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ueberlastungsanzeigen-2015

Dies ist eine veraltete Seite zum Thema.

Den aktuellen Stand zum Thema Überlastungsanzeigen finden Sie hier


Veränderungen beim Thema Überlastungsanzeigen ?

Die derzeit aktuellen Formulare zu Überlastungssituationen, die Überlastungsanzeigen, finden Sie hier.

Personalrat und Pflegedienstleitungen diskutieren über Modifikationen bei den Überlastungsanzeigen sowie eine „Handlungsempfehlung“ im Falle auftretender Überlastungsanzeigen (Stand 08.07.2015)

Die Direktorin des Pflegedienstes Frau Halangk hat die Stationsleitungen in einem Schreiben vom 01.07.2015 darauf hingewiesen, dass die am 03.06.2015 im Rahmen der Konferenz der leitenden Pflegekräfte vorgestellte „Handlungskette bei Anzeige einer Überlastung im Pflege- und Funktionsdienst“ noch nicht eingeführt wird. Begründet wird dies – völlig korrekt – mit dem Gesprächsbedarf seitens des Personalrates. Abschließend verweist Frau Halangk in ihrem Schreiben darauf, dass es zunächst bei der bislang üblichen Verfahrensweise bei Überlastung und deren Anzeige bleibt.

Zwischenzeitlich haben zwei Gesprächsrunden zu diesem Thema unter Beteiligung des Personalrates stattgefunden.

In einem ersten gemeinsamen Gespräch mit dem Ärztlichen Direktor und der Direktorin des Pflegedienstes am 29.06.2015 hat der Personalrat deutlich gemacht, dass die „Handlungskette“ auf Seiten des Personalrates erhebliche Einwände hervorruft. Das betrifft insbesondere die aus dem derzeitigen Entwurf hervorgehende Verlagerung der Haftung vom Klinikumsvorstand auf die Unterzeichner der Überlastungen selbst bzw. auf die PDL (als die neuen Adressaten der Überlastungsanzeige). Nach unserer Auffassung widerspricht dieser Umstand allein schon der geltenden Rechtslage. Darüber hinaus erweckt die „Handlungskette“ den Eindruck, dass mit dem darin vorgeschriebenen Procedere versucht werden soll, die eigentliche Anzeige von Überlastungen zu erschweren. Auch wenn diese Absicht seitens der Dienststellenleitung bislang vehement in Abrede gestellt wird, ist der Personalrat nicht allein in seiner Bewertung des derzeitigen Textentwurfs.

In einem weiteren Gespräch mit der Direktorin des Pflegedienstes und den Pflegedienstleitungen am 03.07.2015 waren - neben anderen - vor allem diese beiden zentralen Kritikpunkte erneut Thema. Der Personalrat hat in diesem Zusammenhang deutlich erklärt, dass er das gesamte Verfahren für unvereinbar mit den Vorschriften des § 16 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz hält. In Folge dessen haben wir vorgeschlagen, die eigentliche Überlastungsanzeige (ÜLA) von der sogenannten „Handlungskette“ zu trennen. Aus unserer Sicht nicht verhandelbar bleibt der Adressat der Überlastungsanzeigen – der Klinikumsvorstand sowie die Leiter der Kliniken, Institute und zentralen Bereiche. Letztlich haben Sie die Haftung für Überlastungssituationen und deren Konsequenzen zu übernehmen, nicht etwa die Schreiber der Überlastungsanzeigen selbst oder die mittlere Leitungsebene.

Zugleich haben wir unsere Bereitschaft erklärt, über eine inhaltliche Erweiterung unserer derzeitigen Überlastungsanzeigenformulare zu verhandeln. Dieses Angebot wurde seitens der Pflegedienstleitungen positiv aufgenommen. In diesem Zusammenhang möchten wir nun auch Sie – als Nutzer der ÜLA – gerne bitten, uns aus Ihrer Sicht wünschenswerte Erweiterungen der Formulare mitzuteilen. Es besteht Einvernehmen, dass das zukünftige Formular den Umfang eines A4-Blattes mit Vorder- und Rückseite nicht überschreiten soll.

Auch aus Sicht des Personalrates ist es wünschenswert, dass (endlich) für jede Station / jeden Bereich Regelbesetzungen pro Schicht definiert werden. Ein erneuter Versuch, diese festzulegen, wird nach Auskunft der Direktorin des Pflegedienstes derzeit vorbereitet. Den Personalrat möchte man zwar nicht mit einbeziehen – aber nach unserer Kenntnis immerhin die Stationsleitungen.

Unabhängig von den Formularen der Überlastungsanzeige wird es zwischen Pflegedienstleitung und Personalrat weitere Gespräche über die sogenannte „Handlungskette“ geben. Die Direktorin des Pflegedienstes hat sie in den zurückliegenden Gesprächen mit uns mehrfach als ein Mittel der Qualitätssicherung verstanden wissen wollen und sie mit einem „Pflegestandard“ verglichen, der eine Orientierung bieten soll (als quasi klinikumsweit verabredete Richtschnur) aber keine sklavisch einzuhaltende Normvorschrift darstellt. Trotzdem erfordern zahlreiche Punkte darin noch eine intensive Diskussion.

Beide Seiten – Pflegedienstleitung und Personalrat – haben verabredet, dies zeitnah weiter zu verfolgen.

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

ueberlastungsanzeigen-2015.txt · Zuletzt geändert: 2015/11/19 04:36 (Externe Bearbeitung)