Seit dem 1. Juli 2008 gilt das Pflegezeitgesetz (PflegeZG). »Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.« (§ 1 des Gesetzes).
Darüber hinaus bitte folgenden Artikel beachten: hilfe-pflegefall.pdf
Weitere Infos aus 2015: Das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und seine SV-rechtlichen Auswirkungen.
Weitere Infos aus 2015: Gesetz über die Familienpflegezeit.