser Sicht systematische Variationen der experimentellen Bedingungen. Für diese müssen die ursprünglich publizierten Normen ebenso wenig gelten wie die Werte der Hauptgütekriterien. Daher sind diese für die umgestalteten Verfahren neu zu erheben.
Das gilt für Neuentwicklungen mehr als für Adaptationen. Wurde nur die Darbietungsform verändert, und ist aus empirischen Untersuchungen bekannt, dass die neue Darbietungsform die Ergebnisse nicht beeinflusst, kann man auf Neunormierungen verzichten.
Soll aus der Umgestaltung ein blindengerechter Test entstehen, ist zumindest für diese Population der Test neu zu normieren. Auch die Hauptgütekriterien sind für diese Population neu zu prüfen. Schließlich beziehen die meisten Standardverfahren kaum blinde Personen mit ein (siehe auch die Ausführungen zu §4, Abschnitt 2.).
Im folgenden Text sei auf Adaptationen und Neuentwicklungen näher eingegangen. An den Verfahren des NAI wird beispielhaft gezeigt, wie sich Maßnahmen der Umgestaltung durchführen lassen und welche Probleme die neuen Verfahren in der Diagnostik aufwerfen könnten.
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Für Adaptationen scheinen sich die Selbsteinschätzungsskalen des NAI zu eignen (siehe: §6, Abschnitt 3. sowie die Beispiele, auf die dort verwiesen wird).
Solange die Darbietungsform die Beurteilungen der Testitems durch den Patienten nicht beeinflusst, spielt sie keine Rolle. Daher könnte der Testleiter die Items vorlesen und die Einschätzungen des Patienten eintragen.
Doch wirft die veränderte Darbietungsform Probleme auf, die bei
Patienten mit Gedächtnisschwächen das Einschätzungsverhalten erheblich
beeinflussen könnten. Dies wirkt sich mit größter Wahrscheinlichkeit bei
mehrstufigen bipolaren Skalen wie bei der fünfstufigen des
NAS aus: Zunächst muss der Testleiter dem blinden
Patienten die Skalenstufen eindeutig lautsprachlich darstellen, etwa wie folgt:
"Ihre Antwortmöglichkeiten: viel besser, etwas besser, gleich, etwas
schlechter, viel schlechter."
Einem Patienten mit schwer gestörtem Arbeitsgedächtnis dürfte es schon
schwerfallen, sich die fünf Alternativen zu merken; Dies könnte so viel
Konzentration erfordern, dass er die Einschätzung der Testitems aufgrund seines
Erlebens mit einem Rest an Aufmerksamkeit erledigen muss. Außerdem hat sich der
Patient bei dieser Skala in einem zwei Items zu merken: das Originalitem und
dessen Gegenteil; jedem davon kann er mehr oder weniger stark zustimmen.
Formal lässt sich das Problem umgehen, indem man Items mit mehrfach abgestuften Skalen in Ja-Nein-Items umwandelt. für die NAS müssten 60 solcher Items formuliert werden (12 Originalitems mal fünf Skalenstufen). Nach den Änderungen der Darbietungsform und der Itemformulierungen läge freilich ein neu entwickelter Test vor. Ob dieser sich für die Patienten eignet, bleibt zweifelhaft: Hat der Patient zunächst bejaht, dass er mit zunehmendem Alter "etwas schneller" ermüdet als früher, und stößt er viele Items später auf die Formulierung, dass er "viel schneller" ermüdet, könnte er mit gutem Gewissen beiden Items zustimmen. Bei der Auswertung vom stärksten Zustimmungs- oder Ablehnungsgrad auszugehen, erweist sich als ungeeignete Strategie, wenn der Patient denselben Inhalt mal mit starker Zustimmung und später - aus Gedächtnisgründen - mit starker Ablehnung versieht.
Dem lässt sich durch das dynamische Testen abhelfen. Dabei grenzt man für jedes Item iterativ den Wert des Patienten ein. In diesem Fall bekommt jeder Patient andere Items - abhängig von seinem Testverhalten. Natürlich liegt dann eine Neuentwicklung vor.
Ein besser gangbarer Weg kann darin bestehen, dem Patienten an Übungsbeispielen die Möglichkeiten der Zustimmung und Ablehnung bzw. Zustimmung zum Gegenteil beizubringen, bis er sie auswendig kennt und z.B. zweimal nacheinander fehlerfrei wiedergibt. Hierauf könnte der Patient die erlernte Skala auf die Testitems anwenden. Der Testleiter könnte ihm anbieten, die Antwortalternativen bei Bedarf vorzutragen. Er müsste die Zahl der Lerndurchgänge des Patienten sowie die Zahl der erbetenen Skalenwiederholungen notieren; beides könnte etwas über dessen Gedächtnisfähigkeit aussagen (der Wert dieser Indices ist empirisch festzustellen). Selbstverständlich liegt auch hier eine Neuentwicklung vor: neben der Darbietungsform der Items wurden die Instruktion und die Testdurchführung massiv verändert.
Bei blinden oder vollsinnigen Personen ohne kognitive Defizite ließe sich auf die oben skizzierten Änderungen außer der lautsprachlichen Darstellung der Skalen häufig verzichten. Um gleichartige Bedingungen bei der Testdurchführung für alle sicherzustellen, sollten die genannten Maßnahmen auch bei ihnen durchgeführt werden.
Neunormierungen sind auch für Nichtbehinderte inhaltlich zu begründen: Vollsinnige sind es gewohnt, Formulare wie Fragebögen lesend auszufüllen und die Antwortmöglichkeiten stets "auf einen Blick" präsent zu haben. Man muss daher empirisch feststellen, wie sich die lautsprachliche Skalendarstellung und -beantwortung auf sie auswirkt.
Das Erleben der Möglichkeiten im Alter ist häufig durch das Erleben der Möglichkeiten mitbestimmt, die sich der Patient als Blinder zugesteht, bzw. von denen er denkt, dass er sich diese zugestehen kann. Das Alterserleben ist also mit dem Erleben der Blindheit konfundiert.
Die Selbsteinschätzungsskalen des NAI sehen nicht vor, den Einfluss des Alterserlebens von jenem des Behinderungserlebens zu trennen. Das ist kein Mangel, wenn nur danach gefragt wird, welche Aktivitäten der Patient ausführt, wie er die Möglichkeiten einschätzt, am täglichen Leben teilzunehmen, und wie zufrieden er mit seinem Leben ist. Alter und Behinderung bilden dabei mögliche Einschränkungsquellen.
Anders liegt der Fall, wenn gefragt wird, unter welchen erlebten Einschränkungen Patienten besonders leiden, und worauf sie diese zurückführen. Hier sind extra Einschätzungsskalen für verschiedene Behinderungen zu entwickeln, also auch für das Erleben der Möglichkeiten und Grenzen als Blinder. Ein Beispiel bildet die Entwicklung der Einschätzungsskala der räumlichen Mobilität blinder Personen. Die Entwicklung einer solchen Einschätzungsskala fällt in den Bereich der behinderungsspezifischen Testkonstruktion (siehe: Kapitel VI).
Informationen über das Erleben der Behinderung erweisen sich oft als wichtig, um Fördermaßnahmen vorzuschlagen. Gibt ein erblindeter Patient in einer Skala zur Abschätzung der Einschränkungen durch Blindheit an, dass er "überhaupt nicht" am Straßenverkehr teilnimmt, und darunter "sehr stark" leidet, ist mit ihm zu besprechen, ob er lernen möchte, wie er allein und sicher im Straßenverkehr zurechtkommen kann. Wenn er das möchte, ist mit einem Test seiner Fähigkeit der Räumlichen Mobilität zu prüfen, ob ihn ein auf seine Möglichkeiten angepasster Mobilitätsunterricht mindestens befähigen könnte, die nächsten Geschäfte selbständig zu finden. Die Frage, wie sich die räumliche Mobilität bei Blinden testen lassen könnte, wird in Kapitel VI ausführlich diskutiert.
Anhand einer Voruntersuchung (Harder, 1985) sei verdeutlicht, wie stark die Erlebten Möglichkeiten Blinder das Testverhalten für Präferenzen von Berufsfeldern mitbestimmen. Damit wird das neue Einsatzfeld blindengerechter Tests der Berufsdiagnostik betreten.
In dieser Voruntersuchung wurde der Berufs-Interessen-Test II (Irle & Allehoff, 1988) adaptiert und das Ergebnis mit vier blinden Personen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren ausprobiert. Der Bit II gibt neun Berufsfelder vor; jedes ist mit neun Tätigkeiten (Items) repräsentiert. Auf einer fünfstufigen bipolaren Skala muss der Proband pro Tätigkeit angeben, wie gern oder ungern er sie im Beruf ausüben würde. Pro Berufsfeld wird der Summenwert ermittelt, der zwischen neun und 45 schwanken kann.
Bei der Adaptation fielen Tätigkeiten auf, von denen fraglich war, ob Blinde sie durchführen könnten. Es entstand die Frage, ob es sinnvoll sei, dass die Probanden zu Tätigkeiten Präferenzurteile abgeben, von denen sie glauben oder wissen, dass sie diese als Blinde nicht im Beruf durchführen können. Was nützt es dem Berufsberater, zu erfahren, dass ein blinder Proband "sehr gern" auf Heringsfang gehen würde, wenn er nur sehen könnte? Um ihn kompetent zu beraten, sollte er wissen, ob dem Probanden klar ist, dass bisher kein Blinder versucht hat, diese Tätigkeit beruflich auszuüben. Die Probanden wurden daher gebeten, Tätigkeiten, die sie meinten, als Blinde nicht ausüben zu können, nicht zu beurteilen. (Anmerkung 7)
Im Berufsfeld: "Ernährungshandwerk" lautete ein Item: "Auf Heringsfang gehen." Alle vier Probanden gaben zu diesem Item kein Urteil ab. Im Mittel beurteilten sie pro Berufsfeld 5,5 Tätigkeiten; welche nicht beurteilt wurden, unterschied sich zwischen den Probanden. Im Berufsfeld: "Büroberufe" wurden die meisten Beurteilungen vergeben; der mittlere Proband gab hier 7,25 Beurteilungen ab. Die Datengrundlage ist also gegenüber neun Beurteilungen pro Berufsfeld erheblich reduziert.
Sogar bei Selbsteinschätzungsskalen stellen Testadaptationen keine sinnvollen Alternativen dar. Bei der lautsprachlichen Skalenvorgabe sind Gedächtniseffekte zu erwarten. Das Alltagserleben und die erlebte Lebensqualität im Alter sind mit der Beurteilung der erlebten Möglichkeiten und Grenzen konfundiert, die durch die Behinderungen erfahren werden.
Maßnahmen der Testvorgabe und Itemkonstruktion sollten die Gedächtniseffekte möglichst verringern. Zusatzskalen sollten zu beurteilen erlauben, welchen Anteil einer erlebten Möglichkeitseinschränkung der Proband auf welche Behinderung oder das Alter zurückführt. Daher werden auch bei Selbsteinschätzungsskalen umfangreiche Neuentwicklungen mit entsprechendem Aufwand an empirischen Vor- und Nachuntersuchungen sowie Normierungen notwendig.
Zur Inhaltsübersicht der Abhandlung.
In diesem Abschnitt werden die Probleme mit folgenden sechs Verfahren des NAI behandelt:
Für jedes Verfahren wird dargestellt, welche Probleme sich beim Einsatz mit Blinden bzw. hochgradig Sehbehinderten ergeben, und es wird beschrieben, auf welche Schwierigkeiten eine Neuentwicklung stößt. Wo es in gebotener Kürze möglich ist, wird ein Vorschlag zur Neuentwicklung skizziert.
Hochgradig Sehbehinderte können den ZVT-G unter Standardbedingungen bearbeiten, wenn sie über geeignete Hilfsmittel verfügen und diese einzusetzen wissen. Doch verwenden sie oft andere Bearbeitungsstrategien als Vollsinnige (siehe §8), indem sie weit mehr als diese Konzentration und Gedächtnis beanspruchen. Vollblinde oder Sehbehinderte, welche übliche Druckschrift nicht lesen können, benötigen andere Darbietungsformen.
Alternativ ließen sich die Zahlen vergrößern, taktil oder in Blindenschrift darstellen. Solche Verfahren eignen sich jedoch nur für Personen, die Blindenschrift oder taktile Versionen der gedruckten Zahlen lesen können. Sie kämen für Personen mit eingeschränktem Tastvermögen und tastungeübte Menschen nicht in Betracht.
Ein Mangel an Tasterfahrung ist bei Patienten, die in hohem Alter erblinden, häufig zu unterstellen, weil sie ihren Alltag zuvor ohne das bewusste Auswerten von Tasteindrücken bewältigen konnten. Die Blindenschrift beherrschen laut dem DBSV kaum 10% aller Blinden. (Anmerkung 1) Schließlich bleibt das Problem bestehen, dass die neuen Bedingungen ein gegenüber dem Ursprungstest abweichendes Fähigkeitenprofil vom Patienten verlangen.
Es wird empfohlen, statt des ZVT-G eine Aufgabe zu suchen, die sich empirisch als konstruktanalog herausstellt und deren Ergebnisse bei Vollsinnigen mit und ohne HLS mit den Ergebnissen des ZVT-G hoch korrelieren. Diese Aufgabe sollte so ausgewählt werden, dass sie auch von blinden Personen mit und ohne HLS zu bewältigen ist.
Um eine auch für wenig tastgeübte geeignete Vorlage zu erzeugen, könnte man die Originalvorlage auf das Doppelte vergrößern und die Vergrößerung auf Schwellpapier kopieren, so dass sie ertastbar wird. (Anmerkung 8) Prinzipiell ließe sich die Aufgabe des Ursprungstests übernehmen.
Dabei ist zu bedenken, dass blinde Probanden den Bleistiftstrich nicht selbständig verfolgen können. Vielleicht lässt sich das Problem umgehen, wenn sie stattdessen eine vorgefertigte "Wurst aus Knetgummi" am Anfangspunkt festdrücken, sie durch die Quadrate und ihre Seitenöffnungen führen und am Endpunkt ebenfalls arretieren sollen. Ohne empirische Untersuchungen ist nicht zu entscheiden, ob diese Verfahrensweise sich mit Erfolg durchführen lässt, und ob die Ergebnisse im Vergleich zum Ursprungsverfahren analoge Fähigkeitenbündel abrufen.
Prinzipiell lässt sich die Testvorlage des ZS-G taktil umsetzen. Doch werden viele diese Vorlage nicht erfassen können. Es wird daher empfohlen, einer andere Aufgabe zu suchen, die sich für Blinde und Vollsinnige gleichermaßen lösen lässt, und in der es darum geht, das wahrgenommene Symbol (Geräusch, Wort, etc.) durch ein vereinbartes anderes Zeichen (z.B. eine Kombination von Tastendrücken auf einer Telefontastatur) zu beantworten.
Da Vollblinde keine Farben sehen, ist eine Ersatzaufgabe zu suchen, die - analog zum FWT - selektive Aufmerksamkeit erfasst:
Anstatt vier Farben ließen sich die Aufzeichnungen von vier Sprechern mit gut unterscheidbaren Stimmen präsentieren, wobei jeder Sprecher einen bekannten Namen nennt. Welche Stimmcharakteristika sich gut unterscheiden lassen, ist in Voruntersuchungen mit blinden und Vollsinnigen (mit und ohne HLS) zu erheben. Zunächst müssten die Probanden die Stimmen- und Namenszuordnung erlernen. Danach ist — wie beim FWT — ein Durchgang mit inkongruenten Reizen einzuspielen, und die Aufgabe des Probanden bestünde darin, anzugeben, wer gesprochen hat. Als Testwert dient die Bearbeitungszeit pro Item.
Ob sich diese Neuentwicklung als konstruktanalog herausstellt, ist abschließend empirisch festzustellen. Eine theoretische Auseinandersetzung kann jedoch die Richtung weisen:
Besteht die Aufgabe darin, bei Inkongruenz zwischen Druckfarbe und Farbwort die Druckfarbe zu benennen, benötigt man länger und macht mehr Fehler als beim Vorlesen oder Benennen der Farbe bei Kongruenz zwischen Farbwort und Druckfarbe. Sehende sind es gewohnt, Worte zu lesen und in zweiter Linie die Druckfarbe zu beachten. Die Wortinformation wird also vorrangig im Gedächtnis verarbeitet. Da die Anweisung das Benennen der Druckfarbe vorsieht, muss man warten, bis die Farbinformation angekommen ist, die Wortinformation aktiv ausblenden und die Lösung aussprechen. Dabei kann man sich allerdings das Farbwort wiederholt ansehen.
Die vorgeschlagene akustische Aufgabe scheint ähnlich zugeschnitten zu sein: die Stimme einer bekannten Person nennt den Namen einer anderen bekannten Person, und es geht um das Benennen des Sprechers. Doch achten sowohl Vollsinnige als auch Blinde beim Zuhören nicht nur auf das gesprochene Wort, sondern auch auf dessen Sprecher. Der Gewohnheitseffekt, der beim FWT der Wortinformation zukommt und die Aufgabe erschwert, entfällt. Weiterhin ist die ganze akustische Aufgabe im Gedächtnis zu lösen, denn man kann ja erst den Sprecher anhand der Stimmeninformation benennen, wenn er gesprochen hat.
Sicher erfordern der FWT und die akustische Aufgabe selektive Aufmerksamkeit, also das Beachten eines bestimmten Merkmals bei gleichzeitig willentlicher Nichtbeachtung eines anderen (Plohmann et al., 1998). Das Erkennen von Sprechern dagegen erfordert neben der selektiven auch verteilte Aufmerksamkeit, da auch das, was jemand sagt, einem helfen kann, zu erkennen, wer gerade spricht. Nur empirische Untersuchungen mit Vollsinnigen werden zeigen, in wie starkem Maße diese Aufgaben unterschiedliche Aspekte der Aufmerksamkeit erfassen, und wie groß dabei der Anteil der selektiven Aufmerksamkeit ist.
Eine blindengerechte Version des BT könnte das Gedächtnis für nonverbale Informationen bei verbaler Encodierung und freier Wiedergabe des Encodierten erfassen.
Die Originalobjekte erscheinen für eine taktile Abbildung als zu komplex. So wirft die taktile Darstellung einer Bus-Zeichnung für viele Blinde Verständnisschwierigkeiten auf, weil Zeichnungen sich primär an das Visuelle richten. Kobbert (1982) spricht von "optomorpher Darstellung". Man könnte deshalb versuchen, typische Geräusche von den Objekten zu präsentieren und den Probanden anzuweisen, sich das "Ding" zu merken, von dem das Geräusch stammt. Doch wäre hier nicht dieselbe Ebene gegeben wie bei der Abbildung: die Wahrnehmung des Geräusches lässt auf dessen Urheber schließen, während das Abbild oft konventionell mit dem Abgebildeten verbunden ist.
Um größere Analogie zum Originalverfahren herzustellen, könnte man es mit geometrischen Figuren wie Dreiecken, Quadraten, Rechtecken, Kreisen usw. versuchen. Diese ließen sich mit Draht nachlegen und mit dem Tiefziehverfahren vervielfältigen. (Anmerkung 9) Solche Figuren könnten auch tastungeübte Personen erfassen. Wieder kann nur empirisch geklärt werden, ob die Ersatzaufgaben Analoges messen wie das Ausgangsverfahren.
Der FT erfasst das Gedächtnis für visuelle non-verbale Informationen, und zwar die Fähigkeit, die eingeprägte Information nach kurzer Zeit wiederzuerkennen. Streicht man das Wort "visuell", kommt man dem Konstrukt am nächsten, das sich mit einem auf der Grundlage des FT entwickelten blindengerechten Test erfassen lässt.
Sicher lassen sich die Figuren taktil darstellen. Doch sind die Möglichkeiten des Tastsinnes - besonders tastungeübter Personen - zu berücksichtigen.
Der VISAB (Vocational Intelligence Scale for the Adult Blind; Johnes, 1960) wurde speziell für Blinde entwickelt und arbeitet mit einfachen taktilen Figuren. Er erfasst logisches Denken ähnlich dem Standard-Progressive-Matrice-Test (Heller, Kratzmeier & Lengfelder, 1998). Für den neu zu entwickelnden Test könnte man sich ähnlicher Figuren bedienen wie beim VISAB.
Dieser Link führt zu einem Beispiel aus dem VISAB. Der Teststreifen ist im Original 8 cm hoch und 32 cm lang. Aus den vier Alternativen ist jene zu wählen, die sich in mindestens einer Dimension von den anderen unterscheidet.
Außerdem ist festzulegen, unter welchen Bedingungen die Patienten arbeiten sollen. 30 Sek. stellen bei einfachen Figuren wie denen des VISAB eine realistischer einzuhaltende Zeitvorgabe dar als 10 Sek.
Eine zweite problematische Bedingung bildet die Durchführungsmodalität: wenn alle Probanden ihre Hände zum Tasten einsetzen und ihre Augen verbunden werden, sind Langzeitblinde im Vorteil, während sowohl Vollsinnige als auch jene unter den als blind bezeichneten Probanden, die ihren Sehrest noch häufig einsetzen, auf die für sie ungewohnte Taktile Modalität zurückgreifen müssen. Es ist nur empirisch zu entscheiden, welche Auswirkungen der Übergang in die ungewohnte sensorische Sphäre auf die getesteten Leistungen hat.
Bei Neuentwicklungen ist durch empirische Untersuchungen der Zielpopulation festzustellen, inwieweit das, was der neue Test erfasst, analog zum Konstrukt des Ursprungsverfahrens ist. Wechselt bei der Neuentwicklung gegenüber dem Ursprungsverfahren die Sinnesmodalität — das ist bei blindengerechten Tests die Regel — müssen die Aufgaben sowie die Durchführungsumstände sich den Möglichkeiten der Modalität und den Fähigkeiten der Probanden bzw. deren Übungsstand für die neue Modalität anpassen. Hier kommt man um umfangreiche empirische Erhebungen während der Testentwicklung nicht herum.
Schließlich können die Ergebnisse aus den neu entwickelten Tests nur mit denen der Ursprungsverfahren verglichen werden, wenn sich empirisch zeigt, dass sie dasselbe Konstrukt erfassen. Das lässt sich aber selten eindeutig feststellen. Man wird sich meist damit bescheiden, die Ergebnisse des neu entwickelten Tests intern über Populationen hinweg zu vergleichen — z. B. die Resultate von Blinden mit denen von Vollsinnigen.
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Behinderungsspezifische Testkonstruktionen beziehen sich auf Konstrukte und Fähigkeiten, die wegen der spezifischen Behinderung besonders in den Fordergrund rücken. Dabei geht man vor wie bei jeder Testkonstruktion (siehe Lienert & Raatz, 1994).
Räumliche Mobilität, die Fähigkeit, sich im Raum zurechtzufinden, ist für die selbständige Lebensführung äußerst wichtig. Blindheit bestimmt stark die Art und Weise ihrer Ausführung mit. Mangel an räumlicher Mobilität bildet nach Foulke (1983) eine Auswirkung der Blindheit, unter der die Betroffenen besonders leiden. Wie in §1 skizziert wurde, kann Förderung der räumlichen Mobilität den Erfolg Psychotherapeutischen Bemühens im günstigen Fall erheblich verbessern.
Besonders bei älteren blinden Menschen ist zu erwarten, dass zusätzliche Beeinträchtigungen die räumliche Mobilität beschränken können. Ein Test, der dieses Konstrukt und dessen Förderpotential bei blinden Probanden zu erfassen gestattet, würde dazu beitragen, deren Chancen auf ein selbständiges Leben realistisch einzuschätzen und geeignete Fördermaßnahmen einzuleiten. Was ein solcher Test enthalten könnte, sei hier theoretisch dargestellt.
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Räumliche Mobilität bezeichnet nach Foulke (1983, S. 125-126) das Vermögen, sich: sicher, möglichst stressfrei, in Gemütsruhe, effizient und auf anmutige Weise im Raum vom Startpunkt aus zum selbst- oder fremdbestimmten Ziel zu bewegen. An gleicher Stelle erläutert der Autor:
Stress bezeichnet einen situativ erhöhten Erregungszustand, Gemütsruhe die Erfahrung, auf lange Sicht hin genügend Informationen in ausreichender Zeit zu bekommen, um das Verhalten auf den Verkehr und den Weg anpassen zu können. Ein Blinder, der eine Straße überquert, und den dabei ein "heranbrausendes" Motorrad überrascht, erfährt in dieser Situation Stress. Er weiß aber, dass er noch rechtzeitig vor dem tödlichen Zusammenstoß ausweichen kann, wenn er es hört. Begeht er aber einen unbekannten Bahnhof, kann er dort erleben, dass er auf verschiedenen Wegen nicht die für ihn wichtigen Informationen bekommt, um festzustellen, wohin er gehen muss, und mit welchen Hindernissen zu rechnen ist. Er erleidet nicht nur Stress, sondern auch einen Mangel an Gemütsruhe, denn er muss seine Entscheidungen mit großen Vorbehalten — oft unter Angstentwicklung — treffen. Anmut schließlich ist in desto höherem Maße gegeben, je sicherer die blinde Person auf sehende Passanten beim Begehen ihres Weges wirkt.
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Räumliche Mobilität umfasst Navigation und Orientierung (Petrie et al., 1996). Navigation bedeutet, störungsfrei den gewählten Weg zu verfolgen (Petrie et al., 1996). Orientieren meint die Fähigkeit, Wege zu planen, d. h. zu wissen, wo man ist und wie man das Ziel erreicht (Brabyn, 1982). Anmerkung 10)
Ein Mensch mit guter Navigation und schlechter Orientierung stößt selten an Hindernisse, verläuft sich aber häufig. Einer mit guter Orientierung und schlechter Navigation stößt oft an Hindernisse oder stolpert, weiß aber stets, wo er sich befindet und wie er weitergehen muss.
Unterschiedliche Räume bieten verschiedene Möglichkeiten der Navigation und
Orientierung. Im Auto verfügt man in derselben Umgebung über eine andere
Aussicht und andere Informationen als zu Fuß. Mit Blindenstock und verbundenen
Augen — wie das Mobilitätslehrer tun, um die Situation Blinder zu
simulieren — muss man andere Landmarken suchen als mit voll verfügbarem
Augenlicht.
Situationen unterscheiden sich im Landmarkenpotential.
Personen unterscheiden sich im Grad ihrer Voraussicht (Barth & Foulke, 1979). Voraussicht bestimmt, wie gut man das Verhalten auf den Weg einstellt. Wenn ein Motorrad in "rasendem Tempo" auf mich zufährt, kann ich den tödlichen Zusammenstoß vermeiden, wenn ich es rechtzeitig höre und ausweiche, also aufgrund der Wahrnehmung des Motorengeräusches und der Schlussfolgerung, dass mich in kurzer Zeit dessen Urheber umfahren könnte, die Ausweichbewegung plane und einleite.
Die persönliche Voraussicht hängt von den Möglichkeiten der Perzeption und Kognition ab. Vollblinde können visuelle Informationen nicht auswerten, und wer Schwierigkeiten bei der Einschätzung von Richtungs- und Entfernungsänderungen hat, befindet sich im gewählten Beispiel in Lebensgefahr.
Die räumliche Mobilität eines Menschen in einer bestimmten Situation umfasst seine Fähigkeiten des Navigierens und Orientierens. Sie wird durch das Landmarkenpotential der Situation und die Voraussicht der Person bestimmt. Die Voraussicht umfasst Fähigkeiten des Wahrnehmens, des Planens und Schlussfolgerns (Harder, 1993, S. 24). Um die räumliche Mobilität eines Blinden feststellen zu können, muss deshalb die Voraussicht der Person in Situationen mit definiertem Landmarkenpotential erhoben werden.
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Der zu konstruierende Mobilitätstest soll quantifizierbare Aussagen erlauben, wie gut vor allem blinde Probanden sich in Situationen mit variierendem Landmarkenpotential zurechtfinden, d.h. in ihnen navigieren und sich orientieren. Er soll den aktuellen Status der Probanden erfassen und das Förderpotential abzuschätzen gestatten.
Die aktuellen Fertigkeiten eines blinden Menschen, sich im Raum zurechtzufinden, lassen sich mit befriedigenden Resultaten in Standardisierten Alltagssituationen erfassen. Wer wissen will, wie gut ein blinder beim Einkaufen, im lokalen Hauptbahnhof und beim Umsteigen in einem unbekannten Ort zurechtkommt, muss den Patienten in geeigneten Situationen beobachten.
Doch gerade später erblindete Personen begeben sich häufig nicht allein in den Straßenverkehr. Da sie deshalb in Testsituationen versagen, wird man häufig den falschen Schluss ziehen, dass sie niemals mobil werden könnten. Um abzuschätzen, wie groß die räumliche Mobilität vermutlich werden kann, und wie viel Förderung nötig ist, muss neben der Beobachtung in Standardsituationen des Alltags erhoben werden, wie gut der Proband Laborsituationen bewältigen kann, von denen er weiß, dass hier weder Leib und Leben in Gefahr geraten, noch dass irgendjemand je erfährt, wie "plump" oder "anmutig" er auf die Mitmenschen in der Umgebung wirkt.
Um das Förderpotential der räumlichen Mobilität eines Patienten abzuschätzen, kann es sich als nützlich erweisen, wichtige Grundfähigkeiten zu erheben, über welche er verfügen müsste, um räumliche Mobilität zu erwerben. Empirische Untersuchungen müssten klären, ob Personen desto besser räumliche Aufgaben lösen, je höher diese Grundfähigkeiten ausgeprägt sind. Daneben ist zu überlegen, ob sich bei blinden Menschen die Fähigkeit des Zurechtfindens im Raum mit Aussicht auf Übertragbarkeit der Ergebnisse auf Situationen im realen Straßenverkehr im Labor mit "virtuellen Räumen" testen lässt. Diesen beiden Ansätzen widmen sich die abschließenden Paragraphen dieses Kapitels.
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Blinde und teilweise auch sehbehinderte Menschen sind darauf angewiesen, sich die Vorstellung von einem Raum aus Teilstücken zusammenzusetzen; mehr als bei Vollsinnigen werden dabei Informationen aus verschiedenen Sinnesgebieten zu einer Gesamtvorstellung vereinigt (Chopreninova, 1956; Brambring, 1985). Das Hauptgewicht besitzt bei Vollblinden die Auswertung akustischer Eindrücke (Mansfeld, 1940; Harder, Kasten & Sabel, 1999 (Anmerkung 11)).
Neben den Fähigkeiten des Akustischen, Haptischen und Olphaktorischen ist jedoch das Sehhvermögen häufig zu erfassen, zumindest bei jenen Probanden mit dem Merkzeichen "BL", die angeben, ihren Sehrest im Verkehr einzusetzen. Möglicherweise verlassen manche Betroffene sich in so starkem Maße auf ihren Sehrest, dass ihnen zur Auswertung anderer Informationen zu wenig Konzentration bleibt. Solche Tendenzen liegen nahe, weil der hegemoniale Einsatz des Sehvermögens zur Lösung von Aufgaben der räumlichen Mobilität als normal gilt und die bebaute Umwelt häufig visuelle Informationen bereitstellt — etwa Verkehrsschilder, Ampeln usw.
Neben Wahrnehmungsfähigkeiten sind kognitive Fertigkeiten zur erfolgreichen Lösung von Aufgaben der räumlichen Mobilität notwendig. Hier ist vor allem an ein funktionierendes Gedächtnis (Kurzzeit-, Langzeit- und Arbeitsgedächtnis) sowie an verschiedene Aspekte der Aufmerksamkeit (Plohmann et al., 1998) zu denken. Diese Fähigkeiten sollten anhand von Standardverfahren abgeschätzt werden, die vor allem räumliche Aufgaben stellen. Der VLMT (Verbaler Lern- und Merkfähigkeitstest) von Helmstädter und Durwen (1990) lässt sich nahezu vollständig mit blinden Personen unter Standardbedingungen durchführen. Man erfährt mit diesem Test viel über deren verbales Gedächtnis, doch wird sich erst empirisch zeigen müssen, inwieweit die Funktionsfähigkeit des verbalen Gedächtnisses bei Blinden mit der Fähigkeit zusammenhängt, Aufgaben der räumlichen Mobilität zu lösen.
Schließlich sind folgende Moderatorvariablen bei Blinden zu erheben: die Ausprägung von Ängsten, die der Patient bei der Lösung von Aufgaben der räumlichen Mobilität unter der Bedingung Blindheit antizipiert, das allgemeine Risikoverhalten und die Bedeutung, welche der vollblinde oder hochgradig sehbehinderte Patient welchen verbliebenen Wahrnehmungs- und Gedächtnisfähigkeiten für die Lösung unterschiedlicher Aufgaben der räumlichen Mobilität zuweist.
Die psychophysischen Wahrnehmungsfähigkeiten lassen sich bei Blinden mit Standardverfahren abschätzen. Für die kognitiven Fähigkeiten und die genannten Moderatorvariablen fehlen entsprechende Verfahren fast ganz.
Der Ansatz, durch die Ausprägungen von Grundfähigkeiten der räumlichen Mobilität bei Blinden auf deren Förderpotential zu schließen, lässt sich noch nicht durchführen. Daher ist zu überlegen, inwieweit sich Aufgaben räumlicher Mobilität unter Testbedingungen für Blinde simulieren lassen.
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Am PC lassen sich virtuelle Räume erzeugen, die neben optischen auch akustische Informationen enthalten können. Ein erheblich höherer Aufwand wird zur Integration taktiler Informationen notwendig.
Dieser Ansatz verspricht, Aufgabenserien zu produzieren, die einen hohen Voraussagewert auf die räumliche Mobilität blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen versprechen. Natürlich ist der Voraussagewert in Alltagssituationen empirisch zu verifizieren.
Das Landmarkenpotential der "Scheinräume aus dem Labor" liegt in der Hand der Testkonstrukteure. Sie bestimmen die Informationsmenge und die Sinnesmodalität der Informationskomponenten. Ein Beispiel am Schluss soll die "Vision der laborerzeugten virtuellen Test-Welten für Blinde" plastisch darstellen:
Da Herr Taumel einen geringen Sehrest hat, ist festzustellen, wie komplex Situationen sein dürfen, damit er diesen erfolgreich einsetzen kann. Daher werden visuelle "Test-Welten" am Computer simuliert. Herr Taumel hat nun die Aufgabe, mit dem Joystick das stilisierte Abbild eines Menschen durch den Testraum zu navigieren.
Zunächst enthält der Raum sehr wenige Merkmale — rein optisch für ihn prinzipiell erkennbar. Je weiter der Patient kommt, und je besser er die Aufgaben löst, desto mehr Informationen werden eingespielt. Neben einem Netz aus im Raum verteilten optischen Informationen lässt sich ein analoges Hörnetz (Mansfeld, 1940, S. 434) einspielen, dessen Komplexität sich mehr und mehr steigert. Es kann Verkehrsgeräusche von verschiedenen Straßen und ebenso Änderungen des Schrittgeräusches durch Echos von Hindernissen enthalten — die Auswertung dieser Echoänderungen bietet die Grundlage des hörenden Ortens von Hindernissen (Echolokalisation; Griffin, 1959; Harder, Kasten & Sabel, 1999).
Selbst taktile Informationen lassen sich geben und mit den übrigen sinnvoll verbinden. Das lässt sich technisch beispielsweise durch eine taktile Karte aus Schwellpapier bewerkstelligen, die über einer tastempfindlichen Schaltfläche befestigt wird (Holmes, Michel & Raab, 1995). Der Patient könnte, wenn er mit dem Joystick über die Schaltfläche fährt, nicht nur die Karte nutzen, um das Ziel zu finden, sondern es lassen sich akustische oder visuelle Informationen einspielen, sobald er auf der Schaltfläche mit dem Joystick neuralgische Punkte berührt. (Anmerkung 12)
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Tests sollen neben dem Status das Förderpotential der Patienten und Probanden erfassen und den Wert therapeutischer oder rehabilitativer Maßnahmen zu evaluieren gestatten. Dabei sind auch blindengerechte Tests auf der Grundlage der vorhandenen Alternativen zu bewerten. Ist die Zielpopulation klein, und tritt die Standardsituation selten ein, in der ein Test als Diagnostikum dienen könnte, ist abzuwägen, ob sich der hohe Aufwand für die Testkonstruktion rechtfertigt — besonders in Zeiten knapper Kassen.
Da es im deutschsprachigen Raum keine empirischen Untersuchungen zur Frage gibt, welche Mittel Experten für die psychologische Diagnostik mit blinden Personen einsetzen, und wie zufrieden sie mit diesen sind, wurden im Mai und Juni 2006 folgende vier Experten zur Bildung erster Hypothesen befragt: eine Psychologin am Sehbehinderten- und Blindenzentrum Chemnitz, ein Psychologe am Berufsförderungswerk in Soest, ein Professor an der Universität Bielefeld, der seit über 30 Jahren auf dem Gebiet der Blindenpsychologie arbeitet, und die Pflegedienstleitung des Ernst-Christoffel-Hauses in Nümbrecht. (Anmerkung 13) Die Fragen lauteten:
Alle vier Befragten geben an, dass sie sich auf die Anamnese, die Auswertung standardisierter, selbst entwickelter Verhaltensstichproben (etwa Arbeitsproben bei der Berufsdiagnostik) und den Einsatz von Tests unter Verzicht auf die Interpretation der Ergebnisse anhand der Normen aus dem Testhandbuch bzw. anderer Normen verlassen. Hier werden der VISAB (Johnes, 1960) und der ITWIC (Intelligence-Test for Visually Impaired Children; Dekker, Drenth & Zaal, 1998) genannt. Zwei Experten geben an, keine Tests zu verwenden. Bei älteren Patienten greift man laut einem Experten oft auf die Verbalteile von Intelligenztests oder Verfahren zurück, deren Bearbeitung das Sehvermögen nicht voraussetzen (wie der Verbalteil des HAWIE-R nach Thewes, 1998); Die Ergebnisse werden mit Hilfe der in den Handbüchern vorgegebenen Normen und Vorschriften ausgewertet und interpretiert. (Anmerkung 14)
Die Zahl geeigneter Standardverfahren ist extrem gering (Beispiele siehe oben). Sie wurden für Blinde konstruiert, richten sich an Jugendliche bzw. Erwachsene und werden vor allem in der Intelligenzdiagnostik gebraucht.
Debling et al. (2005) berichten allerdings von einem neuen Verfahren zur Erhebung des kognitiven Status durch Befragung am Telefon. Vielleicht eignet es sich für blinde Patienten, doch stehen bisher entsprechende empirische Untersuchungen aus.
Normen speziell für blinde Menschen in der Bundesrepublik Deutschland existieren für die wenigen Verfahren nicht. Zwei der vier befragten Experten gaben an, dass der Mangel spezifischer Testnormen für sie einen wichtigen Grund darstellt, diese selten einzusetzen.
Der Nutzen blindengerechter Tests muss empirisch gegenüber dem Einsatz der soeben dargestellten Diagnostika ermittelt werden. Je besser sich die neuen Verfahren eignen, desto häufiger wird ihr Einsatz dazu führen, dass blinde Personen die für sie angepassten Förder- und Behandlungsmaßnahmen bekommen oder in Berufe vermittelt werden, für die sie sich eignen. Wenn Tests hier Positives leisten, werden Geldmittel eingespart, die durch Folgebehandlungen wegen zu spät, nicht oder falsch durchgeführter Maßnahmen entstanden sind, als es die Tests noch nicht gab.
Zur Inhaltsübersicht der Abhandlung.
Die Entwicklung blindengerechter Tests wird die blindenpsychologische Forschung ebenso beleben wie die bei Nichtbehinderten. Die Arbeiten lassen Antworten auf Grundlagenfragen erwarten.
Ein Beispiel dafür liegt in der Bedeutung des Wahrnehmungsvermögens und der Menge der wahrgenommenen Informationen zur Durchführung kognitiver Leistungen. Blinden steht der Löwenanteil jener Informationen nicht zur Verfügung, die Vollsinnige bewusst auswerten, und aufgrund deren sie ihre kognitiven Leistungen zeigen. Lindenberger, Scherer & Baltes (2001) konnten in einem Laborexperiment nicht nachweisen, dass die kognitiven Leistungen knapp 45jähriger Personen beeinträchtigt waren, wenn während der Testdurchführung Bedingungen der visuellen und akustischen Wahrnehmung simuliert wurden, wie sie durchschnittlich 80jährige Personen zeigen.
Ergebnisse aus der Forschung mit Blinden und Sehenden unter vergleichbaren Bedingungen könnten zur Lösung dieser Grundlagenfrage beitragen. Doch müssen Verfahren zur Erhebung der kognitiven Leistungen vorliegen, mit denen man deren Ausprägungen unabhängig vom Vorliegen der Blindheit erheben kann, also blindengerechte Tests.
Zur Inhaltsübersicht der Abhandlung.
Zur Inhaltsübersicht der Abhandlung.
Die Personen, die mich für diese Abhandlung unterstützt haben, seien nun genannt. Ich danke allen von ganzem Herzen.
Herr Dr. Rüdiger Rötkers, Hannover, hat jene Studienarbeit korrigiert und konstruktiv kritisiert, welche die Grundlage dieses Artikels bildete. (Anmerkung 15) Herr Prof. Wolf D. Oswald am Institut für Gerontologie der Universität Erlangen hat mir das Testhandbuch des NAI für die Arbeit überlassen. Herr Prof. Michael Brambring am Fachbereich für Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Bielefeld, Herr Wilfried Follmann am Fachbereich Psychologie der Universität Köln, Frau Dr. Vera Heyl am Institut für Alternsforschung an der Universität Heidelberg, Herr Johannes-Jürgen Meister - Leiter der Fachgruppe Ruhestand im Deutschen Verein für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf e. V., Freising - und Frau Prof. Helga Weinläder an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg unterstützten mich mit fachlichen Auskünften im Vorfeld der Arbeit. Meine Lebenspartnerin Christina Henf hat das Manuskript inhaltlich kommentiert und erheblich zur Verbesserung der Darstellung beigetragen. Nils Neubert, Student an der Universität Köln, hat mich vor allem beim Formatieren der Testbeispiele unterstützt. Maria-Auxilia Russo, Studentin an der Universität Bonn, hat das Manuskript korrigiert und das Layout verbessert. Nicht namentlich sei der Expertinnen und Experten in Sachen Diagnostik bei blinden Personen gedacht, die meine Fragen geduldig und sehr differenziert beantwortet haben.
Dr. Arne Harder
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Wohnung 2208
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Tel. ++49-(0)221-4925431
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