Studienplatztausch

Ein Studienplatztausch vor Beginn des 1. Fachsemesters ist seit dem Wintersemester 20/21 nicht mehr möglich.

Voraussetzungen:

Der Studienplatztausch muss kapazitätsneutral erfolgen, d.h. beide Tauschpartner müssen zwingend im gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester an einer deutschen Universität ordentlich und endgültig immatrikuliert sein. Die bis zum Tausch erworbenen Leistungen müssen im Wesentlichen übereinstimmen.

Nach dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung werden die klinischen Fachsemester zugrunde gelegt.

Ausschlusskriterien:

Ein Studienplatztausch ist ausgeschlossen, wenn vom Tauschpartner eine Leistung endgültig nicht bestanden wurde. Weiteres bedarf der Einzellfallprüfung.

  • zum Sommersemester bis zum 15.03.
  • zum Wintersemester bis zum 15.09./ nach dem Physikum verlängert sich die Frist bis zum 30.09.
  • Antrag auf Studienplatztausch (Diesen finden Medizinstudierende der OVGU im Moodle!)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (inkl. Studienverlauf)
  • aktuelle Leistungsübersicht nach der ÄApprO 2002 (für die Vorklinik Anlage 2a, für die Klinik Anlage 2b) ggf. Physikumszeugnis oder eine vorläufige Bestätigung vom Landesprüfungsamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) in einfacher Kopie

Wir behalten uns vor, weitere Dokumente anzufordern.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vornahme eines Tausches, die Universität ist bis auf die Zustimmung und die Vollzugsakte am Tausch nicht beteiligt. Die Universität unterstützt keinen Tausch, der mit einer materiellen Vorteilnahme verbunden ist.

 

Letzte Änderung: 13.05.2024 - Ansprechpartner: Webmaster