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pr:sonstiges:2015-10-28veranstaltung-arbeitnehmerhaftung-uebernahmeverschulden

Hinweis auf eine Veranstaltung zum Thema

Übernahmeverschulden und Arbeitnehmerhaftung im Krankenhaus

Für den 28.10.2015 planen die Gewerkschaften ver.di und der Marburger Bund in Magdeburg eine Informationsveranstaltung mit einem Fachanwalt für Medizinrecht. Es handelt sich dabei um den Berliner Rechtsanwalt Jörg Heynemann. Er ist tätig ausschließlich im Medizinrecht und Arzneimittelrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht, Geburtsschadensrecht, Medizinprodukterecht, Arzneimittelhaftung und Berechnung von Personenschäden. (Quelle: http://www.medizinrecht-heynemann.de/home/team/joerg-heynemann/)

UPDATE 08.09.2015: Der Flyer zur Anmeldung zur Veranstaltung ist fertig. Die begrenzten Räumlichkeiten zwingen zu vorheriger Anmeldung mit dem Flyer. Den Flyer erhalten Sie als PDF Datei hier. (Bitte auch für die Kollegen ausdrucken)

Die zunehmende Überlastungssituation am Universitätsklinikum Magdeburg, quantitativ messbar an der Zahl der Überlastungsanzeigen, qualitativ merkbar an einer zunehmenden Verunsicherung der Mitarbeiter in Bezug auf die Gefahren, die auf sie lauern könnten, wenn die Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß oder nur noch unzureichend erledigt werden kann sowie die zunehmenden Anfragen an uns als Personalrat zeigen, dass Informationen zu diesem Thema nicht ausreichend vorhanden und bekannt sind. (Ein langer Satz, der die Komplexität des Themas unterstreichen soll).

Wir als Personalrat unterstützen ver.di und den Marburger Bund in Ihrem Vorhaben ausdrücklich. Auch wir halten es für dringend erforderlich, Klarheit zu schaffen! Wie sieht es aus mit den Schlagwörtern Übernahmeverschulden und Arbeitnehmerhaftung? Allein schon diese beiden Begriffe werden wohl kaum ein gutes Gefühl aufkommen lassen: Weder bei den Ärzten, noch in der Pflege, Verwaltung, … kurz dem nichtärztlichen Personal. Traurig, dass wir diese Themen derzeit so in den Focus rücken müssen.


Damit die Veranstaltung nicht nur ein trockener Vortrag für alle wird, können Sie am Inhalt mitwirken: mit Ihren Fragen und Befürchtungen. Bitte senden Sie uns (am besten per E-Mail) Ihre Fragen und Fallbeispiele, die wir dann sammeln, konzentrieren und an die Gewerkschaften weiterleiten. Die wiederum wollen sie an Rechtsanwalt Dr. Müller-Thele spätestens Anfang Juli übersenden. So kann er sich gut vorbereiten und Ihre Fragen qualitativ hochwertig beantworten.


Sie wissen nicht, was das für eine Frage sein könnte?
Ein Beispiel: Auf 2 benachbarten Stationen, den Stationen A und B sind im Nachtdienst durch den Dienstplaner nur je eine Pflegekraft, Schwester AnnA und Schwester BärBel eingeteilt. Auf der Station von Schwester AnnA befindet sich ein übergewichtiger Patient im Isolationszimmer (MRSA) der sich gerade übergeben und eingestuhlt hat. Leider kann der Patient wegen seines Alters, seines Allgemeinzustandes und seines Gewichtes Schwester AnnA nicht kooperativ bei der Beseitigung des Ungemachs behilflich sein - kurz: AnnA, alleine wird das nix.
AnnA bittet deshalb BärBel per Telefon um Hilfe und BärBel eilt auf die Station A, zieht sich hygienisch korrekt an und hilft AnnA. Leider hat Schwester BärBel auf Station B auch 27 Patienten, die zu versorgen sind. So kommt es wie es kommen kann, auf der Station von BärBel stürzt ein Patient am Ende des Stationsflures aus dem Bett, bricht sich den Schenkelhals (oder stirbt gar, weil er sich beim Fallen aus dem Bett den Zentralen Venenkatheter herausreißt, der dem Körper lebensnotwendige Medikamente zuführen soll).
BärBel bemerkt den Fall des Patienten zu spät, da sie nach Ihrer Rückkehr auf die Station zunächst die übrigen 26 Patienten versorgt und erst zum Schluss ihres Rundganges zum gefallenen Patienten kommt. Sie ahnen es sicher, es tauchen jetzt einige Fragen auf, die nicht einfach zu beantworten sind:

  1. Trifft Schwester BärBel die Schuld am Fall ihres Patienten und dem Oberschenkelhalsbruch?
  2. Macht es einen Unterschied, ob der Patient verstirbt oder „nur“ einen Bruch erleidet?
  3. Hat der Dienstplaner eine Mitschuld, weil er nur eine Schwester eingeteilt hat?
  4. Hat die Pflegedienstleitung eine Mitschuld, weil sie toleriert, dass der Dienstplaner nur eine Schwester einteilen kann?
  5. Hätte Schwester BärBel der Schwester AnnA nicht helfen dürfen?
  6. Wird Schwester BärBel durch eine Überlastungsanzeige vor dem Gericht besser dastehen?
  7. Hat der diensthabende Arzt eine Mitverantwortung, weil er zulässt, dass seine 27 Patienten durch nur eine Schwester versorgt werden?
  8. Hätte der diensthabende Arzt (schlafend im Bereitschaftszimmer) auf Schwester BärBels Station gehen müssen (wenn BärBel angerufen hätte), um die Patienten zu überwachen?

Diesmal ein Fall aus der Pflege - aber auch Ärzte haben sicher Fragen!


Schreiben Sie uns, damit wir den Gewerkschaften helfen können, diese sicher interessant werdende Veranstaltung gut vorbereiten zu können.

Update 05.08.2015: Inzwischen wurde der „Fragenkatalog“ von ver.di vorbereitet und weitergeleitet, die PDF Datei finden Sie auf den Seiten der ver.di Betriebsgruppe hier. Die Fragen des Marburger Bundes sind ebenfalls als PDF vorhanden, und hier zu finden.

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pr/sonstiges/2015-10-28veranstaltung-arbeitnehmerhaftung-uebernahmeverschulden.txt · Zuletzt geändert: 2015/09/09 05:12 (Externe Bearbeitung)