Während der Erasmus+ Mobilität
Für Studienaufenthalte:
- Sich den Anforderungen und Bedingungen der Gastuniversität anpassen
- Inhalte der besuchten Studienveranstaltungen genau dokumentieren und von Verantwortlichen unterzeichnen lassen, damit Ihnen die Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden können
- Sich zu Beginn beim Auslandsamt der Partneruniversität melden und sich die Dauer des Aufenthaltes bescheinigen lassen (Attendance Certificate)
- Das unterschriebene Attendance Certificate ("Confirmation of Arrival") nach Erhalt an das Akademische Auslandsamt schicken
- Regelmäßiger Besuch der Lehrveranstaltungen
- Den Studienaufenthalt an der Gastuniversität nicht unterbrechen oder abbrechen
Auch eine vorzeitige Abreise ist nicht gestattet! - Falls notwendig: Änderung der Lernvereinbarung ("Changes to the Learning Agreement") mit dem Akademischen Auslandsamt absprechen
- vor der Abreise: zweiten Teil des Attendance Certificate ("Confirmation of Departure") von der Gastuniversität unterschreiben lassen
Für Auslandstertiale:
- vor der Abreise: zweiten Teil des Attendance Certificate ("Confirmation of Departure") von der Gastuniversität unterschreiben lassen sowie
- die Äquivalenzbescheinigung vom Dekan bzw. Studiendekan der Gastuniversität unterschreiben lassen und die PJ-Bescheinigung ausfüllen lassen.