Pflichtschulungen für alle Mitarbeiter

  

Pflichtschulungen

Art

Termine für die Präsenzveranstaltung 

Schulung über E-Learning 

Anmerkungen
Arbeitssicherheit

Basis

Die Basisschulung kann bei mind. 15 Teilnehmenden durchgeführt werden (Fachbereiche können sich auch zusammenschließen). Anfragen richten Sie bitte an die Stabsstelle Arbeits- und Gesundheitsschutz, Tel. -25129 Die Basisschulung muss einmalig absolviert werden. Danach muss entweder die Basisschulung oder die Refresher-Schulung (kürzere Lerneinheit) zur jährlichen Aktualisierung genutzt werden. 

Refresher

Die Refresher-Schulung kann bei mind. 15 Teilnehmenden durchgeführt werden (Fachbereiche können sich auch zusammenschließen). Anfragen richten Sie bitte an die Stabsstelle Arbeits- und Gesundheitsschutz, Tel. -25129 Aktuell kein E-Learning möglich
Brandschutzhelfer

Ausbildung

Theorie

Praxis

  • Kein E-Learning möglich; Schulung muss in Präsenzform stattfinden 

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Theorie + Praxis) muss einmalig absolviert werden.

Auszubildende, Studierende und Hilfskräfte müssen nicht zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden.

Fortbildung/

Auffrischung

Die Fortbildung kann bei mind. 15 Teilnehmenden durchgeführt werden (Fachbereiche können sich auch zusammenschließen). Anfragen richten Sie bitte an die Stabsstelle Arbeits- und Gesundheitsschutz, Tel. -25129

Gemäß der aktuell geltenden Brandschutzordnung 2023 ist eine Auffrischung der Ausbildung alle 5 Jahre für benannte Brandschutzhelfer erforderlich:

- Bereiche mit Schichtbetrieb: Alle Mitarbeitenden
- Bereiche ohne Schichtbetrieb: 10% der anwesenden Mitarbeitenden

Datenschutz Basis

Die Schulung kann als Präsenz- oder Onlineveranstaltung durchgeführt werden. Anfragen richten Sie bitte an die Stabsstelle Recht, Datenschutz, Compliance und Revision, Tel.: -15192

Die Basisschulung muss einmalig absolviert werden. Danach muss entweder die Basisschulung oder die Refresher-Schulung (kürzere Lerneinheit) zur jährlichen Aktualisierung genutzt werden.
Refresher

Die Schulung kann als Präsenz- oder Onlineveranstaltung durchgeführt werden. Anfragen richten Sie bitte an die Stabsstelle Recht, Datenschutz, Compliance und Revision, Tel.: -15192

Informationssicherheit

Basis

Die Refresher-Schulung kann auch Online via Webex durchgeführt werden. Anfragen richten Sie bitte an das Informationssicherheit-Team (Tel. -25142)

Die Basisschulung muss einmalig absolviert werden. Danach muss entweder die Basisschulung oder die Refresher-Schulung (kürzere Lerneinheit) zur jährlichen Aktualisierung genutzt werden.

Refresher

Die Refresher-Schulung kann auch Online via Webex durchgeführt werden. Anfragen richten Sie bitte an den Vorstandsbereich Informationssicherheit (Tel. -25142)

 Allgemeine Hinweise:

  • Insofern es die Schulung ermöglicht, können Sie wählen, ob Sie die Pflichtschulung in Rahmen einer Präsenzveranstaltung oder mit E-Learning absolvieren.
  • Sollte es aktuell keine Termine für Präsenzveranstaltungen geben, nutzen Sie bitte E-Learning.
  • Die Anmeldungen für Präsenzveranstaltungen erfolgen über die Links in der obigen Tabelle. Ihre Anmeldung wird erst bindend, sofern Sie eine Anmeldebestätigung von der Personalentwicklung erhalten.
  • Eine E-Learning Lerneinheit gilt erst als "absolviert", wenn Sie wenige Minuten nach der Schulung eine Teilnahmebescheinigung auf Ihre dienstliche Adresse gesendet bekommen haben. Anderenfalls prüfen Sie bitte, ob Sie alle Module (eine Lerneinheit besteht aus mehreren Modulen) absolviert und/oder den Abschlusstest bestanden haben.  

Letzte Änderung: 26.07.2024 - Ansprechpartner: Webmaster