FreeMover Praktika/Famulaturen an der FME

Wer gilt als FreeMover?

FreeMover Studierende organisieren sich ihre praktischen Auslandsaufenthalte an einer ausländischen Universität selbst.

Sie gelten als FreeMover, wenn Ihre Heimatuniversität mit der Medizinischen Fakultät in Magdeburg keinen Kooperationsvertrag (ERASMUS+ oder WELTWEIT) hat oder wenn Sie nicht offiziell von einer unserer Partneruniversitäten nominiert worden sind.
SIe können für eine Maximaldauer von drei Monaten einen praktischen Aufenthalt in unseren Kliniken absolvieren.

Da wir vorrangig Famulatur-und Praktikumsplätze an Studierende unserer Partneruniversitäten vergeben, können sich FreeMover Studierende immer erst im Juli eines Jahres um die Restplätze im gesamten akademischen Jahr bewerben. Hierbei empfehlen wir eine Bewerbung bis spätestens 15 September bei Interesse an einem Praktikumsplatz im gesamten akademischen Jahr (bis August des Folgejahres). 
Die Voraussetzung ist jedoch stets, dass in den gewünschten Kliniken noch Kapazitäten vorhanden sind.

 

Verfügbarkeitsbestätigung des Fachbereichs

Interessierte FreeMover-Praktikanten/-Famulanten wenden sich zunächst direkt an den Wunschbereich und fragen nach freien Kapazitäten im Wunschzeitraum.
Bitte beachten Sie jedoch die oben genannten Bewerbungszeiträume:
Freemoveraufenthalte sind nur zwischen Oktober bis einschließlich August des Folgejahres möglich!

Die Bewerbung über das Online-Portal kann ausschließlich erfolgen, insofern eine vorläufige Zusage zu bestehenden Kapazitäten durch den Bereich unter Nennung des fachlichen Betreuers erfolgt ist.

Im Anschluss reichen FreeMover die erforderlichen unten genannten Unterlagen im Portal ein.

OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ZUSAGE ÜBER VERFÜGBARE KAPAZITÄTEN IM WUNSCHZEITRAUM UND NENNUNG DES KLINISCHEN ANSPRECHPARTNERS DURCH DEN WUNSCHFACHBEREICH WIRD IHRE BEWERBUNG NICHT BEARBEITET.


Verwaltungspauschale für Nicht-EU-Staatsangehörige

Die UMMD erhebt bei der Bearbeitung von FreeMover-Bewerbungen von Nicht-EU-Staatsangehörigen eine Verwaltungspauschale, sobald der Bereich der Bewerbung zustimmt.
Sämtliche Bewerbungsvorgänge sind bis auf die einmalige Verwaltungspauschale kostenlos.

Die Verwaltungspauschale:

  • wird fällig bei Zusage
  • wird einmalig erhoben, unabhängig von der Dauer des Praktikums/der Famulatur
  • ist nicht erstattungsfähig. Bei Absage des FreeMover Studierenden und bereits erfolgter Zusage durch den Bereich, wird die Gebühr nicht zurückerstattet
  • beträgt für Nicht-EU-Praktikanten / Famulanten 297,50 EUR inkl. 19% Steuern.

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedslandes sind von der Verwaltungspauschale ausgenommen.

 

Bewerbungsablauf

Ihre Bewerbung können Sie ab Juli während des gesamten akademischen Jahres einreichen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen nicht später als acht Wochen vor dem geplanten Aufenthaltsbeginn im Portal vorliegen müssen.
Ansonsten ist eine Bearbeitung nicht möglich.
 

Ihre Registrierung und Bewerbung finden vollständig online statt.
Ein Teil der Formulare liegt online auf dieser Seite vor, andere Unterlagen müssen Sie selbst hochladen.
Da einige Unterlagen von Ihrer Universität oder eines Arztes / einer Ärztin ausgestellt werden müssen, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein.

Geforderte Unterlagen:

  1. Verfügbarkeitsbestätigung des Fachbereichs, inkl. Nennung des fachlichen Betreuers während des Aufenthalts (eine Mail im pdf-Format genügt als Nachweis).
  2. Nachweis über Immunisierungen
    (Formular online - nur den Vordruck im Portal verwenden!
  3. Englisch- oder deutschsprachige Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Universität
    (Formular online - nur den Vordruck im Portal verwenden!)
  4. Motivationsschreiben mit gewünschten Lerninhalten
  5. Empfehlungsschreiben einer Professorin/eines Professors Ihrer Universität
  6. Nachweis der Deutschkenntnisse
  7. Aktuelle Notenübersicht
  8. Kopie Ihres Passes
  9. Foto
  10. Nachweis einer für Deutschland gültigen Krankenversicherung /  Kopie der EHIC Karte

Bitte denken Sie daran, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, sich rechtzeitig - sofern nötig - um das Visum für die Einreise sowie einen Aufenthaltstitel, und um eine Unterkunft zu kümmern.

WICHTIGER HINWEIS FÜR NICHT-EU-STAATSANGEHÖRIGE: 

Nicht-EU-Staatsangehörige verpflichten sich zur Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels bzw. Visums, welches zwingend spätestens eine Woche vor Antritt des Aufenthalts im Geschäftsbereich Personal vorzulegen ist.
Alternativ ist eine von der jeweiligen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland schriftliche Mitteilung zur Befreiung der Aufenthaltstitelpflicht für den Zeitraum der Mobilität an der Medizinischen Fakultät vorzulegen.
Sollte der Aufenthaltstitel bzw. die Mitteilung zur Befreiung der Aufenthaltstitelpflicht nicht eine Woche vor Antritt des Aufenthalts im Geschäftsbereich Personal vorliegen, ist der Antritt des Aufenthalts nicht möglich.


Wir empfehlen Ihnen, sich beim Studentenwerk für ein Wohnheimzimmer zu bewerben.
In den Semesterferien (Juli-September und März-April) sind die Chancen gut, dort ein Zimmer zu bekommen.

Letzte Änderung: 21.11.2024 - Ansprechpartner: Webmaster