Studienplatztausch

Ein Studienplatztausch vor Beginn des 1. Fachsemesters ist seit dem Wintersemester 20/21 nicht mehr möglich.

Voraussetzungen:

Der Studienplatztausch muss kapazitätsneutral erfolgen, d.h. beide Tauschpartner müssen zwingend im gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester an einer deutschen Universität ordentlich und endgültig immatrikuliert sein. Die bis zum Tausch erworbenen Leistungen müssen im Wesentlichen übereinstimmen.

Nach dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung werden die klinischen Fachsemester zugrunde gelegt.

Ausschlusskriterien:

Ein Studienplatztausch ist ausgeschlossen, wenn vom Tauschpartner eine Leistung endgültig nicht bestanden wurde. Weiteres bedarf der Einzellfallprüfung.

Letzte Änderung: 26.04.2024 - Ansprechpartner: Webmaster