Praktisches Jahr (PJ)

Das Praktische Jahr (PJ) findet gemäß ÄApprO nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung statt. Es beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai (Frühjahrsturnus) und November (Herbstturnus). Vor Eintritt ins PJ ist eine Personalärztliche Untersuchung an der Heimatuni verpflichtend wahrzunehmen.

Im PJ sollen die Studierenden ihre während des vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung erfahrener Ärztinnen und Ärzte am Patienten anwenden, vertiefen und erweitern.

Die Ausbildung im Praktischen Jahr erfolgt an den Universitätskliniken, den von den Universitäten beauftragten Akademischen Lehrkrankenhäusern und in zertifizierten Akademischen Lehrpraxen (zugelassene Facharztpraxen für Allgemeinmedizin).

Letzte Änderung: 15.01.2024 - Ansprechpartner: Webmaster