Das Thema selbst wird häufig leider nur in Empfehlungen und Richtlinien beschrieben. In der Folge lassen sich deshalb unmittelbar einklagbare Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber nur schwer durchsetzen. Mit dem Hinweis auf die fehlenden finanziellen Möglichkeiten und dem lediglich „empfehlenden Charakter“ wird oft zunächst versucht, die Hinweise der Betroffenen als nachrangig zu klassifizieren. Hier helfen nur Geduld und Ausdauer, die Unterstützung des Personalrats sowie vor allem die Sachkenntnis. An dieser Stelle möchten wir auf die enge Zusammenarbeit des Personalrates mit der Stabstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz S 9 zu Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsthemen (Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsplatzbegehungen, Brandschutz, Mitarbeiterschulungen) und dem Personalärztlichen Dienst PÄD zu arbeitsmedizinischen Themen (Mutterschutz, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Wiedereingliederung) hinweisen. Zu den obengenannten Themen die für Sie interessant sein können, verweisen wir auf die Links von S 9 und PÄD.
Sprechen Sie uns an, wenn sie meinen, dass wir einem, den Mitarbeiterschutz betreffenden, Thema nachgehen sollten. Wir können Ihnen keine Wunder versprechen, aber wir versuchen - gemeinsam mit Ihnen und den Empfehlungen der Arbeitssicherheit und dem Personalärztlichen Dienst- nach einer Lösung zu suchen.
Personalärztlicher Dienst: http://intranet.med.ovgu.de/PED.html
Arbeitssicherheit: http://intranet.med.ovgu.de/S9.html