Nach der Erasmus+ Mobilität

Spätestens vier Wochen nach der Beendigung des Aufenthaltes an der Partneruniversität müssen Sie beim Auslandsamt folgende Unterlagen abgeben:

  • Nachweis über Dauer des Studienaufenthaltes im Ausland ("Attendance Certificate").
    Das Formblatt dazu finden Sie hier.
  • Erfahrungsbericht in digitaler Form (kann der Redaktion vom Uniklinikum aktuell zur Veröffentlichung gegeben werden und wird im Internet ohne Angaben von persönlichen Daten eingestellt)
    Eine Vorlage finden Sie unter Erfahrungsberichte.
  • Erasmus-Studierendenbericht (Participant Survey/Report) - 
    Der Link wird Ihnen zum Ende Ihres Aufenthalts automatisch zugeschickt (ggf. Spam-Ordner kontrollieren!)
  • Transcript of Records (ECTS-Datenabschrift) für ERASMUS+ Programm


Wer die Verpflichtungen des Stipendiums nicht erfüllt, muss die erhaltenen Stipendiengelder zurückzahlen.

 

Für Auslandstertiale sind zudem die folgenden Nachweise beim LPA zur Anerkennung einzureichen: 

    • Äquivalenzbescheinigung (siehe Vorlage im Formularpool)
    • PJ-Bescheinigung (siehe Vorlage im Formularpool)
    • ggf. Sprachweis der Landessprache

Letzte Änderung: 28.07.2023 - Ansprechpartner: Webmaster