Fremdsprachennachweise

Für die meisten Programme ist mindestens ein Sprachnachweis auf dem Niveau B1 gefordert, für manche Programme auch explizit B2.
Dies ist jeweils auf den Länderseiten vermerkt.

Es kann entweder der Nachweis eines Leistungsniveaus auf B1 oder ein Sprachzeugnis vom Sprachenzentrum an der Uni eingereicht werden.
Für die meisten englischsprachigen Programme Tschechien (SJ), Polen, Türkei, Bulgarien und Litauen ist ein Englischnachweis durch das Abiturzeugnis zunächst ausreichend.
Oft fordern jedoch die Partneruniversitäten noch gesonderte Englischnachweise nach, so dass es ratsam ist, sich bereits frühzeitig für einen Englischtest im Sprachenzentrum anzumelden.

Sprachnachweise für ein Auslandstertial im Praktischen Jahr

Das Landesprüfungsamt Sachsen-Anhalt erfordert, unter anderem, einen Sprachnachweis, wenn Sie Ihr im Ausland absolviertes Tertial anerkennen lassen möchten.
Für Länder, in denen Deutsch und Englisch offizielle Landessprachen sind, brauchen Sie keinen gesonderten Nachweis einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass für Länder, in denen Englisch eine geläufige Fremdsprache, jedoch keine offizielle Landessprache ist, ein Sprachnachweis der jeweiligen Landessprache einzureichen ist!

Letzte Änderung: 18.05.2022 - Ansprechpartner: Webmaster