Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
(1) Die Studienplätze im AdH für den Studiengang Medizin werden nach Ranglisten vergeben. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Artikel 10 (4) des Staatsvertrages in 3 Unterquoten nach dieser Reihenfolge:
1. In der AdH 1-Quote werden 15% der ADH-Studienplätze vergeben. Die Rangliste wird aufgrund der Punktsumme gebildet, die sich aus folgenden Kriterien zusammensetzt:
- Note der Hochschulzugangsberechtigung
- besondere Vorbildungen
2. In der AdH 2-Quote werden 70% der ADH-Studienplätze vergeben. Die Rangliste wird aufgrund der Punktsumme gebildet, die sich aus folgenden Kriterien zusammensetzt:
- Note der Hochschulzugangsberechtigung
- Ergebnis des HAM-Nat
3. In der AdH 3-Quote werden 15% der ADH-Studienplätze vergeben. Die Rangliste wird aufgrund der Punktsumme gebildet, die sich aus folgenden Kriterien zusammensetzt:
- Note der Hochschulzugangsberechtigung
- Ergebnis des HAM-Nat
- Berufsausbildung
(2) Eine separate Bewerbung für einzelne Unterquoten ist nicht notwendig. Im Nachrückverfahren des AdH werden die Studienplätze in der ADH 2-Quote vergeben.