Gesetzliche Zuzahlung bei der Krankenhausbehandlung

Seit dem 1. Januar 2004 beträgt die Zuzahlung für gesetzlich krankenversicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 10 Euro pro Tag. Bitte beachten Sie, dass der Aufnahme- und der Entlassungstag als je ein Tag zählen.

Der Gesetzgeber hat die Einziehung dieser Zuzahlungen nunmehr vollständig auf die Krankenhäuser übertragen. Diese sind daher gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen einzuziehen. Die Zuzahlungen sind jedoch eine Forderung Ihrer Krankenkasse und werden von den Krankenhäusern
nicht einbehalten, sondern an diese weitergeleitet. Die Krankenhäuser handeln lediglich im Auftrag Ihrer Krankenkasse.

Es besteht auf jeden Fall Zuzahlungspflicht, soweit Sie uns keine

  • Zuzahlungsbefreiung nach § 62 SGB V (Belastungsgrenze) oder
  • Quittungen, Bescheinigungen u.ä. aus denen das Entfallen Ihrer Krankenhauszuzahlungspflicht ersichtlich ist, vorlegen können.


Bitte beachten Sie Ihr Merkblatt zur Aufklärung über die Zuzahlungsverpflichtung und Zuzahlungsaufforderung für gesetzlich Versicherte und zahlen Sie innerhalb der angegebenen Frist.
 
Die Zuzahlung ist für längstens 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten.

Befreiung von der Zuzahlungspflicht u.a.:

  • Berufsunfälle, also Berufsgenossenschaften
  • private Versicherungen
  • Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Da die Zuzahlung nur einmal im Jahr für 28 Tage erhoben wird, gilt die Quittung auch als Nachweis geleisteter Zahlungen bei erneut notwendigem Krankenhausaufenthalt. Bewahren Sie die Quittung also bitte vorsorglich auf.

Abrechnung der Krankenkosten

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse entstehen Ihnen - bis auf die Zuzahlungspflicht für 28 Tage Krankenhausaufenthalt pro Kalenderjahr - keine Krankenhauskosten. Diese übernimmt Ihr Krankenversicherungsträger. Die Kostenübernahmeerklärung wird von unserer Verwaltung bei Ihrer Krankenkasse eingeholt.

Falls Sie Selbstzahler(in) sind, überweisen Sie bitte bis zum Aufnahmetag eine Vorauszahlung an die u. g. Bankverbindung für die voraussichtliche Fallpauschale sowie Zusatzentgelte oder im Bereich der Psychiatrie der gültigen Pflegesätze für die voraussichtliche Dauer Ihres Aufenthaltes, jedoch maximal erst einmal für 10 Tage. Bitte beachten Sie hierzu unsere allgemeinenVertragsbestimmungen § 11. Die gültigen Pflegesätze sind unserem Entgelttarif zu entnehmen. Die allgemeinen Vertragsbedingungen unserer Einrichtung sind hier ebenfalls von Interesse.

Bankverbindung

Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg

BIC: MARKDEF1810
IBAN: DE10 8100 0000 0081 0015 04

Überweisungsgrund: Patientenname, Aufnahmenummer

 

Letzte Änderung: 10.08.2020 - Ansprechpartner: Webmaster