- Erreichbarkeit des Labors
- Von der Anforderung bis zum Eintreffen im Labor
- Befundübermittlung
- Befundbeurteilung
- Nichtbearbeitung von Untersuchungsaufträgen
- Reklamationen
- Das Labor ist täglich 24 Stunden besetzt ☎ 13919 und ☎ 13912 sowie Pieper 800 490.
- Der Diensthabende Laborleiter ist rund um die Uhr unter ☎ 0170/3734237 telefonisch zu erreichen.
- In dieser Zeit erfolgt die uneingeschränkte Bearbeitung des überwiegenden Teils der klinisch-chemischen, hämatologischen und hämostaseologischen Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung infektionsserologischer Anforderungen.
- Es ist zu jedem Zeitpunkt eine Notfalldiagnostik möglich.
- Bearbeitungen der übrigen Anforderungen: Montag bis Freitag 07:00 Uhr - 15:30 Uhr.
- Spezielle Hormonanalytik☎ 13982
- Spezialgerinnung☎ 13976
- Hämatologie☎ 13913
- Proteine☎ 13954
- Anlieferung von Probenmaterial: via Rohrpost oder Fahrdienst
- Achtung: Die Bearbeitung einiger Parameter (siehe Leistungskatalog) erfolgt nicht täglich und/oder erfordert vorherige telefonische Anmeldung.
2. Von der Anforderung bis zum Eintreffen im Labor
2.1. Untersuchungsauftrag per belegloser Anforderung
- Die Laboranforderungen erfolgen elektronisch unter Laboranforderung DORNER über das KIS-System. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Punkt 2.1.3. sowie in den Schulungsunterlage zur Einführung des Order-Entry (06/2018)
2.1.1. Erstellen der Laboranforderungen
- Nutzen Sie für die elektronische Laboranforderung das Programm "Laboranforderung Dorner", das allen internen Einsendern über das Krankenhausinformationssystem zugänglich ist.
- Die Patientendaten erscheinen bei den internen Einsendern (UKMD) automatisch auf dem Computermonitor der Laboranforderungsmaske.
- Hier sind folgende Aktionen durchzuführen:
- Überprüfen, ob Einsender und Patient korrekt sind
- Abnahmedatum / Abnahmezeitpunkt eingeben
- Der Eintrag der Uhrzeit der Probenentnahme erfordert keinen Zwangseintrag, jedoch empfehlen wir dringend eine Angabe, um den Abnahmezeitpunkt einem klinischen Zustand des Patienten zuordnen zu können.
- Klinische Angaben können bei Bedarf (z.B. Probe infektiös, Nadelstichverletzung, Angabe von Medikamenten etc.) ausgewählt werden und dienen ebenfalls zur Plausibilitätskontrolle der Laborbefunde
- Die Eingabemaske für die Anforderungen ist in unterschiedliche Teilbereiche in Form von Reitern (z.B. Routine, Spezialgerinnung, Infektionsserologie u.a.) gegliedert. Außerdem ist eine Anforderung auch über eine Profilauswahl (wird über das Labor eingerichtet) oder über einzelne Laborparameter möglich. Es besteht die Möglichkeit, Anforderungen über eine Hitliste (Leiste oben) zu suchen.
- Eine große Anzahl an Parametern kann sowohl als Notfall (N anwählen) oder als Routineuntersuchung (Checkbox anwählen) ausgewählt werden.
- Es können auch Gesamtaufträge als Notfall – Lebensbedrohlich -Routine priorisiert werden.
Im Fall einer Lebensbedrohung ist eine besondere Kennzeichnung des Materials (Versand mittels roten Schein „LEBENSBEDROHUNG“) - Nach der Kontrolle der Eingabe (über Button: Warenkorb möglich) muss zum Abschließen der Laboranforderung aktiv gespeichert werden. Beim Speichern werden ggf. fehlende Pflichtangaben angezeigt, welche noch auszufüllen sind.
- Es erscheinen die benötigten Probematerialien (z.B. Li-Heparinat, Serum, EDTA und weitere) mit manuell eingegebenen Angaben (z.B. Impfungen, Sammelmenge). Diese Angaben können hier nochmals korrigiert werden.
- Auswahl des passenden Barcodedruckers und durch Drucken werden die passenden Etiketten erzeugt.
2.1.2. Korrekte Etikettierung der Probengefäße und Identitätsprüfung
- Die Kennzeichnung der Probengefäße mit den Barcode Etiketten (Patientendaten) muss grundsätzlich vor der Blutentnahme erfolgen, da bei einer Beschriftung nach der Entnahme die Verwechslungsgefahr deutlich ansteigt.
Es gibt die zeitliche Reihenfolge: Bekleben - Vergleichen - Entnehmen!Ein Probenetikett hat folgende Informationen:
Bestellnummer für Etiketten: Thermo Top 39*27 mm Lagerartikel: SAP 1048128
- Das dem erforderlichen Untersuchungsmaterial wird entsprechend dem generierten Barcodeetikett und auf das entsprechende Blutentnahmegefäß (Vacutainer) geklebt.
Wichtig:Mittiges und gerades Bekleben in Längsrichtung des Röhrchens!
Schiefes Aufkleben, Herumwickeln oder zu tiefes Platzieren unbedingt vermeiden!- Im Bereich des Strichcodes keine handschriftlichen Eintragungen vornehmen!
- Hinweis: Der gedruckte Materialhinweis muss derjenigen der Verschlusskappe des BD-Vacutainers entsprechen (s. Abschnitt 2.3.: Entnahmegefäße). Die gleiche farbliche Unterlegung hat auch die Bildschirmansicht, auf dem Sie die beleglose Anforderung der gewünschten Untersuchung vornehmen!
ACHTUNG: Falschetikettierungen verursachen Probenverwechselungen (damit ist keine Bearbeitung möglich)!
2.1.3. Besonderheiten bei Spezialgerinnungsuntersuchungen und radioaktivem Probenmaterial
- Für die ROTEM- und MULTIPLATE-Analyse ist eine Anmeldung im Labor erforderlich (☎ 13919; Pieper: 800490).
- Für die Übertragung der Ergebnisse der ROTEM-Analysen ist außerdem ein Zugang zum Programm Secure Viewer erforderlich. Dieser muss elektronisch beantragt werden.
- MULTIPLATE-Analysen und PFA-Messungen erfordern spezielle Abnahmesysteme, die regulär nicht auf der Station zur Verfügung stehen. Diese können im Zentrallabor angefordert werden!
- Untersuchungsmaterial, das radioaktive Nuklide enthält (z.B. Nuklearmedizin) muss entsprechend in den „Klinischen Angaben“ gekennzeichnet werden. Auf dem erzeugten Barcode ist diese Angabe dann vermerkt! Umweltschutz geht uns alle an! Radioaktiv kontaminierte Proben können somit separat entsorgt werden!
2.1.4. Gendiagnostikgesetz
- Mit Inkrafttreten wesentlicher Abschnitte des Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010 dürfen genetische Untersuchungen nur mit vorliegender schriftlicher Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. Der behandelnde Arzt muss den Patienten über die Bedeutung der Untersuchung umfassend aufklären und dies schriftlich dokumentieren. Im Intranet existiert eine Einwilligungserklärung als Vorlage, die jedem genetischen Untersuchungsauftrag ausgefüllt und unterschrieben beigelegt werden muss.
- An die Einwilligungserklärung wird zusätzlich bei Probenanforderung mit Auswahl humangenetischer Untersuchungen (z.B. Hämochromatose, Faktor V-Leiden-Mutation) erinnert.
- Die Gendiagnostikkommission am RKI hat am 22.01.2010 beschlossen, dass nach § 7 Absatz 2 GenDG die beauftragte Person oder Einrichtung die genetische Analyse auch dann durchführen kann, wenn ihr von der verantwortlichen ärztlichen Person eine schriftliche Bestätigung der Aufklärung und Einwilligung des Patienten vorliegt. Deshalb ist eine Einwilligungserklärung nur mit der Unterschrift des Arztes akzeptabel. Die ausgefüllten Einwilligungserklärungen werden für 10 Jahre am IKCP archiviert und danach vernichtet.
2.1.5. Laboranforderungen in Ausnahmesituationen
Planmäßige Wartungen (z.B. des KI-Systems) oder Havarien können dazu führen, dass elektronische Untersuchungsanforderungen wie auch Befundübermittlungen zeitweise nicht möglich sind. Auch ein Komplettausfall der Labor-EDV ist theoretisch möglich.
- Wir informieren Sie in geplanten Fällen rechtzeitig darüber und geben Hinweise zum Verhalten in dieser Situation, die Sie dann bitte im Interesse einer möglichst ungestörten Weiterführung der Labordiagnostik beachten sollten.
- Um Verzögerungen zu minimieren und sowohl die Erstellung als auch deren Bearbeitung im Labor zu vereinfachen, steht Ihnen ein Formular Notfallanforderung bei EDV-Ausfall zur Verfügung. Diese Formulare FB-ZL-NOTKARTE-M-653 sind im i/med unter dem Button Notfallkarte oder im Formularcenter herunterladbar.
- Eine detaillierte Anleitung zum Umgang mit diesem Formular finden Sie unter der aktuellen Labormitteilung 06/2019 vom 28.08.2019.
- Derartige Ausnahmesituationen sind auch für das Labor mit erheblicher Mehrarbeit verbunden. Im Interesse einer möglichst zügigen Befunderstellung bitten wir Sie, in diesem Fall nur die dringenden Anforderungen vorzunehmen.
2.2. Gewinnung von Untersuchungsmaterial
Die korrekte Entnahme von Untersuchungsmaterial und Füllung der Probenröhrchen ist für die Qualität der Untersuchungsbefunde von entscheidender Bedeutung. Im Falle von offensichtlich fehlerhaft entnommenem Untersuchungsmaterial ist keine Bearbeitung möglich.
Eine Zusammenstellung der zur Verfügung stehenden Probenröhrchen finden Sie unter Punkt 2.3. (Entnahmegefäße)
Bei einigen Untersuchungen ist die Kenntnis von Einflussgrößen (Medikamente, insbesondere Antikoagulantien, Gravidität, Zeitpunkt des Menstruationszyklus usw.) sowohl für die Analytik als auch die Befundinterpretation wichtig. Im Leistungskatalog sind diese Hinweise unter dem jeweiligen Parameter eingefügt. Bitte tragen Sie diese Einflussgrößen bei der Anforderung der Untersuchung in das Feld „Klinische Angaben“ ein (s. Abschnitt 2.1.3.).
2.2.1. Venöses Blut
- Die standardisierte Blutentnahme trägt entscheidend zur Reduzierung von präanalytischen Fehlern bei.
- Der Ablauf der Blutentnahme ist unter der Verfahrensanweisung I_BLUT_ENTNAHME_M_0506 beschrieben.
- Bei der Gewinnung des Probenmaterials für Gerinnungsanalysen müssen zusätzlich folgende Vorkehrungen beachtet werden:
- Vollständige Füllung des Entnahmegefäßes ist unabdingbar!
Anderenfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich (Fehlerdokumentation im Befund “Vacutainerfehler“) - Sofortiges Mischen des Citratblutes durch mehrmaliges Schwenken zur Vermeidung artifizieller Gerinnung. Jedoch: Kein Schütteln!! (Unbedingte Vermeidung von Schaumbildung)
- Antikoagulanzien beeinflussen Gerinnungsanalysen signifikant. Diese Medikationen müssen dem Labor daher mitgeteilt werden (siehe Abschnitt 2.1.3. Erstellen der Laboranforderungen: Klinische Angaben).
- Die Zeit zwischen der Blutentnahme und der Analyse im Labor soll 4 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung dieser Frist durch Kühlen des Citratblutes ist nicht statthaft (artifizielle Kälteaktivierung von Gerinnungsfaktoren!).
- Hämatokritwerte >55% verfälschen Gerinnungsanalysen (Versagen des üblichen Mischungsverhältnis Citrat/Blut von 1:10). Es ist es aber möglich, speziell auf den jeweiligen Hämatokrit adaptierte Blutabnahmegefäße zu verwenden. Im Tagesdienst (werktags) können Sie diese vom Labor erhalten. Setzen Sie sich bitte mit dem Labor in Verbindung (☎ 13919).
- Ein Spezialfall ist die Abnahme von Blut für Untersuchungen von Thrombozytenfunktionen. Derartige Untersuchungen sind zeitaufwendig und müssen unverzüglich nach Materialgewinnung durchgeführt werden. Deshalb ist eine vorherige Absprache mit dem Gerinnungslabor (☎ 13973) unbedingt erforderlich.
Erfolgt die Blutentnahme beim Patienten direkt im Gerinnungslabor (Haus 39), entfällt der Probentransport. Ist dies nicht möglich, muss wie folgt verfahren werden:
- Verwendung großlumiger Kanülen (mind. 21 Gauge)
- freies(!) Einlaufen des Blutes in das Entnahmegefäße ohne Vakuum (z.B. Citrat-Vacutainer mit abgenommener Verschlusskappe)
- unverzüglicher Transport ins Gerinnungslabor; nicht per Rohrpost!
- Für Blutentnahmesysteme mit Antikoagulanz (EDTA, Heparin, NaFCi) oder mit gerinnungsfördernden Zusätzen gilt: Sofort durch mehrmaliges Über-Kopf-Schwenken unter Vermeidung von Schaumbildung gut mischen (siehe Abschnitt 2.3.: Entnahmegefäße für Untersuchungsmaterial)!
- Grundsätzlich gilt: Entnommenes Blut, ob mit oder ohne Zusätze, darf nicht eingefroren werden!
- Vollständige Füllung des Entnahmegefäßes ist unabdingbar!
2.2.2. Kapillarblut
- Grundsätzlich gilt die Empfehlung, als Untersuchungsmaterial anstelle von Kapillarblut venöses Blut zu verwenden (Reproduzierbarkeit der Befunde).
- Als Ort der Kapillarblutentnahme ist die Fingerbeere gegenüber dem Ohrläppchen zu bevorzugen, bei Neugeborenen wird die Abnahme aus der Ferse empfohlen.
- Indikation: Blutzucker, Blutbild, BGA-Analyse
- Der Ablauf der kapillären Blutentnahme ist unter der Verfahrensanweisung I_BLUT_ENTNAHME_M_0506 beschrieben oder in folgendem Video beispielhaft gezeigt.
2.2.3. Urin
- Je nach Art der angeforderten Untersuchung kann die Gewinnung von Spontanurin oder Sammelurin erforderlich sein.
- Unabhängig davon gelten folgende Regeln:
- Störende Medikamente müssen 3 Tage vor der Untersuchung abgesetzt werden, ebenso sind für einige Untersuchungen bestimmte Nahrungsmittel 3 Tage zu meiden. Detaillierte Angaben hierzu finden Sie im Leistungskatalog des Institutes.
- Insbesondere zur Untersuchung zellulärer Elemente ist der sofortige Versand ins Labor erforderlich.
- Das Labor benötigt jeweils ein 10-ml-Aliquot des gewonnenen Urins.
- Spontanurin soll stets als Mittelstrahlurin gewonnen werden.
- Für die Untersuchung zellulärer Elemente den 1. Morgenurin einsenden.
- Für alle weiteren Untersuchungen empfiehlt sich der 2. Morgenurin.
- Für die Gewinnung von Sammelurin gelten folgende Vorgehensweisen:
- Am Morgen des Sammeltages wird zunächst die Blase entleert und diese erste Urinportion verworfen. Danach wird der gesamte Urin in einer braunen 2-l-Flasche gesammelt. Am Ende der Sammelperiode wird die Blase wieder entleert, auch dieser Urin wird gesammelt. Der gesamte Urin muss dann gut gemischt werden, bevor ein Aliquot entnommen und schnellst möglich ins Labor geschickt wird.
- Eine Sammelzeit von 24 Stunden wird empfohlen, jedoch sind kürzere Sammelzeiten ebenfalls möglich. Unabdingbar ist in jedem Falle die Notierung der genauen Sammelzeit wie auch des Sammelvolumens. Diese Daten müssen dem Labor mitgeteilt werden (Eingabe in den Computer bei der Laboranforderung).
- Manche Bestimmungen erfordern Hinzufügung stabilisierender Zusätze (z.B. Salzsäure oder Essigsäure). Insbesondere gilt dies für die Analyse von Magnesium, Calcium und Phosphat sowie von Katecholaminen. Entsprechende Urinsammelsets erhalten Sie im vom Labor (Tel. 13919)
ACHTUNG: Die Bestimmung anderer Parameter, für die kein Säurezusatz im Urin erforderlich ist, ist aus angesäuertem Urin nicht möglich (Ausnahmen: Glucose, Harnstoff und Creatinin). - Eine ausführliche Anleitung der Gewinnung von Sammelurin, die Patienten ausgehändigt werden kann, finden Sie unter folgendem Link.
2.2.4. Liquor
- Die diagnostische Liquorpunktion zu Gewinnung des Untersuchungsmaterials setzt die strikte Beachtung einer ganzen Reihe von Empfehlungen voraus, die als „Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie“ veröffentlicht wurden.
- Empfohlene Entnahmegefäße:
12-ml-Röhrchen mit blauem Bajonettverschluss; Fa. Greiner Bio One; Art.-Nr. 164161) - Blutiger Liquor kann das Ergebnis einer artifiziellen Einblutung bei der Punktion sein. Mit Ausnahme der Bestimmung von Lactat ist daher in diesen Fällen eine Bestimmung nicht möglich.
- Wegen der Instabilität von Zellen im Liquor ist dieser nach Gewinnung unverzüglich dem Labor zuzuleiten. Aus dem gleichen Grund ist ein Versenden per Rohrpost unzulässig. Nachmeldungen > 2 Stunden sind nicht möglich.
2.2.5. Punktate extravasaler Flüssigkeiten
- Die Art der Abnahmegefäße richtet sich nach der Art der angeforderten Untersuchung:
- Für Ermittlung der Zellzahl:
EDTA-haltige Entnahmegefäße (s. Abschnitt 2.3.: Entnahmegefäße für Untersuchungsmaterial; „Blutbild“; violette Kappe) - Für die Bestimmung von Glucose und Lactat:
NaF-haltige Entnahmegefäße (s. Abschnitt 2.3.: Entnahmegefäße für Untersuchngsmaterial; „Blutzucker“; graue Kappe) - Für alle weiteren klinisch-chemischen Untersuchungen (z.B. Cholesterin):
Serumröhrchen oder Gefäße ohne Zusätze
- Für Ermittlung der Zellzahl:
- Bei Untersuchungen von Punktaten ist generell zu beachten, dass es sich hierbei um vom Hersteller der Testsysteme nicht deklarierte Untersuchungsmaterialien handelt und dieser somit eine Produkthaftung ausschließt.
Die Angabe von Referenzbereichen auf solchen Befunden von „Sondermaterialien“ entfällt.
2.2.6. Stuhl
- Für die von uns angebotenen Untersuchungen qualitativer als auch quantitativer Art wird jeweils nur eine bohnengroße Stuhlprobe benötigt.
- Bei Untersuchungen auf okkultes Blut im Stuhl wird aktuell im Zentrallabor der QuikRead go iFOBT verwendet (immunologischer Test für die quantitative Bestimmung von Hb).
- Die Probenentnahmesysteme müssen vor Gebrauch kühl gelagert werden und sind bei Bedarf im Zentrallabor abrufbar. Keine Vorratshaltung auf den einsenden Stationen (☎ 13919).
2.2.7. Entnahme von Blut aus Kathetern
Eine Blutentnahme aus zentral-venösen, peripheren oder arteriellen Kathetern ist möglich, wenn vor der eigentlichen Entnahme zur Spülung des Katheters mindestens 10 ml, besser 20 ml Blut entnommen und verworfen werden.
2.2.8. Schweiß
- Sammeln von Schweiß für die Chlorid Analyse bei Verdacht auf Mukoviszidose
- Der Schweißtest ist gemäß Leitlinie des Clinical and Laboratory Standards Institute (CLSI-Guideline) als Piloparpin-Iontophorese durchzuführen:
- Gibson-Cook oder Macroduct-System
- Stimulation der Haut mit Pilokarpin mittels batteriebetriebener Spannungsquelle
- Sammelzeit 30 min
- Mindestmenge 10 µl (für Doppelbestimmung: mindestens 30 µl)
- Schweißtest ab dem 14. Lebenstag, bei Kindern mit einem Körpergewicht > 3000g und > 36 SSW durchführbar
Die bilaterale Durchführung (beide Oberschenkel oder beide Oberarme) erhöht die Rate auswertbarer Untersuchungen, insbesondere beim Neugeborenenscreening
- Patienten sollten gut hydriert sein, kein Ödem oder Ekzem aufweisen
- am selben Tag durchgeführte Test gelten nicht als unabhängige Test
- Weitere Informationen:
2.2.9. Nasopharyngealabstrich
- Bei Nasopharyngealabstrichen den Kopf des sitzenden Patienten leicht nach hinten neigen, Abstrichtupfer in eine Nasenöffnung einführen und den Tupfer tief in Richtung Nasopharynx vorschieben. Das Ende des Tupfers ist in der Mitte des projizierten Abstandes zwischen Nase und der Ohrmuschel zu erwarten. Dann den Tupfer dort einige Sekunden belassen, unter Rotation langsam zurückziehen und unter sterilen Bedingungen in das Transportgefäß überführen.
2.3. Entnahmegefäße für Untersuchungsmaterial
Die meisten der aufgeführten Gefäße sind Lagerartikel und können mit der in den folgenden tabellarischen Übersichten (Tabellen 1-5) ersichtlichen SAP-Nummern im Lager des Geschäftsbereiches G3 (WebMUSE) direkt über das Tool abgefordert werden.
Bitte beachten Sie:
Existieren für den gleichen Verwendungszweck Röhrchen mit unterschiedlichen Volumina, sollte nach klinischer Abwägung unter Beachtung der Maßnahmen zum Patienten-Blood-Management eher das größere Volumen gewählt werden.
Gründe:
- Bei Röhrchen mit Antikoagulanzzusatz (Citrat, EDTA) ist wegen der besseren Mischbarkeit mit Blut die Gefahr artifizieller Gerinnselbildung geringer.
- Besonders bei Anforderung mehrerer Untersuchungen wird die Gefahr verringert, dass die Materialmenge unzureichend ist.
Artikel-Nr. (SAP-Nr.) | Verwendung | Spezifikation (lt. Herstellerangaben) | Volumen (ml) | Material (Farbe der Kappe) |
---|---|---|---|---|
363047 (1000187) | Gerinnung | gepuffertes Na-Citrat (0,109 Mol) für Gerinnungsuntersuchungen bei Kindern | 1,8 | PET-Kunststoff![]() |
363048 (1052349) | Gerinnung | gepuffertes Na-Citrat (0,105 Mol) | 2,7 | PET-Kunststoff![]() |
367704 (nicht verzeichnet) | Gerinnung | gepuffertes Na-Citrat (0,129 Mol) nur für Blutungszeit in vitro (PFA) | 4,5 | Glas![]() |
367953 (1000180) | Serum | Trenngel + Gerinnungsaktivator | 8,5 | PET-Kunststoff![]() |
367957 (1000185) | Serum | Trenngel + Gerinnungsaktivator | 3,5 | PET-Kunststoff![]() |
367376 (1000188) | Plasma | Trenngel + Li-Heparin | 4,5 | PET-Kunststoff![]() |
367378 (1000178) | Plasma | Trenngel + Li-Heparin | 8,0 | PET-Kunststoff![]() |
368860 (1000172) | Blutbild | 7,2 mg K3-EDTA | 4,0 | PET-Kunststoff![]() |
368841 (1000186) | Blutbild | 3,6 mg K2-EDTA | 2,0 | PET-Kunststoff![]() |
368920 (1000181) | Blutzucker | 5 mg Na-Fluorid, 4 mg K-Oxalat | 2,0 | PET-Kunststoff![]() |
368380 (1000176) | Spuren- elemente | ohne Zusätze, silikonisiert | 6,0 | Kunststoff![]() |
368381 (1020381) | Spuren- elemente | K2-EDTA | 6,0 | Kunststoff![]() |
364915 (nicht verzeichnet) | Urin-Analyse | ohne Zusätze | 11,0 | PET-Kunststoff![]() |
Tabelle 2: Entnahmegefäße für Kleinkinder und Säuglinge (Firma Sarstedt)
Artikel-Nr. (SAP-Nr.) | Verwendung | Spezifikation (lt. Herstellerangaben) | Volumen (ml) | Material (Farbe der Kappe) |
---|---|---|---|---|
41.1504.006 (1000191) | Blutbild | K-EDTA | 1,3 | Kunststoff (rot) |
41.1506.006 (1000192) | Gerinnung | Citrat | 1,3 | Kunststoff (grün) |
41.1500.006 (1000190) | Serum | Serum-Gel + Gerinnungsaktivator | 1,1 | Kunststoff (braun) |
Tabelle 3: Gefäße für kapillare Blutentnahme (Microtainer® der Firma BD)
Artikel-Nr. (SAP-Nr.) | Verwendung | Spezifikation (lt. Herstellerangaben) | Volumen (µl) | Material (Farbe der Kappe) |
---|---|---|---|---|
365975 (nicht verzeichnet) | Blutbild | 0,8 mg K2-EDTA | 250-500 | Kunststoff (lila) |
365950 (1000194) | Serum | ohne Zusätze | 250-500 | Kunststoff (rot) |
365954 (1000195) | Serum | Trenngel + UV-Schutz | 250-500 | Kunststoff (goldgelb) |
365986 (nicht verzeichnet) | Plasma | Trenngel + Li-Heparin | 250-500 | Kunststoff (grün) |
Tabelle 4: Spritzen für Blutgasanalyse (Firma Radiometer)
Artikel-Nr. (SAP-Nr.) | Name | Aussehen |
---|---|---|
956622 (1005023) | safePICO - Aspirationsspritze mit safeTIPCAP | ![]() |
956552 (1000752) | Aspirationsspritze PICO50 | ![]() |
Tabelle 5: Entnahmegefäße für MULTIPLATE-Analysen (Firma Roche und BD)
Artikel-Nr. (SAP-Nr.) | Verwendung | Spezifikation (lt. Herstellerangaben) | Volumen (ml) | Aussehen |
---|---|---|---|---|
06675751001 (Roche) | MULTIPLATE | rekombinantes Hirudin | 3,0 | ![]() |
368884 (BD) | MULTIPLATE | Li-Heparin ohne Trenngel | 4,0 | ![]() |
Tabelle 6: Entnahmegefäße für die Blutglukosebestimmung (Greiner Bio-One)
Artikel-Nr. (SAP-Nr.) | Verwendung | Spezifikation (lt. Herstellerangaben) | Volumen (ml) | Aussehen |
---|---|---|---|---|
454513 (1000780) | Glukose-bestimmung | FC Mix Tube | 3,0 | ![]() |
2.4. Transport und Aufbewahrung der Untersuchungsmaterialien
- Der umgehende Transport ins Labor vermeidet fehlerhafte Werte als Folge einer suboptimalen Lagerung und ermöglicht eine rasche Befunderstellung.
- Ist Ihre Einrichtung an das System der Rohrpost angeschlossen, wählen Sie diese Transportform als schnellste Option.
Ausnahme: Für die Untersuchung von Thrombozytenfunktionen (s. Abschnitt 2.2.1.), MULTIPLATE-Analysen (Hirudin-Blut) sowie von Liquor (s. Abschnitt 2.2.4.) ist diese Art des Transportes unzulässig.
Weiterhin beachten Sie bitte:- Die Probengefäße bedürfen unbedingt einer bruchsicheren Verpackung (Umwicklung in schützenden Plastiktüten).
- Havarien melden Sie bitte der MSR-Technik:
online: Zentrale Reparaturannahme (Tool: Magdalena)
☎ 13441 bzw. 21190 werktags 07:00 – 15:30 Uhr.
Außerhalb dieser Zeit muss ein Bereitschaftsdienst via Telefonzentrale (Tel. 91) angefordert werden.
- Die Probengefäße bedürfen unbedingt einer bruchsicheren Verpackung (Umwicklung in schützenden Plastiktüten).
- Steht Ihnen die Rohrpost nicht zur Verfügung, erfolgt der Transport innerhalb des Klinikums durch den Fahrdienst. Nutzen Sie die elektronische Anforderung für einen Transportauftrag.
- Bis zum Versand gewährleisten Sie bitte, dass das Probenmaterial keiner Wärmeeinwirkung ausgesetzt wird.
Ausnahme von dieser Regel sind Proben, in denen Kryoglobuline bestimmt werden sollen (Abnahme in vorgewärmten Röhrchen und keine Absenkung der Temperatur unter 37 °C; Thermogefäße!).
Gegebenenfalls weitere Vorschriften zur Aufbewahrung bzw. zum Transport finden Sie im Leistungskatalog für den jeweiligen Parameter (Hinweise/Patientenvorbereitung, Probentransport, Bemerkungen). - Alle Probenmaterialien, die zu einem Untersuchungsauftrag gehören, müssen zusammen ins Labor geschickt werden. Fehlt eines der Probenmaterialien, wird der Untersuchungsauftrag nach 5 Tagen automatisiert geschlossen mit dem Hinweis: kein Probeneingang.
- Die Aufbewahrungszeiten und somit auch Nachforderungsfristen sind begrenzt. Sie hängen von der Art der angeforderten Untersuchung ab und sind in der folgenden Auflistung ersichtlich.
Art der Untersuchung (Parameter) | Nachforderungen |
---|---|
ACTH | nicht möglich |
Ammoniak | nicht möglich |
Anti-TPO (MAK) | bis 2 Tage (bei Kühlschranklagerung) |
Beta-2-Transferrin (in Sekreten) | nicht möglich |
Blutbild, Blutausstriche (Retikulozyten, Erythroblasten) | bis 5 Stunden |
C-Peptid | nicht möglich |
Calcitonin | nicht möglich |
Cortisol | bis 4 Tage |
Digoxin | bis 24 Stunden |
Ethanol | bis 60 Minuten |
Fettsäuren, freie | bis 30 Minuten |
Folsäure | bis 2 Tage |
Fragmentozyten | bis 3 Stunden |
Gerinnungsuntersuchungen | bis 4 Stunden |
Glucose im Liquor | bis 5 Stunden bei RT; 3 Tage bei 4 - 8 °C |
Hämoglobin im Plasma (freies Hb) | bis 24 Stunden |
HbA1c | 3 Tage bei Raumtemperatur / 7 Tage bei 4 - 8 °C |
Homocystein | bis 1 Stunde |
Hydroxyindolessigsäure im Urin | nicht möglich |
Insulin | nicht möglich |
Insulin-Like-Growth-Factor 1 | nicht möglich |
Interleukin 6 | bis 24 Stunden |
Kalium (Plasma) | bis 12 Stunden |
Katecholamine (Adrenalin, Dopamin, Noradrenalin) im Plasma | bis 2 Stunden |
Kryoglobuline | nicht möglich |
Lactat im Liquor | bis 24 Stunden, bei 8 °C |
LDH (Plasma) | bis 24 Stunden |
Leukozytenzahl im Liquor | bis 2 Stunden |
NSE | bis 24 Stunden |
Oliklonale Banden im Liquor | nicht möglich |
Parathormon | bis 8 Stunden |
PlGF | bis 2 Tage |
Procalcitonin | bis 24 Stunden |
Progesteron (17-OH) | bis 24 Stunden |
Recalcifizierungszeit, aktiviert | nicht möglich |
Renin | bis 4 Stunden |
sFLT-1 | bis 2 Tage |
Troponin T | bis 24 Stunden |
Thyreoglobulin | bis 3 Tage |
TSH-Rezeptor-AK (TRAK) | bis 3 Tage |
Vancomycin | bis 2 Tage |
Vitamin A und E | bis 24 Stunden (lichtgeschützt) |
Vitamin B1, Vitamin B6 | nicht möglich |
Vitamin B12 | bis 24 Stunden |
Wachstumshormon (HGH) | nicht möglich |
Zellzahl im Punktat/Urin | bis 2 Stunden |
- Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf eine Aufbewahrung des Untersuchungsmaterials unter Standardbedingungen im Kühlschrank bei 2 - 8 °C.
- Untersuchungen bzw. Parameter, die nicht in dieser Auflistung enthalten sind, können in der Regel bis maximal 5 Werktage nach Blutabnahme nachgefordert werden.
Ausnahmen: Untersuchungsmaterialien für infektionsserologische Untersuchungen werden 6 Monate und für molekulargenetische Untersuchungen 3 Monate tiefgefrorenen (-20 °C) aufbewahrt.
3. Befundübermittlung
- Die Befundübermittlung erfolgt grundsätzlich per EDV über das Programm Laborbefunde (i/med DORNER). Damit können erstellte Laborwerte zeitnah direkt nach der technischen Validation der Befunde eingesehen werden, unabhängig von der Fertigstellung des Gesamtbefundes. Ergebnisse außerhalb des Referenzbereiches sind farblich markiert.
rot = größer als der Referenzbereich
blau = kleiner als der Referenzbereich - Markierungen von Laborwerten in Klammern „(xxx)“ bedeuten, dass diese „medizinisch noch nicht validiert“ sind und dass deren Plausibilität noch der Überprüfung eines diensthabenden Laborleiters bedarf. Gegebenenfalls können diese Werte vor der Endbefundung noch geändert werden.
- Der vorläufige Befundausdruck durch den Anforderer ist jederzeit möglich im i/med (PDF-Generierung, nur für internen Gebrauch). Noch in Arbeit befindliche Parameter werden als „folgt“ gekennzeichnet.
- Lebensbedrohliche Laborwerte werden sofort telefonisch übermittelt.
- In dringenden Fällen oder bei Rückfragen können Laborwerte unter der Laborhotline erfragt werden: ☎ 13919; Pieper 800490
- Bei Vorliegen eines Gesamtbefundes erfolgt automatisch die Generierung eines PDF-Befundes, der sowohl im i/med als auch im KIS aufrufbar ist.
- Befundausdrucke, die durch das Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie versendet werden, erfolgen nur für molekularbiologische Befunde. Diese sind in der Befundansicht (i/med) als auch als PDF-Dokument im KIS (Medico) nicht einsehbar.
4. Befundbeurteilung und analytische Kenngrößen
Referenzbereich und Entscheidungsbereich:
- Ein Laborwert gewinnt erst durch den Vergleich mit anderen eine potentiell verwertbare Information. Um zu entscheiden, ob ein bestimmter Wert pathologisch ist, wird häufig ein Referenzintervall herangezogen (Transversalbeurteilung), der die Verteilung der Messwerte in einer gesunden Bevölkerung widerspiegelt. Um dieses zu ermitteln, wurden Messwerte bei gesunden Probanden erhoben (ggf. auch solchen, die eine Krankheit haben, die den Messwert nicht beeinflusst). Von diesen wird gewöhnlich das 95%-Konfidenzintervall, d. h. der Bereich, in dem 95% der Messwerte liegen, als Referenzintervall verwendet. Ein Wert außerhalb des Referenzbereiches bedeutet also keineswegs zwangsläufig, dass der Proband krank ist, vielmehr haben 5% der Bevölkerung Werte, die höher oder niedriger als dieses Intervall liegen. Umgekehrt bedeutet auch ein Messwert im Referenzbereich nicht notwendigerweise, dass der Patient gesund ist.
- Für die klinische Praxis ist häufig ein s.g. Entscheidungswert = Cut-off-Wert von Bedeutung (z.B. EtG im Urin, Schwangerschaftstest, Tumormarker, therapeutisches Drug-Monitoring). Die Beurteilung anhand eines Referenzbereiches ist bei diesen Situationen eher unwichtig.
- Zusätzlich erfolgt eine Beurteilung der Befunde anhand des Verlaufes (Longitudinalbeurteilung) unter Einbeziehung relevanter Vorwerte. Bei dieser Beurteilung spielt die Messunsicherheit eine wesentliche Rolle.
- Jeder Messwert ist mit einer Messunsicherheit behaftet.
- Die Kenntnis der Messunsicherheit ist unerlässlich, um beurteilen zu können, ob ein Messwert für einen bestimmten Zweck geeignet ist. „Bei der Schätzung der Messunsicherheit müssen alle Unsicherheitskomponenten, die für den betreffenden Fall von Bedeutung sind, in Betracht gezogen werden, wobei angemessene Auswertungsverfahren zu verwenden sind“ (DIN EN ISO/IEC 17025, 5.4.6.3). Dies betrifft systematische und zufällige Unsicherheitskomponenten.
- Wesentliche Unsicherheitsbeiträge können aus folgenden Teilbereichen stammen:
- Probenahme aus der Gesamtheit des Prüfobjektes
- Gewinnung einer Analysenprobe als repräsentative Teilprobe (Präanalytische Prozesse)
- Vorbereitung der Analysenprobe zur Messprobe (z.B. Probenvorbereitung)
- Bestimmung des Messwertes aus der Messprobe (Analytik)
- Diese Einflüsse können gut durch die Kombination aus mittlerer Unrichtigkeit (Abweichung des Messwertes vom wahren Wert) und Unpräzision (zufällige Messwertabweichung) beschrieben werden (gesamte Messabweichung).
- Dazu wird aus den Messwerten eines Kontrollzyklus der QAMM (Quadratischer Mittelwert der Messabweichung) berechnet. Dieser fasst die zufällige und systematische Messabweichung zusammen und ist ein Maß für die Streuung der Einzelmesswerte um den Zielwert.
- Diese Kenngröße wird regelmäßig alle 4 Wochen über die interne Qualitätskontrolle (mindestens 2/ Parameter) ermittelt und kann bei Bedarf auf Anfrage mitgeteilt werden. Sinnvollerweise soll der Zielwertbereich des Kontrollmaterials dem Referenz- oder therapeutischen Bereich des nachgefragten Parameters entsprechen. Beachten Sie aber, dass in die Gesamtmessunsicherheit Einflussgrößen und Störfaktoren, Probennahme und Präanalytik eingehen.
- Darüber hinaus sind alle Messwerte abhängig von der angewandten Messmethode. Detailliertere Angaben teilt Ihnen das Labor auf Anfrage ebenfalls mit.
5. Nichtbearbeitung von Untersuchungsaufträgen
Folgende Gründe machen eine Bearbeitung von Untersuchungsaufträgen unmöglich:
5.1. Nicht gesicherte Identifikation
- Anforderung ohne Untersuchungsmaterial
- Untersuchungsmaterial ohne Anforderung
- Untersuchungsmaterial ohne Barcodierung oder Name (bzw. Unleserlichkeit)
- Verdacht auf Verwechselungen bei der Entnahme von Untersuchungsmaterial
5.2. Unzulänglichkeit des Untersuchungsmaterial
- Unzureichende Menge
Dies gilt insbesondere für eine unzureichende Füllung von Citratblutröhrchen („Vacutainerfehler“). Wegen des fehlerhaften Mischungsverhältnisses ist in derartigen Fällen auch das Zusammenkippen des Inhaltes mehrerer unzureichend gefüllter Röhrchen nicht zulässig! - Untersuchungsmaterial befindet sich in einem für die gewünschte Methode ungeeigneten Entnahmegefäß
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise unter dem jeweiligen Parameter im Leistungskatalog des Institutes („Probenmaterial“) - hämolytisches, ikterisches oder lipämisches Untersuchungsmaterial
Auch hierzu finden Sie für den jeweiligen Parameter Hinweise im Laborkatalog („Störfaktoren“). Soweit dort nicht hinterlegt, teilt Ihnen das Labor für einzelne Parameter tolerable Grenzen auf Anfrage mit. Bei visuell auffälligen Untersuchungsmaterialien wird entsprechend geprüft, ob die Voraussetzungen einer Analysierbarkeit erfüllt sind. - geronnenes Untersuchungsmaterial
- zu altes Untersuchungsmaterial
(siehe hierzu Tabelle „Nachforderungsfristen“. Sind die hier aufgelisteten Zeiten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Entnahme des Untersuchungsmaterials, überschritten, ist die entsprechende Untersuchung nicht mehr möglich). - zerstörte Proben (z.B. zerbrochene Röhrchen)
6. Reklamationen
Fehler können auch uns passieren. Sollten Sie Zweifel an der Plausibilität eines Befundes haben, wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an uns. Wir werden versuchen, das Problem zu klären und mögliche Fehler zu beheben.
Anhand einer von uns geführten Dokumentation („Beanstandungen und Fehler“) erfassen und dokumentieren wir derartige Fälle. Somit ist in der Mehrzahl der Fälle eine Nachvollziehbarkeit von Fehlern möglich. Beachten Sie jedoch bitte, dass eventuelle Wiederholungen von Messungen nur im zeitlichen Rahmen der genannten Nachforderungsfristen möglich sind. Nicht in dieser Tabelle genannten Parameter können reklamationsbedingt innerhalb folgender Zeiten nochmals analysiert werden:
- Infektionsserologische Parameter:6 Monate
- Molekulargenetische Parameter (PCR):3 Monate
- übrige klinisch-chemische Parameter:6 Tage