Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und Optimierung psychischer Belastung in der Arbeit an der Universitätsmedizin Magdeburg

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBP) in der Arbeit sowie die Optimierung eben jener Belastungen durch geeignete Maßnahmen werden seit dem Jahr 2013 als Bestandteil der Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) genannt. Dieses normativ-gesetzliche Motiv sollte allerdings nicht der einzige Beweggrund für die Durchführung einer GBP sein. Janetzke und Ertel (2016) beschreiben als weitere arbeitgeberseitige Motive zu Durchführung der GBP zum einen das ökonomisch-instrumentelle Motiv (betriebswirtschaftlicher Nutzen) und zum anderen das humanistisch-mitarbeiterorientierte Motiv (Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten). Auch die Universitätsmedizin Magdeburg (UMMD) führt die GBP nicht nur durch, um ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachzukommen, sondern sie erhofft sich eine bedarfsgerechte Optimierung der psychischen Belastungen der Belegschaft mit positiven Effekten für die Mitarbeitenden und die UMMD als Ganzes bzgl. Krankenstand, Fluktuation, Wohlbefinden, Motivation und Leistungsfähigkeit. Um eine weit verbreitete Sorge im Vorfeld auszuräumen, sei bereits an dieser Stelle angemerkt, dass die GBP explizit die Analyse, Beurteilung und Gestaltung von Arbeitstätigkeiten fokussiert – sie zielt nicht auf die Messung der psychischen Verfassung oder Gesundheit der Arbeitspersonen ab und stellt somit keine Form der Psychodiagnostik dar.

Prototypischer Ablauf einer GBP und geplantes Vorgehen an der UMMD

Die Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA, 2017) empfiehlt bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ein Vorgehen in mehreren Schritten, welche nachfolgend kurz beschrieben werden (vgl. Abbildung). Grundsätzlich empfiehlt die GDA ein mit den entsprechenden Stakeholdern abgestimmtes Vorgehen bei der GBP bereits bei deren Vorbereitung/Planung. Im Fall der UMMD sind dies u. a.: Klinikumsvorstand, Personalräte des Universitätsklinikums Magdeburg A. ö. R. und der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Personalärztlicher Dienst, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Darüber hinaus wird GDA-seitig empfohlen, die Vorgehensweise bei der GBP zunächst in Teilbereichen der Gesamtorganisation zu erproben, um bei der Verstetigung bzw. dem Rollout in weitere Bereiche im Bedarfsfall nachjustieren zu können. Aus diesem Grund werden fünf Kliniken der UMMD in die Pilotphase einbezogen.

 

GOA

Abbildung: Prototypischer Ablauf einer GBP

 

Bei der GBP werden im ersten Schritt die zu untersuchenden Bereiche festgelegt und die dort vorhandenen Tätigkeitsklassen herausgearbeitet. Diese Tätigkeitsklassen sollen in Bezug auf ihre (antizipierte) psychische Belastung möglichst gleichartig sein. Die Ermittlung der psychischen Belastung kann über verschiedene Methoden (Befragung, Beobachtung, Interviews o. ä.) erfolgen, im Fall der UMMD findet eine standardisierte anonyme Online-Befragung statt. Die Beurteilung der psychischen Belastung an der UMMD erfolgt entsprechend der GDA-Empfehlungen zum einen über entsprechende a priori festgelegte Verrechnungsvorschriften bei der Auswertung bzw. Interpretation der Befragungsergebnisse und zum anderen mittels der diesbezüglich geplanten Reflexions-Workshops mit statistisch auffälligen Tätigkeitsklassen. Darüber hinaus fungieren die genannten Workshops auch als Startpunkt für die partizipative Entwicklung von Maßnahmen. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Belastungsoptimierung erfolgt im Idealfall zeitnah und in Abstimmung mit hierfür relevanten Bereichen der UMMD wie bspw. Organisationsentwicklung, Personalentwicklung oder Betriebliches Gesundheitsmanagement. Für die Wirksamkeitskontrolle sind (GDA-konform) eher gering strukturierte Methoden wie Begehungen oder Kurzbefragungen von Beschäftigten und Führungskräften geplant – im Falle von negativen Befunden werden weitere Erkundungen angestellt. Hinsichtlich der Aktualisierung respektive Fortschreibung der GBP gilt, dass die Belastungssituation immer dann neu zu ermitteln ist, wenn sich die Arbeitsbedingungen in einem bereits analysierten Bereich der UMMD massiv verändert haben und somit auch von einem veränderten Belastungsprofil der dortigen Tätigkeiten ausgegangen werden muss.

 

Bei Fragen: Dr. Stefan Waßmann, G2.3 Personalentwicklung (, 0391/ 67-25272)

Letzte Änderung: 16.05.2022 - Ansprechpartner: Webmaster