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Fotografier- und Filmhinweis bei Veranstaltungen

Bei der Veröffentlichung von Fotos und Filmen, die bei Veranstaltungen der Universitätsmedizin Magdeburg entstehen, muss die Wahrung der Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. Um die Fotos und Filme ohne Einschränkungen für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen zu können, sollten die Veranstaltungsbesucher über die Foto-/Filmaufnahmen informiert werden.

Was ist zu beachten?

1. Schriftlicher Hinweis in Programmheften, Einladungen und auf der Website
In allen Medien, die die Veranstaltung ankündigen und begleiten, sollte folgender Vermerk enthalten sein:

Bitte beachten Sie: Während der Veranstaltung werden von der Universitätsmedizin Magdeburg Fotos und Filme zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht.

2. Mündlicher Hinweis bei Begrüßung
Der Ablaufplan sollte vorsehen, dass die begrüßende Person mündlich darauf hinweist, dass bei der Veranstaltung fotografiert und gefilmt wird.

3. Aufhängen von Plakaten
Beim MKM können Plakate, auf denen über die Foto-/Filmaufnahmen informiert wird, bestellt werden.
Bitte hängen Sie die Plakate gut sichtbar in den Veranstaltungsräumen auf.

Plakat Foto- / Filmaufnahmen deutsch/englisch

Zusätzlich sollte der Fotograf sich von den Personen, die er aus der Menge herausgehoben fotografiert, eine Einwilligungserklärung unterschreiben lassen.

ACHTUNG: Sollen Minderjährige fotografiert oder gefilmt werden, dann ist zwingend das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen.

ALLGEMEINE HINWEISE FÜR FOTO- UND FILMAUFNAHMEN

Information nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Verwendung: Fotografieren und Filmen bei
Veranstaltungen
VERANTWORTLICHE STELLE FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
Universitätsklinikum Magdeburg vertreten durch den Ärztlichen Direktor, Leipziger Straße 44,
39120 Magdeburg
Tel.: 0391-67-01
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER DES KRANKENHAUSES
Das Universitätsklinikum Magdeburg hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Die Kontaktdaten lauten
wie folgt:

ZWECKE

Anfertigung und Verarbeitung von Fotos und Filmaufnahmen bei Veranstaltungen, bei denen der Verantwortliche Organisator, als Kooperationspartner oder i.R. der eigenen Repräsentation (z.B. Messen) beteiligt ist. Veröffentlichung dieser Fotos und Filmaufnahmen, bei Filmaufnahmen auch in Form von Bearbeitungen/
Zusammenschnitten) auf der Website des Verantwortlichen, in Social-Media-Kanälen [Facebook, Instagram, Twitter, XING, YouTubes] und Printmedien [regionale Presse, Klinikzeitung, Flyer, Poster, Broschüren] zur PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Darstellung der Aktivitäten des Verantwortlichen in Form von Anzeigen, redaktionellen Beiträgen, Foto oder
Filmgalerien, Newslettern, Chroniken, veranstaltungsbezogenen Publikationen, um den Bekanntheitsgrad des Verantwortlichen zu erhöhen.

RECHTSGRUNDLAGE

Berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 DSGVO:
PR- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Darstellung der Aktivitäten des Verantwortlichen im Hinblick auf deren Inhalt, Hinweise auf gleichartige Veranstaltungen, zur öffentlichen Meinungsbildung und Förderung der Bekanntheit des Verantwortlichen und deren Angebote bzw. Aktivitäten.

SPEICHERDAUER/LÖSCHUNG

Die Daten werden zum Ende des 4. Kalenderjahres nach Anfertigung gelöscht. Eine Unkenntlichmachung oder Löschung von Fotoaufnahmen in Printmedien, die bereits ausgegeben
sind, kann nicht erfolgen. Eine Löschung auf der Website oder in Social-Media-Kanälen erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Indessen kann eine vollständige Löschung von im Internet bereits veröffentlichten Foto- oder Filmaufnahmen nicht gewährleistet werden.

EMPFÄNGERKATEGORIEN

Bereiche des Verantwortlichen, die im Rahmen der Abwicklung der Tätigkeiten die Daten notwendigerweise
erhalten müssen (z.B. EDV, sonstige Verwaltungseinheiten, Marketing).

Auftragnehmer und Auftragsverarbeiter, die bei der Verarbeitung (Anfertigung sowie Veröffentlichung) tätig sind. Rechtsvertreter (bei der Durchsetzung von Rechten oder Abwehr von Ansprüchen oder im Rahmen von Behörden-verfahren). Mitarbeiter, Besucher und Gäste des Verantwortlichen über Veröffentlichungen in der Klinikzeitung, dessen Flyer, Poster oder Broschüren in einer begrenzten Auflage, welche an Besucher und Mitarbeiter des Verantwortlichen verteilt bzw. auf dem Gelände des Verantwortlichen für jedermann ausgelegt oder ausgehangen werden. 

Die Daten werden im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, und in Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Die Daten werden an Printmedien der örtlichen Presse [z.B. Volksstimme, MZ) für die redaktionelle Berichterstattung oder Anzeigen weitergegeben. Die Daten können auch an die an der jeweiligen Veranstaltung beteiligten Kooperationspartner bei gemeinsam organisierten Veranstaltungen weitergegeben werden. 

Die Daten werden nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten ausschließlich eigene Zwecke verfolgen. Bei Social-Media-Kanälen kann es jedoch sein, dass der jeweilige Social-Media-Dienst Nutzungsrechte an den veröffentlichten Daten durch dessen allgemeine Nutzungsbedingungen erhält.

Es ist nicht beabsichtigt, Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

RECHTE DER BETROFFENEN

Als betroffene Person steht Ihnen grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der und Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte den Verantwortlichen
(siehe oben).
Jede betroffene Person hat zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde für den Verantwortlichen ist:
Landesbeauftragter für den Datenschutz, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg

 

Letzte Änderung: 01.12.2023 - Ansprechpartner: Webmaster