Während der Erasmus+ Mobilität

Für Studienaufenthalte:

  • Sich den Anforderungen und Bedingungen der Gastuniversität anpassen
  • Inhalte der besuchten Studienveranstaltungen genau dokumentieren und von Verantwortlichen unterzeichnen lassen, damit Ihnen die Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden können
  • Sich zu Beginn beim Auslandsamt der Partneruniversität melden und sich die Dauer des Aufenthaltes bescheinigen lassen (Attendance Certificate)
  • Das unterschriebene Attendance Certificate ("Confirmation of Arrival") nach Erhalt an das Akademische Auslandsamt schicken
  • Regelmäßiger Besuch der Lehrveranstaltungen
  • Den Studienaufenthalt an der Gastuniversität nicht unterbrechen oder abbrechen
    Auch eine vorzeitige Abreise ist nicht gestattet!

  • Falls notwendig: Änderung der Lernvereinbarung ("Changes to the Learning Agreement") mit dem Akademischen Auslandsamt absprechen

  • vor der Abreise: zweiten Teil des Attendance Certificate ("Confirmation of Departure") von der Gastuniversität unterschreiben lassen

 

Für Auslandstertiale:

  • vor der Abreise: zweiten Teil des Attendance Certificate ("Confirmation of Departure") von der Gastuniversität unterschreiben lassen sowie
  • die Äquivalenzbescheinigung vom Dekan bzw. Studiendekan der Gastuniversität unterschreiben lassen und die PJ-Bescheinigung ausfüllen lassen.

Letzte Änderung: 30.03.2023 - Ansprechpartner: Webmaster