Vor der Erasmus+ Mobilität

  • Am persönlichen Beratungsgespräch mit dem Akademischen Auslandsamt teilnehmen
  • Fristgerecht und vollständig alle Unterlagen (auch die für die Partneruniversität) einreichen, bzw. an die Partneruniversität schicken
  • Sich rechtzeitig um die Visaformalitäten und Unterkunft außerhalb der Partneruniversität kümmern, sofern notwendig
  • Für ausreichenden Impfschutz sorgen, sofern für das Zielland notwendig
  • Für ausreichenden Versicherungsschutz (Auslandskranken-, Unfall- und private/berufliche Haftpflichtversicherung) sorgen
  • Mit den Lehrbeauftragten bzw. dem Prüfungsamt absprechen, unter welchen Bedingungen die Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden können.
    Eine Lernvereinbarung dient der schriftlichen Fixierung der Absprache.

  • Die Lern- und Finanzvereinbarung vor der Abreise beim Akademischen Auslandsamt einreichen.*

    Wichtig: Ab der Förderperiode 2022 wird Ihr Grant Agreement auf Grundlage der angegebenen Semesterdaten in Ihrem Annahmeschreiben generiert und durch das Akademische Auslandsamt an Sie zur Überprüfung der Daten weitergeleitet.
    Beachten Sie: Im Rahmen des Erasmus+-Programms hat jeder Monat genau 30 Tage und die Sätze werden dementsprechend berechnet. 
    Geben Sie daher Ihren Mobilitätszeitraum so genau wie möglich an.
    Als Hilfe sollte Ihnen dazu der Acceptance Letter bzw. die Mail der Partneruniversität dienen. 
    Sollte auf diesem der akademische Zeitraum nicht vermerkt sein, geben Sie bitten den Zeitraum des aktuellen akademischen Kalenders an.

nur bei Förderung durch Erasmus-Praktika Sachsen-Anhalt (Tertial im EU-Ausland):

  • das ERASMUS+ Traineeship Agreement beim AAA zur Unterschrift durch den Studiendekan einreichen
    Das ERASMUS+ Traineeship Agreement befindet sich auf der Webseite von Erasmus-Praktika Sachsen-Anhalt
    Nähere Informationen können bei Frau Wittkamp erfragt werden.

 

Letzte Änderung: 30.03.2023 - Ansprechpartner: Webmaster