COVID-19
Verteilung, Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln aus zentraler Beschaffung des BMG
Die Zentralapotheke des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. ist eine beauftragte Stelle gemäß § 2 Abs. 1 MedBVSV.
Aktuell werden keine Arzneimittel aus der zentralen Beschaffung innerhalb des Haltbarkeitsdatums vorrätig gehalten, Nachlieferungen durch des BMG sind nicht geplant.
Bei Bedarf muss der Bezug beim pharmazeutischen Hersteller oder beim Großhändler erfolgen.
Vor Therapiebeginn mit einen monoklonalen Antikörper sollte zwingend Rücksprache mit einen Experten eines infektiologischen Zentrums gehalten werden.
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/Stakob/Infektiologie_Berater_Netzwerk/IBN_node.html
Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin e.V. (DGIIN) stellt eine Interaktive Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung.
https://www.dgiin.de/covriin/index.html#/
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen für medizinisches Fachpersonal,
Therapiehinweise auf der Seite des RKI,
und den möglichen Einsatz der neutralisierenden mAK in Abhängigkeit von der Virusvariante
https://opendata.ncats.nih.gov/variant/activity