Gesetzliche Unfallversicherung/Arbeitsunfälle

Die Universitätsmedizin Magdeburg ist als Einrichtung des öffentlichen Dienstes über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt versichert. Alle Mitarbeiter, Studenten, Schüler, und Auszubildende der UMMD sind über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt unfallversichert. Für Beamte gelten diesbezüglich besondere Regelungen, weiterführende Informationen finden Sie in der Infobox auf der rechten Seite. Das Hauptaugenmerk der Unfallkasse besteht in der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Sie berät zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Gestaltung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen. Die Kosten für die medizinische Versorgung nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei berufsbedingten Erkrankungen werden von der Unfallkasse übernommen. Des Weiteren wird Verletztengeld oder Renten gewährt sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung von Verletzen gesichert. Nach tödlichen Arbeitsunfällen von Versicherten erhalten die Hinterbliebenen Witwen- und Waisenrenten. 

Vorgehensweise bei Arbeitsunfällen:

  • Erste Hilfe
  • Krankentransport
  • D-Arzt
  • Unfall melden
  • Ggf. weitere medizinische Behandlungen

 

Erste Hilfe, Krankentransport, D-Arzt

Die medizinische Versorgung hat bei Arbeits- und Wegeunfälle stets Priorität. Je nach Schwere des Unfalls sind Ersthelfer und ggf. die interne Notfallmeldenummer 77 zu informieren, um weitere Hilfe wie z. B. Notarzt, Reanimationsteam oder einen Krankentransport in die Notaufnahme zu organisieren.

Die Behandlung eines Arbeits- oder Wegeunfalls soll in jedem Fall von einem Durchgangsarzt durchgeführt werden, auch wenn die Beschwerden erst Tage nach dem Unfall auftreten. Die D-Ärzte sind von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellte Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Eine Übersicht über die D-Ärzte in Magdeburg finden Sie hier:

Zu den Infos der DGUV

 

Unfall melden

Unfälle sind in jedem Fall und unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden. Um das Unfallgeschehen zu einem späteren Zeitpunkt möglichst umfassend nachvollziehen zu können, muss der Arbeits- bzw. Wegeunfall unbedingt mit Hilfe einer Unfallanzeige dokumentiert werden. Dazu sind die folgenden Angaben von Bedeutung:

  • Angaben zur Person

  • Wann und wo geschah der Unfall?

  • Angaben zu Zeugen des Unfallgeschehens

  • ggf. Angaben zu beschädigten Hilfsmitteln (z.B. Brillen oder Hörgeräte)

  • Kann der Verunfallte die Meldung nicht selbst vornehmen, liegt die Verpflichtung der Unfallmeldung beim Vorgesetzten

 

Wann ist eine Unfallanzeige auszufüllen und wie wird mit dieser verfahren?

Arbeits- und Wegeunfälle sind an der UMMD stets mit Hilfe einer Unfallanzeige zu dokumentieren (siehe dazu UMMD intern 2019/66 --> Änderung der Unfallmeldung).

Gemeldet werden sollen alle Bagatell- und Beinaheunfälle, Nadelstichverletzungen, sowie alle Arbeits- und Wegefälle!

Bagatell- und Beinaheunfälle sind Unfälle bei denen kein Arzt konsultiert wurde bzw. wenn eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 3 Tagen vorliegt. Ein Arbeits- bzw. Wegeunfall wird ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder bei Tod eines Versicherten meldepflichtig, d.h. diese Unfallanzeigen werden an die Unfallkasse weitergeleitet - dies soll unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) geschehen.

Bei Wegeunfällen verlangt die Unfallkasse zusätzlich zur Unfallanzeige einen ausgefüllten Wegeunfallfragebogen (Siehe: Infobox Unfallmeldung).

Die Unfallanzeigen werden für die folgenden Personengruppen unterschieden:

  • Unfallanzeige für Mitarbeiter
  • Unfallanzeige für Schüler, Studenten, Kitakinder
  • Unfallanzeige für Beamte

Siehe: "Infobox Dienstunfall (Beamte)" und "Infobox Unfallmeldung" auf der rechten Seite

Die ausgefüllte Unfallanzeige wird an die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (S9) gesandt. 

Alle wichtigen Informationen zu Arbeits- und Wegeunfällen sind noch einmal in unserem Infoblatt  -->Infoblatt Arbeitsunfälle zusammengefasst.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Unfallanzeige benötigen, so wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz S9 (Ansprechpartner: Frau Peggy Seeliger, Tel. 25132).

  

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Letzte Änderung: 21.02.2023 - Ansprechpartner: Webmaster