- Informationen zu Berufungsverfahren
- Informationen für Habilitanden
- Informationen für Promovenden
- Informationen zu "außerplanmäßigen Professuren"
- Honorarprofessuren
- Ehrenpromotionen
- Fakultätsrat
- Fakultätsratskommissionen
- Akademische Vorträge
- Preise/Auszeichnungen
- Fachschaft Medizin
- Pressestelle
- Klinische Studienzentrale
Informationen zu "außerplanmäßigen Professuren"
Ansprechpartnerin
Frau Christin Schönfelder
Medizinische Fakultät der
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Dekanat
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
Telefon: (03 91) 67 - 15 752
Telefax: (03 91) 67 - 15 310
E-Mail:
Gesetzliche Grundlage
Eine "außerplanmäßige Professur" wird auf der Grundlage von § 48 Abs. 3 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) verliehen:
§ 48 Abs. 3 Privatdozenten, Privatdozentinnen, außerplanmäßige Professoren und außerplanmäßige Professorinnen
| (3) |
An einer Universität oder an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle entscheidet der Senat auf Antrag einer Fakultät darüber, einem Privatdozenten oder einer Privatdozentin oder einer Persönlichkeit, die in der künstlerischen Lehre tätig ist, nach in der Regel vierjähriger Bewährung in Lehre, Forschung, Entwicklung und künstlerischer Tätigkeit die Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" oder "außerplanmäßige Professorin" zu verleihen. Die Verleihung erfolgt durch die Leitung der Hochschule. Die Verleihung kann widerrufen werden, wenn aus Gründen, die diese Person zu vertreten hat, zwei Jahre keine Lehre und Forschungstätigkeit ausgeübt wurde, es sei denn, sie hat das 62. Lebensjahr vollendet. Das Verfahren zur Verleihung und deren Widerruf regelt der Senat durch eine Satzung. |
Verfahren zur Verleihung einer "außerplanmäßigen Professur"
An der Medizinischen Fakultät Magdeburg wird das Verfahren zur Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßige Professorin" bzw. "außerplanmäßiger Professor" auf der Grundlage von entsprechenden Ausführungsbestimmungen, die der Fakultätsrat beschlossen hat, durchgeführt.
Downloads
- Ausführungsbestimmungen zur Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor/außerplanmäßige Professorin"
Anlage 1: Formblatt
Anlage 2: Verpflichtungserklärung
Anlage 3: Kriterien für die Verleihung
News
Ärztliche Fortbildungsveranstaltung
Am 6. Juni findet von 13 bis 18 Uhr eine ärztliche Fortbildung für Arbeits- und Betriebsmediziner zum Thema “Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aus der Sicht unterschiedlicher Fachdisziplinen” statt.
mehr