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pr [2026/03/24 13:38]
pruka03
pr [2026/03/24 13:47] (aktuell)
pruka03
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 +**09.03.2026 – Novellierung des Hochschulmedizingesetzes im Landtag beschlossen**
  
 +In seiner Sitzung am 04. März 2026 hat der Landtag die Novellierung des 21 Jahre alten Hochschulmedizingesetzes beschlossen.
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 +In den zurückliegenden Jahren gab es bereits einige Versuche, die aus unterschiedlichen Gründen nie den Weg in die finale Abstimmung in den LT geschafft haben. Nun war es also soweit.
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 +Zahlreiche Ausschusssitzungen begleiteten den Gesetzentwurf. Im Juni 2025 wurde sogar zu einer Anhörung eingeladen. Neben den Vertretern der Universitäten durften u.a. auch wieder die Personalräte vortragen. Aus unseren Reihen war das unser Vorstandsmitglied Markus Schulze. 
 +Wenn Sie Interesse daran haben, was die Beteiligten vorgetragen haben, dann können Sie das Protokoll hier nachlesen: [[https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/aussch/wp8/uwe/protok/uwe045p8i.pdf]]
 +
 +Unsere vorab eingereichte Stellungnahme zur Anhörung finden Sie hier: {{:pr:medien:lsa:pr-uk_md_stellungnahme_hmg-novelle_v._25.06.2025_-_mit_bk.pdf|Stellungnahme des PR:}}
 +
 +Am 04.03.2026 wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt als Drucksache 8/6601 mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen im Landtag beschlossen, den Text der Drucksache können Sie lesen, wenn Sie diesem Link folgen: [[https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d6601vbe.pdf]]
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 +//Was sind nun die wichtigsten Neuerungen aus Sicht der Beschäftigten?//
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 +Neben Änderungen bei der Besetzung und des Stimmrechts des Aufsichtsrates sticht aus unserer Sicht vor allem eine Änderung hervor, die uns als Personalrat durchaus beschäftigt:
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 +Im neu eingefügten § 24a (siehe Seite 53 ff der Drucksache 8/6601) wird die gegenseitige Personal- und Sachmittelgestellung zwischen Medizinischer Fakultät und Uniklinikum geregelt.
 +Neu ist, dass man hier neben dem Begriff der „zentralen Einrichtungen“ noch den Begriff der „Betriebseinheiten“ einführt.
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 +Im § 24a Abs. 2 sind diese dann auch aufgezählt: „ … insbesondere Dateninformationszentren, Rechenzentren, Werkstätten, Versorgungs- und Hilfsbetriebe, Güter- und sonstige Wirtschaftsbetriebe.“
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 +In unseren Ohren klingt das verdächtig nach einer gesetzlichen Voraussetzung die geschaffen wurde, um in der Zukunft an den Unikliniken in Halle und Magdeburg weitere Tochterunternehmen auszugliedern zu können.
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 +… bewahren wir uns gemeinsam den § 29 MTV-UK MD, in dem die Beschäftigungssicherung tariflich verankert ist !!!
  
 **12.02.2026 - DV Logbuch überarbeitet** **12.02.2026 - DV Logbuch überarbeitet**
pr.1774355926.txt.gz · Zuletzt geändert: 2026/03/24 13:38 von pruka03