QUALITÄTSBERICHTE
Das Universitätsklinikum Magdeburg ist gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Hierzu hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, Regelungen zur Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie zu Inhalt, Umfang und Datenformat des Qualitätsberichts zu treffen.
Ziele:
- Verbesserung der Transparenz und Qualität der stationären Versorgung,
- Information, Orientierungs- und Entscheidungshilfe für alle Interessierten, z. B. Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, insbesondere im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung,
- Schaffung einer Grundlage für vergleichende Informationen und Empfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen an Vertragsärzte und Vertragsärztinnen sowie Versicherte über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus,
- Möglichkeit für das Krankenhaus, seine Leistungen nach Art, Menge und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen.
Qualitätsbericht 2021_Gerhart-Hauptmann-Straße
Qualitätsbericht 2021_Leipziger Straße
Qualitätsbericht 2020_Gerhart-Hauptmann-Straße
Qualitätsbericht 2020_Leipziger Straße