Während der WELTWEIT Mobilität
- Sich den Anforderungen und Bedingungen der Gastuniversität anpassen
-
Den Studien- bzw. praktischen Aufenthalt an der Gastuniversität nicht unterbrechen oder abbrechen
Auch eine vorzeitige Abreise ist nicht gestattet! - Bei Studienaufenthalten:
- Inhalte der besuchten Studienveranstaltungen genau dokumentieren und von Verantwortlichen unterzeichnen lassen, damit Ihnen die Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden können
- Regelmäßiger Besuch der Lehrveranstaltungen
- Bei praktischen Aufenthalten (PJ):
- falls notwendig: Sprachkurs der Landessprache besuchen
- vor der Abreise: PJ-Bescheinigung und Äquivalenzbescheinigung unterzeichnen lassen
- Bei PROMOS-/ Erasmus-Praktika Sachsen-Anhalt Förderung:
- angeforderte Nachweise einreichen
- angeforderte Nachweise einreichen
- Bei selbstfinanzierten Aufenthalten:
- Sich zu Beginn beim Auslandsamt der Partneruniversität melden und sich die Dauer des Aufenthaltes bescheinigen lassen (Attendance Certificate)
- Das unterschriebene Attendance Certificate ("Confirmation of Arrival") nach Erhalt an das Akademische Auslandsamt schicken
- vor der Abreise: zweiten Teil des Attendance Certificate ("Confirmation of Departure") von der Gastuniversität unterschreiben lassen