Allgemeine Geschäftsbedingungen im BGM

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle Angebote aus dem jeweils aktuellen Gesundheitsprogramm für Mitarbeiter*innen der UMMD, also

  • für das Kursprogramm des BGM,
  • die SchichtCard
  • die GeräteCard sowie
  • für Beratungen, Behandlungen und Vorträge

(nachfolgend als „Angebote“ bezeichnet), soweit sich einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur auf bestimmte Angebote beziehen.

Inhalte AGB

Anmeldung

Für alle Kurse des BGM (Präsenz- und Onlinetraining), für die Nutzung der Fitnessgeräteräume und für die SchichtCard können Sie sich online oder per Fax beim Gesundheitsmanagement anmelden. Die Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage des BGM‘s unter folgendem Pfad:

Intranet - Arbeitsplatz - BGM-Betriebliches Gesundheitsmanagement - Gesundheitsangebote - Anmeldung (bitte entsprechendes Formular auswählen).

Bei Ihrer verbindlichen Anmeldung für Onlinetrainings beachten Sie bitte, dass Sie die technischen Voraussetzungen vorhalten, um die Trainings durchführen zu können. Fragen hierzu beantwortet das BGM-Team.

Für die Nutzung aller weiteren Angebote melden Sie sich bitte direkt bei dem jeweiligen Ansprechpartner an.

Ein Anspruch auf Teilnahme an allen Angeboten wird erst mit der Übersendung der Teilnahme- oder Anmeldebestätigung und rechtzeitiger Zahlung des Teilnahmebeitrages (bei kostenpflichtigen Angeboten) begründet. Auch mit Übersendung der Teilnahme- oder Anmeldebestätigung bleibt grundsätzlich vorbehalten, festgelegte Angebote wegen Unterschreiten der festgelegten Mindestteilnehmerzahl zu verschieben bzw. nicht durchzuführen.

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Arbeitszeit

Die Regelungen zur Arbeitszeit finden Sie in der Dienstvereinbarung A.ö.R. bzw. FME zur Teilnahme an Maßnahmen der präventiven Gesundheitsförderung.

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Finanzierung

Die Universitätsmedizin Magdeburg bietet ausgewählte Angebote kostenfrei an. Diese Angebote sind jeweils entsprechend mit „kostenfrei“ gekennzeichnet.

Aktuell werden folgende Angebote kostenfrei durchgeführt:

  • Rehasport
  • Progressive Muskelrelaxation (Onlinekurs)
  • Alle Programme des brainLight Massagesessels (Standort Haus 60 a, Raum 2515)
  • Gesundheitsscreenings
  • Workshops/Vorträge sowie
  • einige weitere Gesundheitsangebote im Rahmen des Kursprogramms.

Außerdem bietet das BGM jedem Mitarbeiter die Möglichkeit eine kostenfreie Probestunde zu absolvieren. Bitte besprechen Sie Ihre Trainingswünsche telefonisch mit dem BGM-Team. Neben den kostenfreien Angeboten gibt es Angebote, für die ein Teilnahmebeitrag gezahlt werden muss. Allerdings bietet das BGM die Angebote für die Beschäftigten kostengünstig an. Dies betrifft das Kursprogramm sowie die Massagebehandlungen.

Ob es hierzu Bezuschussungen durch die Krankenkassen gibt, erfragen und beantragen ggf. die Teilnehmer*innen eigenständig bei ihrer Krankenkasse.

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Teilnahmebeitrag

Für die kostenpflichtigen Angebote erhebt das BGM den jeweils ausgewiesenen Teilnahmebeitrag. Dieser ist mit der Übermittlung der Teilnahme- oder Anmeldebestätigung in voller Höhe und i. d. R. im Voraus fällig. Grundsätzlich ist eine vollständige oder anteilige Rückerstattung bei Nicht- oder nicht vollständiger Angebotsteilnahme ausgeschlossen, soweit nicht unter dem Punkt „Stornierung“ und „Stornierungsgebühren“ im Besonderen eine Stornierung gestattet ist.

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Teilnehmerrabatt für Auszubildende

Alle Auszubildenden der UMMD erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den festgelegten Teilnahmebeitrag (ausgenommen Mitarbeitermassagen).

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Stornierung

Sollten Sie für ein Angebot angemeldet sein, aber nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte unverzüglich beim Gesundheitsmanagement oder den jeweiligen Ansprechpartnern schriftlich ab. Eine Stornierung für die Angebote GeräteCard und SchichtCard ist nach dem ersten absolvierten Trainingstermin ausgeschlossen.

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Stornogebühr bei verspäteter Abmeldung von Angeboten des BGM-Kursprogramm

Für die Kurse des BGM gilt gesondert, dass eine kostenfreie Stornierung durch die Teilnehmer nur bis zum Erhalt der Teilnahme- oder Annahmebestätigung möglich ist (regelmäßig 1-2 Wochen vor Kursbeginn).

Wenn Ihre Stornierung erst nach dieser Bestätigung eingeht, wird eine Stornogebühr von 10,00 € berechnet. Sie wird nicht fällig, wenn Sie bei Ihrer Stornierung einen Ersatzteilnehmer benennen, welcher teilnimmt und der Teilnahmebeitrag rechtzeitig gezahlt wird. Soweit eine Stornogebühr geltend gemacht wird, bleibt den Teilnehmern vorbehalten, nachzuweisen, dass Kosten nicht oder nicht in der Höhe entstanden sind. Jede Stornierung ist jedoch nur bis einen Tag vor Kursbeginn möglich, danach also ausgeschlossen.

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Ausfall von Angeboten oder Vertretung

Sofern Angebote aus Krankheitsgründen ausfallen, werden diese in der Regel nachgeholt. Sollten Kurse wegen Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl nach Übermittlung der Teilnahme- oder Anmeldebestätigung ausfallen, werden die Teilnehmer informiert, dass das Angebot nicht stattfinden kann. In diesen Fällen bietet das BGM Alternativen zur Verrechnung der Teilnahmegebühr an. Nur wenn das BGM keine Alternativen anbieten kann, erhalten Sie eingezahlte Beiträge rückerstattet.

Es bleibt auch vorbehalten, Angebote vertretungsweise von anderen gleichwertig qualifizierten Personen bzw. Trainer*innen durchführen zu lassen. Der Inhalt der Angebote kann dabei in Abhängigkeit von der jeweiligen individuellen Qualifikation des Durchführenden im zumutbaren Rahmen variieren.

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SchichtCard

Mit der SchichtCard können Mitarbeiter im Schichtdienst sehr flexibel und unkompliziert an unserem Kursprogramm teilnehmen. So einfach geht’s:

  • Anmeldung beim BGM mit dem Anmeldeformular SchichtCard (Homepage des BGMs).
  • Erhalt der Einzahlungsaufforderung für die SchichtCard. Dabei ist die Teilnehmergebühr abhängig von Art und Umfang der favorisierten Kurse.
  • Einzahlung der SchichtCard-Gebühr.
  • Abholung der SchichtCard beim BGM mit Nachweis der Einzahlung.
  • Trainingsstart in Ihrem ausgewählten Kurs.

Mit der SchichtCard ist die Teilnahme an allen laufenden Kursen des Kursprogrammes möglich. Sie können in 30- oder 45-Minuten Kursen eingesetzt werden und gelten i. d. R. drei Monate ab erster Kursteilnahme. Auch eine Kombination aus beiden Kurszeiten ist möglich. Die SchichtCard ist zu jeder Kurseinheit mitzubringen und wird jeweils vom Übungsleiter abgezeichnet.

Die Gültigkeit der SchichtCard wird nach Rücksprache mit dem BGM verlängert sofern durch Kontakteinschränkungen o.a. Kurse nicht stattfinden können. Werden Online-Kurse angeboten, verlängert sich die SchichtCard nicht, da die Teilnehmer weiterhin die Möglichkeit haben flexibel zu trainieren. Finden im Kurszeitraum ausschließlich Onlinekurse statt, werden keine SchichtCards ausgehändigt. Angefangene SchichtCards können nach Rücksprache mit dem BGM-Team mit der Teilnahme an anderen Angeboten verrechnet werden.

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Fitnessräume/GeräteCard (Haus41 - Mensa)

Die UMMD verfügt über zwei Fitnessbereiche. Beide Räumlichkeiten befinden sich im Haus 41 (Mensagebäude). Mit der GeräteCard können Beschäftigte der UMMD sehr flexibel und unkompliziert an vielfältigen Fitness-, Kraft- und Ausdauergeräten trainieren. So einfach geht’s:

  • Anmeldung beim BGM mit dem Anmeldeformular GeräteCard (Homepage des BGMs).
  • Vereinbarung eines Probetrainings mit Geräteeinweisung.
  • Erhalt der Einzahlungsaufforderung für die GeräteCard.
  • Einzahlung der GeräteCard-Gebühr.
  • Abholung der GeräteCard beim BGM mit Nachweis der Einzahlung.
  • Trainingsstart sofort möglich.

Nur nach vorangegangener schriftlicher Anmeldung beim BGM und einer Geräteeinweisung durch ein BGM-Teammitglied erhalten Sie die Berechtigung für die Ausleihe eines Transponders für die Fitnessräume.

Die fünf Transponder zum Fitnessraum sind in der MZB (Medizinische Zentralbibliothek, Haus 41 Mensa, linker Eingang) hinterlegt. Bitte rufen Sie vorab in der MZB an (Tel. 14305), um sicherzugehen, dass noch ein Transponder entliehen werden kann. Gegen Unterschrift und Vorlage der GeräteCard erhalten Sie einen Transponder. Nach dem Training bringen Sie den Transponder bitte wieder zur MZB zurück. Sollte sich keine weitere Person im Fitnessraum befinden, müssen Sie den Raum verschließen.

Der Fitnessraum ist sauber zu halten und die Geräte sind bestimmungsgemäß zu nutzen.

Je nach Vorgaben zur Kontaktbeschränkung werden weniger Transponder ausgehändigt, um ein zeitgleiches Training zu vermeiden.

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Haftung

Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die Räume des BGMs mitgebrachten Sachen, Gegenstände, Kleidungsstücke, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.

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Unfallversicherung

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Angebote grundsätzlich außerhalb Ihrer Arbeitszeit stattfinden und daher der Rechtsanspruch auf eine betriebliche Unfallversicherung entfällt.

Auch wenn Sie an Angeboten z. B. Gesundheitsscreenings, etc. während Ihrer regulären Arbeitszeit teilnehmen, ist die Teilnahme selbst nicht im Rahmen der Arbeitszeit unfallversichert.

Wir empfehlen Ihnen, ggf. eine private Unfallversicherung abzuschließen. Eine betriebliche Unfallabsicherung ist nicht möglich.

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Dienstvereinbarungen

Die Dienstvereinbarung zur Teilnahme an Maßnahmen der präventiven Gesundheitsförderung finden Sie hier:

Dienstvereinbarung A.ö.R.

Dienstvereinbarung FME

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Letzte Änderung: 07.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster