Informationen für Habilitanden
Ansprechpartner
Herr Prof. Dr. rer. nat. Jesko Verhey
Vorsitzender der Habilitationskommission
Frau Kerstin Schumacher
Medizinische Fakultät der
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Dekanat
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
Tel.: 0391-67-15751
Fax: 0391-67-15310
Gesetzliche Grundlage - Habilitation
Die Habilitation ist der Nachweis, ein Wissenschaftsgebiet in Forschung und Lehre selbstständig vertreten zu können (Venia legendi).
Der Grad “doctor habilitatus” wird nach mehrjähriger Tätigkeit in Wissenschaft und Lehre auf der Grundlage einer positiv bewerteten schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit auf medizinischem Gebiet, ihrer erfolgreichen Verteidigung sowie eines öffentlichen Vortrages verliehen. Die Verleihung des doctor habilitatus berechtigt zur Führung des den Wissenschaftszweig kennzeichnenden Zusatzes (in der Regel Dr. med. habil.). Mit der Verleihung des Grades Dr. habil. wird die Lehrbefugnis zuerkannt. Sie berechtigt zur Führung der Bezeichnung Privatdozentin/ Privatdozent.
Promovierte Bewerberinnen und Bewerber, die einen anderen Studiengang als den der Humanmedizin abgeschlossen haben, erlangen durch die Habilitation den akademischen Grad einer doctora habilitata/eines doctor habilitatus auf dem durch die Promotion gekennzeichneten Fachgebiet.
Gesetzliche Grundlage - Umhabilitation
Außerplanmäßige Professorinnen/Professoren, Privatdozentinnen/Privatdozenten und habilitierte Doktorinnen/Doktoren auswärtiger Hochschulen können, wenn sie im Wirkungsbereich der Medizinischen Fakultät tätig sind, vom Fakultätsrat auf Empfehlung der Habilitationskommission und nach Konsultation der/des zuständigen Fachvertreterin/Fachvertreters an die Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität umhabilitiert werden, wenn ihre wissenschaftliche und pädagogische Entwicklung eine fruchtbare Tätigkeit in Lehre und Forschung an der Fakultät wahrscheinlich macht. Die Vorschriften dieser Habilitationsordnung können sinngemäß angewendet werden. Auf die erneute Beurteilung der schriftlichen Leistung kann verzichtet werden.
Mit der Umhabilitation verzichtet die Privatdozentin/der Privatdozent auf die Lehrbefugnis in ihrer/seiner bisherigen Fakultät. Nach vollzogener Umhabilitation erhält sie/er eine durch die Dekanin/den Dekan ausgefertigte neue Urkunde über die erfolgte Umhabilitation und Zugehörigkeit zur Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
Downloads
- Habilitationsordnung
- Ausführungsbestimmungen zur Habilitationsordnung
- Checkliste - Antrag auf Zulassung zur Habilitation
- Verpflichtungserklärung
- Checkliste - Antrag auf Umhabilitation an die Medizinische Fakultät Magdeburg
Weiterführende Angebote
2. Die Zusammensetzung der Habilitationskommission ist hier zu finden: https://www.med.uni-magdeburg.de/Kommissionen/Habilitationskommission.html