hochschulstart oder uni-assist?

Generell gilt, dass sich Staatsangehörige eines Nicht-EU Landes über das Portal "uni-assist" bewerben.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Nicht-EU Ausländer deutschen Bewerber*innen zulassungsrechtlich gleichgestellt sind und sich über die Stiftung für Hochschulzulassung (auch bekannt als "hochschulstart.de") bewerben müssen.

Die folgende Tabelle klärt Sie darüber auf, über welches Portal Sie sich bewerben müssen:

   uni-assist  hochschulstart

 Nicht-EU Ausländer
mit außereuropäischem Abitur

x  

 Nicht-EU Ausländer
mit europäischem Abitur

x  

 Nicht-EU Ausländer
mit deutschem Abitur 
 oder diejenigen, die bereits ein Studium in Deutschland absolviert haben,
das zur Aufnahme des gewünschten Studiengangs berechtigt
(Bildungsinländer)
 *ggf. Deutschnachweis nötig

  x
Nicht-EU Ausländer, die Familienangehörige
 von deutschen oder EU- / EWR-Staatsbürger:innen sind
(z. B. Kinder oder Ehegatten)
  x
     
Deutsche Staatsangehörige
mit deutschem Abitur
  x
 Deutsche Staatsangehörige
mit europäischem Abitur
     *ggf. Deutschnachweis nötig
  x
Deutsche Staatsangehörige
mit außereuropäischem Abitur
*ggf. Deutschnachweis nötig
  x
EU- / EWR-Staatsbürger:innen
mit europäischem / außereuropäischem
Abitur
*Deutschnachweis nötig
  x


Ausführlichere Informationen zur zulassungsrechtlichen Gleichstellung mit deutschen Studienbewerber:innen finden Sie in der Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt

Studienbewerber*innen, die in die Kategorie "hochschulstart" fallen, erhalten alle Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren von Frau Hlavačova ().

Letzte Änderung: 08.12.2023 - Ansprechpartner: Webmaster