Während der WELTWEIT Mobilität

  • Sich den Anforderungen und Bedingungen der Gastuniversität anpassen
  • Den Studien- bzw. praktischen Aufenthalt an der Gastuniversität nicht unterbrechen oder abbrechen
    Auch eine vorzeitige Abreise ist nicht gestattet!

  • Bei Studienaufenthalten:
    • Inhalte der besuchten Studienveranstaltungen genau dokumentieren und von Verantwortlichen unterzeichnen lassen, damit Ihnen die Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden können
    • Regelmäßiger Besuch der Lehrveranstaltungen

  • Bei praktischen Aufenthalten (PJ):
    • falls notwendig: Sprachkurs der Landessprache besuchen
    • vor der Abreise: PJ-Bescheinigung und Äquivalenzbescheinigung unterzeichnen lassen

  • Bei PROMOS-/  Erasmus-Praktika Sachsen-Anhalt Förderung:
    • angeforderte Nachweise einreichen

  • Bei selbstfinanzierten Aufenthalten: 
    • Sich zu Beginn beim Auslandsamt der Partneruniversität melden und sich die Dauer des Aufenthaltes bescheinigen lassen (Attendance Certificate)
    • Das unterschriebene Attendance Certificate ("Confirmation of Arrival") nach Erhalt an das Akademische Auslandsamt schicken
    • vor der Abreise: zweiten Teil des Attendance Certificate ("Confirmation of Departure") von der Gastuniversität unterschreiben lassen

Letzte Änderung: 30.03.2023 - Ansprechpartner: Webmaster