Auffrischungsimpfung für über 60-Jährige

14.10.2022 -  

Stationäre Aufnahmen steigen aufgrund von Corona-Infektionen

Am Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. werden wieder vermehrt Patient:innen wegen einer Corona-Infektion in der Zentralen Notaufnahme aufgenommen. Im Sommer 2022 wurden während der Omikron-Welle in der Zentralen Notaufnahme durch die regelhafte Corona-Untersuchung überwiegend nur Corona-Infektionen als Nebenbefund festgestellt, während sich die Patient:innen aus anderen Gründen wie z. B. Unfällen vorstellten.

Der Leiter der Zentralen Notaufnahme, Chefarzt Dr. Tobias Hofmann stellt fest: „In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Vorstellungen und stationären Aufnahmen aufgrund von Corona-Infektionen. Die Patientinnen und Patienten bekommen keine Luft und sind so geschwächt, dass sie stationär aufgenommen werden müssen. Überwiegend sind dies ältere Patientinnen und Patienten, bei denen die letzte Impfung länger zurückliegt.“ Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für ältere Menschen ab 60 Jahren, unabhängig von sonstigen Vorerkrankungen, eine erneute Booster-Impfung mit einem Corona-Impfstoff.

Professorin Verena Keitel-Anselmino, Direktorin der Universitätsklinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie empfiehlt: „Da die Schutzwirkung der Impfung mit der Zeit nachlässt, empfehlen wir eine zeitnahe Auffrischung für über 60-Jährige mit den an Omikron angepassten Corona-Impfstoffen. Dies ist sogar zeitgleich mit dem Grippeimpfstoff möglich.“

Wenn es trotz Impfung doch zu einer Infektion kommt, besteht die Möglichkeit einer medikamentösen Tablettenbehandlung mit Paxlovid in den ersten 5 Tagen nach Beginn der Symptome. Dies wird für Patient:innen mit Risiken für einen schweren Verlauf wie hohem Alter oder das Vorliegen von Risikofaktoren wie Adipositas, Diabetes, Immundefizienz/-suppression, chronische Niereninsuffizienz, Krebs, Herz- oder Lungenerkrankungen empfohlen. Dadurch können schwere Verläufe mit Krankenhausbehandlung oft vermieden werden. Allerdings müssen mögliche Interaktionen mit ihrer Dauermedikation berücksichtigt werden. Niedergelassene Ärzt:innen sind seit kurzem berechtigt, das Medikament Paxlovid direkt an Patient:innen auszugeben.

Letzte Änderung: 09.01.2023 - Ansprechpartner: Webmaster