Fakultätsvorstand
Mitglieder des Fakultätsvorstandes
nach § 3 Abs. 1 HMG LSA in der laufenden Amtsperiode (01.10.2020 - 30.09.2024):
Der Fakultätsvorstand ist gem. § 1 Abs. 3 Hochschulmedizingesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HMG LSA) ein Organ der Fakultät und leitet die Fakultät. Der Fakultätsvorstand ist gem. § 3 Abs. 4 HMG LSA für alle Angelegenheiten der Fakultät zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt:
- Aufsicht über die der Forschung und Lehre dienenden Einrichtungen, die der Fakultät zugeordnet sind
- Entscheidung über den Einsatz der Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes und der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fakultät
- Verantwortung für die wirtschaftliche Verwendung der der Fakultät für Forschung und Lehre zugewiesenen Mittel
- Regelmäßige Unterrichtung des Fakultätsrates über alle wichtigen Angelegenheiten.
Darüber hinaus hat der Fakultätsvorstand insbesondere folgende Aufgaben:
- Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät
- Vorbereitung von Zielvereinbarungen
- Abstimmungen mit dem Klinikumsvorstand
- Aufstellung von Grundsätzen für die Verteilung und Verwendung der Zuschüsse für Forschung und Lehre
- Zuweisung und Verteilung der Zuschüsse
- Vorlage der Berufungsvorschläge an den Fakultätsrat
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Funktionsbeschreibung von Professorenstellen für den Fakultätsrat
- Aufstellung des Haushaltsvoranschlages, des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und des Erläuterungsberichtes.